Hi, ich weiss, ich sollte mir einen Anwalt nehmen, aber in der Hoffnung, dass mir hier jemand (gob) weiter helfen kann folgendes:
Meine Frau hat vor drei Monaten festgestellt, dass sie mich nicht mehr liebt und will nun die Trennung/Scheidung. Wir haben zwei Kinder (4 und 6). Mein Problem ist, dass ich mir jetzt eine neue Wohnung suchen muss/will/darf/kann (wie auch immer), aber nicht abschätzen kann, was mir von meinem Einkommen von momentan Netto 2300 Euro letztendlich uebrig bleibt. Dazu kommt ja noch, dass ich nach der Scheidung mit Lohnsteuerklasse 1 vorlieb nehmen darf und dann noch Netto 1900 Euro bleiben. Meine NochFrau geht wohl halbtags auf Freiberuflerbasis arbeiten, aber genaus verraet sie mir darueber nicht. Heisst, ich habe keine Ahnung was sie tatsaechlich verdient. Gehen wir also mal vom schlechtesten Fall aus, dass sie nix verdient. Was haette ich dann nach der Trennung zu zahlen?
Versteht mich nicht falsch, ich bin gern bereit die 600 Euro Alimente fuer die Kids zu überweisen, sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, meiner Frau ein nettes Leben zu finanzieren, das soll sie schoen selber machen.
Danke schonmal ... wie gesagt es geht nur um grobe Zahlen.
Hagen
Hallo Winterfell,
deine Kinder sind noch klein. Deine Nochfrau ist nicht gezwungen arbeiten zu gehen. Es sei denn sie hat schon längere Zeit trotz der Kinder gearbeitet. viele Gerichte sehen das einkommen der Frau bei dem Alter der Kinder als überobligatorisch (nicht anrechenbar) an bzw. ihr steht pro Kind ein Betreuungsbonus von 100-200 € zu. Sie muss erst halbtags arbeiten wenn das jüngste Kind 8 ist (so zumindest die meisten OLGs).
Sophie
Hi Winterfell!
Willkommen hier auf VS auch für Väter mit Winterfell im heißen Sommer.
Kindesunterhalt (KU) wird nach der Düsseldorfer Tabelle (DT) gezahlt (googeln bzw. hier unter Erste Hilfe nachkucken)...der KU wird an die Kinder gezahlt sprich also an den Elternteil der die Kinder betreut.
Abhängig für die Berechnung gem. DT ist das Einkommen des zahlendenden Elternteils, der betreuende Elternteil kann verdienen was er will.
Wo werden eure Kinder sein?
Hast du dir überlegt, die beiden zu dir zu nehmen?....oder ist das schon Fact, dass sie bei der KM bleiben?
Überleg dir wie oft du deine Kinder sehen kannst / willst.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Ja, ich habe schon ueberlegt, die Kids zu mir zu nehmen. Das ist aber aus logistischen Gruenden so gut wie unrealistisch da ich voll arbeiten gehe und es bei uns in der Gegend nur Halbtagsbetreuung gibt und eine Tagesmutter wohl finanziell nicht drin ist. Die DT kenne ich schon, daher hatte ich mal die ca. 600 Euro KU reingeschrieben. Also die Kids werden bei der KM bleiben, ich werde sie aber definitiv regelmäßig sehen und auch betreuen.
Das ganze klingt vielleicht komisch aber wir vertragen uns ansonsten und ich hoffe, dass ich trotz raeumlicher Trennung dennoch im Ort eine Wohnung finde um mit den Kids was unternehmen zu koennen.
@Sophie ... ich dachte das mit dem "Nicht-Arbeiten-Muessen" haette sich inzwischen geaendert. Es kann ja nicht sein, dass die Frau in der Ehe nicht arbeitet, weil sie es nicht muss/will und sich dann einfach mal des Mannes entledigt ... Wie gesagt der Indikator fuer die Trennung ist, dass Sie mich nicht mehr liebt/will.
