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bitte um hilfe bei unterhaltsklage

 
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle ,
ich versuche gerade das urteil des famg siegen zu verdauen schaffe es aber nicht.
kurz zu den fakten, meine ex hat mich auf TU verklagt.wir sind seit oktober 2008 getrennt ,ich habe im jahr 2008 ca.26500€ netto mit LK 3 verdient,ab januar 2009 LK 1 dementsprechend weniger.mit kurzarbeit komme ich so ca auf 1600€ im monat.
ich zahle KU in höhe von 230€ monatlich. mein arbeitsweg beträgt 28km einfache strecke.riesterrente oder LV habe ich keine dafür aber eine menge schulden.
ich versuche es mal zu beschreiben:
kredit aufgenommen im jahr 2000 sollte auf 7 jahre laufen war aber schon 2003 bis auf einen geringen teil abgezahlt durch sondertilgung usw.
2003 mit meiner damaligen freundin (heute nur noch ex-frau genannt) zusammengezogen.durch anschaffungen (wir hatten beide nichts) habe ich den alten kredit umgeschuldet und neues geld aufgenommen.beide kredite liefen auf mich alleine da wir ja noch nicht verheiratet waren.2004 geheiratet und 2005 wieder geld gebraucht und umgeschuldet diesmal mit beiden unterschriften,2006 wieder geld gebraucht und wieder geld umgeschuldet und aufgenommen auch auf beide namen.zwischenzeitlich ist mein sohn geboren und 2007 brauchten wir wieder geld allerdings mussten wir die bank wechseln. die beraterin sagte mir damals das die unterschrift meiner damaligen nicht von nöten sei da sie ja nicht arbeiten würde und wir ja verheiratet wären.

eigentlich hatte ich vor alles ohne anwalt zu regeln als mir november 2008 ein brief ihres anwaltes ins haus flatterte der verlangte 620€ TU und 218€ für meinen sohn.ich habe es im november bezhlt und bin sogleich zu einem anwalt gegangen.der hat mal alles gegengerechnet und abzüglich fahrtkosten,KU,und ehebedingte schulden meinte er ich solle nur KU in höhe von 230€ zahlen, mein sohn ist jetzt 4 jahre alt.ihr anwalt verlangt nun einen TU in höhe von 530€ + 228€ KU ausserdem ca.7500€ rückständigen TU ???????????

im oktober 2009 kam es zur verhandlung in der meine ex dreist behauptete es seien keine ehelichen schulden sie habe nie gewusst das wir geld bei der neuen bank aufgenommen habe :question:
wie kann das sein wir haben doch zusammen im internet nach einer neuen bank gesucht????
naja das alter halt ....... 
die richterin sagte das sie es nicht nachvollziehen könnte ob der kredit von 2007 nun ehelich sei oder nicht,und strebte einen vergleich an zu 3500€ rückständigen TU und 245 € monatlich beginnend ab oktober 2009 der KU bleibt wie gehabt.
da ich aber nun wirklich nicht das geld habe schon gar keine 3500€ hat mein anwalt es abgelehnt und meinte wir würden in berufung gehen sobald das urteil käm.
jetzt ist das urteil da und ich bin aus allen wolken gefallen:
zu zahlen ist ein TU in höhe von 557€ + 228€ an KU +7500€ rückständigen TU ,die schulden muss ich alleine tragen da ist nichts von berücksichtigt worden,auch ist mein arbeitsweg nicht anerkannt worden und lediglich mit 5% gerechnet worden weil ich es nicht belegt habe???????auch das ich dieses jahr definitiv weniger verdient habe durch kurzarbeit ist nicht anerkannt worden weil ich es nicht belegt habe???????
wie kann das sein ich habe doch meinen arbeitsweg angegeben wie soll ich das denn belegen?und wie soll ich bitte kurzarbeit noch belegen ausser mit meinen verdienstabrechnungen?allerdings hat sie noch 112€ wertvorteil genannt weil ich mit einer neuen partnerin lebe?
ich weiss nicht mehr weiter wenn ich nicht bezahle dann wird mein lohn gepfändet weil sie einen titel hat zahle ich dieses aber sehe ich mich einer insolvenz entgegen und das würde ich nicht ertragen.
ich hoffe ihr könt mit dem wirrwarr etwas anfangen und hoffe ihr könnt mir dazu etwas sagen?
mei anwalt hat berufung eingelegt und geht vor das OLG ich weiss leider nicht welches zuständig ist.

