Informationspflicht...
 
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Informationspflicht verletzt?

 
(@katrin)
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Hallo,

hier kurz zu unserer Geschichte:
Die Ex hat (nach der Scheidung) vor fast 1 Jahr wegen Umzug zu ihrem neuen Lebenspartner ihren Job aufgegeben. Sie ist ausgebildete Dipl.-Psychologin. Unterhaltsrelevant ist z.Z. das fiktive Einkommen, da sie es seit dem mit der Jobsuche nicht sehr ernst nimmt. Soweit alles klar.
Nun stellen wir fest - sie hat sich in den Gelben Seiten unter der Rubrik "Psychologische Beratung" eintragen lassen. Das deutet auf eine selbständige Tätigkeit hin. (Vielleicht sogar auf Schwarzarbeit?)

Hat sie durch den Eintrag in den Gelben Seiten bereits ihre Informationspflicht verletzt und Unterhalt verwirkt, oder müssen ihr erst Einkünfte daraus nachgewiesen werden, die sie evtl. verschwiegen hat? Falls ja, wie ist das praktisch überhaupt möglich?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe!
Katrin


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2004 00:03
(@katrin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sylvie,

danke für deine Antwort. Da die Einkommensverhältnisse in den seltensten Fällen freiwillig offenbart werden, ist dann sicher der Anwalt gefragt.
Meine Fragen:
Ist mit dem Eintrag in die Gelben Seiten schon der Tatbestand einer selbständigen Tätigkeit bewiesen?
Mir ging es auch um die Verletzung der Informationspflicht bzw. um die veränderten Einkommens verhältnisse. Wie es scheint, sollen diese ja hier gerade (vorsätzlich) nicht offengelegt werden. Wenn ich mich aber recht entsinne, verliert der Ex-Ehepartner dann jedoch u.U. Ansprüche aus dem Unterhalt. oder?

Herzliche Grüße,
Katrin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2004 00:38