Ist ein Vergleich a...
 
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Ist ein Vergleich automatisch auch ein Titel?

 
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Moin zusammen!

Heute habe ich mal eine für die Experten sicherlich einfache Frage: Ist ein gerichtlicher Unterhaltsvergleich automatisch ein Titel aus dem vollstreckt werden kann, oder ist ein Titel immer eine extra Urkunde, die man unterzeichnen muss?

Wenn ein gerichtlicher Vergleich ein Titel ist, gibt es bestimmte Formerfordernisse, wie z.B. in Immobilienverträgen der Satz dass man sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft?

Danke für eure Hilfe und

Gruß vom

Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 10:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Monster,

sofern es sich um einen Unterhaltsvergleich handelt und ein Betrag oder ein Prozentsatz des Regelbetrages und ein Empfänger benannt sind, ja.

Die Floskel mit der sofortigen Zwangsvollstreckung enthält mein Unterhaltsvergleich nicht, ich bin aber überzeugt, dass das den Vollstrecker nicht aufhalten würde.

Eine Unterschrift ist nur bei notariellen oder JA-Titeln erforderlich.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 11:08
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Beppo,

danke für die Info, obwohl ich ja lieber was anderes gehört hätte. Dann muss ich ja heute doch noch mal zahlen, obwohl sich die Voraussetzungen ja massiv geändert haben.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 11:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur Interessehalber:

Was hat sich denn geändert?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 11:16
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi!

Was sich geändert hat, steht hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-18143.html

Einfach zusammengefasst:

Bisher lebte ein Kind bei mir, und zwei bei meiner (H)exe. Jetzt leben 2 Kinder bei mir und eins bei ihr.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also da würde ich vermuten, dass ne EA mit Pfändungsschutzklage noch vor dem Vollstrecker kommen könnte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 11:28
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Beppo,

hab gerade für Mittwoch nen Termin mit meiner RAin gemacht. Und zahlen werde ich heute nicht.

Gruß vom Krümelmonster


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Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 11:44