JA hat unterhalt an...
 
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JA hat unterhalt an EX Freundin in März berechnent und jetzt neu berechnet?

 
 JFK
(@jfk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

Ich habe eine frage.

In märz 2009 wurde mein unterhalt an meine ex freundin und 2 kinder (1 jahr 3 jahre) berechnet. Alles wurde unterschrieben und vom Jugendamt geprüft.

Ich hab gerade einen brief von meine ex freundin's anwalt bekommen die mir sagt ich soll alle meine finanz dokomenten von 2008 bis ende 2009 zu ihm bringnen so das es neu berechnet sein kann.

Ist das überhaupt möglich das es schon neu berechnent sein kann?

Als ich beim JA in märz da war hab mir gedacht das es nur alle 2 jahre neu berechnet sein könnte (also märz 2011)
Sie bekomt weniger als die 575 als eine ex freundin.

Wäre sehr dankbar für irgend welche infos darüber. Sagt mir bitte das sie das nicht jährlich machen kann????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 18:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo JFK

im Prinzip hast du Recht.

Das Familienunrecht hat aber jede Menge Ausnahmen und Fallgruben.

Bestand damals eine Beistandschaft des JA?
Ist diese Beendet worden?

Ansonsten gilt die 2 Jahresregel auch für tote Ex-Präsidenten!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 18:53
 JFK
(@jfk)
Schon was gesagt Registriert

danke beppo

ich weiss nur das es offiziel war. Ich weiss leider nicht was ein beistandschaft ist, lol. Alles wurde gezeigt und unterschrieben von beiden seiten.

Ich glaub sie versucht ihre expartnerin unterhalt zu erhöhen. Ich zahl 141 euro an sie.

Ich forsche gerade nach unterwelchem paragraf ich das jetzt mitmachen muss.

Der termin ist in eine woche...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 18:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich forsche gerade nach unterwelchem paragraf ich das jetzt mitmachen muss.

Eine Beistandschaft durch das JA heißt, dass das JA eine Vollmacht bekommt, sich um die Beitreibung des KU zu kümmern.
Ich glaube, die Zahlung geht in diesem Fall auch ans JA und nicht an die Mutter. Bin aber nicht sicher.

Auf jeden Fall darf sie, solange eine JA-Beistandschaft besteht, nicht selbst aktiv werden. Auch nicht über einen RA.

Du müsstest aber damals eigentlich auch ne Kopie von dem Schrieb erhalten haben.
Such den mal!

Ansonsten würde ich den RA darauf hinweisen, dass du vor Ablauf der 2-Jahresfrist keine Auskunft geben wirst.
Natürlich ohne Hinweis, wann die denn abläuft.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 19:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich glaube, die Zahlung geht in diesem Fall auch ans JA und nicht an die Mutter. Bin aber nicht sicher.

So das ist!! JA kriegt erst mal die Kohle...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 19:43