von einem total verwirrten eine gute nacht an alle


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2009 00:05
 wedi
(@wedi)

Hi giuseppe
So sind sie, die Richter.
Du kannst nur hoffen, das das OLG es anders sieht.Mach deinem Anwalt feuer unterm Hintern.
Zuständig ist meiner Meinung nach das OLG Hamm.
Viel Glück Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2009 19:08
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

jetzt mal ganz ehrlich das kann doch nicht sein das die richter entscheiden wie sie gerade stuhlgang hatten?ich bin kein jurist aber ich habe einen gesunden menschenverstand.und wenn mir ein richter erzählen will das er den letzten kredit nicht als ehebedingte schulden ansieht weil meine frau nicht unterschrieben hat aber die vorläufigen anderen 2 schon dann frage ich mich ob wir uns  nicht lieber bananenrepublik deutschland nennen sollten??es kann doch nicht sein das ein mann finanziell(mal ganz von den nerven abgesehen)ruiniert wird in insolvenz gehen muss weil er die horrenden ansprüche von madame nicht bedienen kann und sie zu faul ist ihre allerwertesten hochzukriegen?

wenn es so ist dann werde ich zum anarchisten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2009 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

jetzt mal ganz ehrlich das kann doch nicht sein das die richter entscheiden wie sie gerade stuhlgang hatten?

...
wenn es so ist dann werde ich zum anarchisten

Doch!
Bei festem Stuhl entscheiden sie für die Mutter und bei weichem Stuhl gegen den Vater!

Hast du denn schon Pläne für diesen Fall?
Du könntest deine Aktivitäten für den Anfang z. B. gegen den BGH und Frau Hahne richten.

Wenn du weitergehende Ambitionen hast, könntest du z.B. noch die Vollversammlung des djb in die Luft sprengen oder das Catering des Deutschen Familiengerichtstages mit einigen Hundert Gramm Arsen anreichern.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2009 20:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also da sind aber auch strategische Fehler passiert.

Dass die Richterin einen Vergleichsvorschlag macht, der "zufällig" bei allem der halben Klageforderung entspricht, zeigt doch ganz deutlich, dass sie weder Lust noch Zeit hatte, sich mit den Detailfragen zu beschäftigen.

Und was macht so eine Frau, wenn ihr in der Verhandlung gesagt wird, dass das Urteil auf jedenfall angefochten wird, egal was drin steht? Sich tief in die Akte graben und versuchen, ausgewogene, gerechte Lösungen zu finden? Oder die Akte schnell vom Tisch schaffen mit einem hingerotztem Urteil, "im Namen des Volkes" ?

Und warum hast Du zu den Fahrtkosten nicht dargelegt, dass sie "notwendig" sind, weil ÖPNV nicht möglich oder zumutbar? Weiss man doch, dass diese Frage kritisch ist, zumindest wenn man Familienrechtsanwalt ist. Oder ist es zumutbar, und Du denkst über sowas einfach nicht nach?


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2009 20:35
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

nein papa sorglos da hast du was missverstanden,
ich habe meine kilometerzahl angegeben und die richterin (soweit man es ihr glauben mag)hat selbst im internet nachgeschaut und kam aber nur auf 24 kilometer tatsächlich sind es aber 29 aber selbst bei 24 kilometern sind es weit mehr als die von der richterin veranschlagten 5%,ich verstehe nicht warum sie nur 5% veranschlagt obwohl sie es doch mit 24 angegeben hat???????

und nein övm sind eine zumutung ich fange um 6 an mal davon abgesehen das es keine busverbindung geschweige den zug verbindung gibt glaube ich nicht das ich um 4 uhr los fahren müsste(theoretisch).
ich arbeite doch für mein geld dann soll doch bitte madame das auto das sie vor 2 jahren von meinen eltern geschenkt bekommen hat abgeben dann braucht sie auch weiger unterhalt oder was?
so verkorkst kann dieses land doch nicht sein?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 01:10