Hohes Einkommen - a...
 
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Hohes Einkommen - anrechnungsfreier Teil

 
(@moerphi)
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Guten Abend zusammen !

Im Internet habe ich gelesen, daß Einkommensbestandteile über 6.000 € bei der Unterhaltsberechnung
anrechnungsfrei bleiben. Folgende Fragen habe ich dazu:

- hat jemand von euch dazu schon einmal etwas gehört ?
- bezieht sich der Bestandteil auf das Einkommen aus Arbeit oder auf das gesamte Einkommen (Arbeit, Zinsen, Wohnvorteil, etc.) ?

Vielleicht weiß ja jemand von euch bescheid !?

Viele Grüße
Moerphi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 21:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Moerphi

Im Internet habe ich gelesen, daß ...

Wie wäre es, wenn Du uns an Deinem Wissen teilhaben lässt und den Link mal hier einstellst? Zumindest ich habe keine Lust auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. 😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 22:08
(@moerphi)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Oldie

Sorry, aber ich war mir nicht sicher, ob ich "fremde" links hier reinstellen darf......

Hier der Link:

http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm#anrechnungsfrei

Viele Grüße
Moerphi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 22:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

So expliziet habe ich davon noch nichts gehört, bei KU z.B. verrät ein Blick in die Tabelle, dass hier ab einem bestimmten EK anders verfahren wird. Letzte Zeile daraus:

ab 5.101 € nach den Umständen des Falles

Hier geht man wohl von ähnlichen Gedanken aus, sprich ein meht an KU ist nicht mehr mit einem Bedarf zum Lebensunterhalt so ohne weiteres zu begründen und stellt n.m.A. in der Stufe zuvor eigentlich bereits Luxus dar. Allerdings sollte ein Satz auf der verlinkten Seite Deine Aufmerksamkeit verdienen:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile des Einkommens unberücksichtigt bleiben.

Problematisch ist, dass in strittigen Fällen hierüber Menschen entscheiden, denen andere Maßstäbe oftmals wichtiger sind. Worauf zielst Du ab - KU, BU, TU, EU? Allgemein, so vermute ich, kann das so nicht behauptet werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 22:52
(@moerphi)
Zeigt sich öfters Registriert

Mir geht es um Betreuungsunterhalt für die Mutter eines nichtehelichen Kindes.
Was wäre Deiner Meinung nach, wenn Sie dadurch zu einem Mangelfall werden würde ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 23:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei BU ist das Kriterium ihr EK vor der Geburt bzw. vor der Schwangerschaft. Minimum sind 770€, Maximum ihr letztes EK. Da dürfte ein hohes EK seitens des Pflichtigen keine Rolle spielen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 00:09