Moin Hagen,
sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, meiner Frau ein nettes Leben zu finanzieren, das soll sie schoen selber machen.
Völlig richtig. Wenn sie sich trennt, muss sie mit den Konsequenzen leben!
dass ich nach der Scheidung mit Lohnsteuerklasse 1 vorlieb nehmen darf
Nein. Ab dem Folgejahr der Trennung.
Wenn ich davon ausgehe, dass du keine weiteres Einkommen hast, das von dir genannte Entgelt somit auch dein durchschnittliches Monatseinkommen ist, dann verringerst du den Wert um die berufsbedingten Aufwendungen. Lies vorher in den >unterhaltsrechtlichen Leitlinien< nach, in welcher Höhe das bei dir der Fall sein könnte. Dann guckst du in die >DT< und ermittelst den KU. Um diesen reduzierst du dein Einkommen und ziehst davon 1/7 Erwerbstätigenbonus ab. Im Prinzip bekommt deine Ex alles, was bis 890 € übrig bleibt.
Du zahlst also an die Ex künftig den ermittelten EU plus KU gem. >Anlage A zur DT. Dir verbleiben 890 € plus Erwerbstätigenbonus plus berufsbedingte Aufwendungen plus KG-Anteil aus der Differenz DT zu Anlage A der DT.
DeepThought
*edit Link klickbar gemacht *
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo!
Das ganze klingt vielleicht komisch aber wir vertragen uns ansonsten und ich hoffe, dass ich trotz raeumlicher Trennung dennoch im Ort eine Wohnung finde um mit den Kids was unternehmen zu koennen.
Da ist nix komisches dran....seid froh....GUT GUT GUT!
... Wie gesagt der Indikator fuer die Trennung ist, dass Sie mich nicht mehr liebt/will.
Wie so oft bei Frauenspersonen...!
Ja, ich habe schon ueberlegt, die Kids zu mir zu nehmen. Das ist aber aus logistischen Gruenden so gut wie unrealistisch da ich voll arbeiten gehe und es bei uns in der Gegend nur Halbtagsbetreuung gibt und eine Tagesmutter wohl finanziell nicht drin ist.
Sagen wir mal so...wo ein Wille ist ...
aber es ist sicherlich besser, wenn die Kinder bei ihrer Mutter bzw. bei ihrem Vater sind...dort versorgt werden...als in KiGas und bei Tagesmüttern zu sein.
Ich würde das ganze Thema anders angehen:
Wie sehr hängen die Kinder an dir?
Wer hat in der Vergangenheit die Haupt-Betreuung bemacht?
Wer ist Hauptbezugsperson?
Willst du deine Kinder betreuen?
Sofern man überhaupt auf solche Fragen anworten kann.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo Winterfell,
ich meine zu wissen, daß es unerheblich ist, warum die Ehe auseinandergeht und warum die Frau in der Ehe nicht gearbeitet hat. Es geht nur um die Fakten: Ehe kaputt, Frau bisher nicht erwerbstätig.
Das Ergebnis ist so ungerecht wie altmodisch: Der Mann zahlt TU/EU; denn der Frau ist ein plötzlich anderes Erwerbsverhalten nicht zuzumuten.
Ginge die Frau bereits während der Ehe fleißig arbeiten, sähe das u. U. anders aus.
Fazit: Eine (warum auch immer) in der Ehe nicht arbeitende Mutter muß dies auch nicht (bis das Kind ein gewisses Alter erreicht hat) nach der Ehe tun.
Die "übersteigerte" Erwerbsneigung der Frauen (die , so hab ich mir mal sagen lassen müssen, Schuld daran wäre, daß so viele Männer arbeitslos wären), hat also auch irgendwo ihr Gutes (Eheeinkommen steigt, TU/EU sinkt). 😉
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo @all,
eine kleine Anmerkung:
Um diesen reduzierst du dein Einkommen und ziehst davon 1/7 Erwerbstätigenbonus
Der Erwerbstätigenbonus beträgt für die süddeutschen Gerichte (zumindest OLG Stuttgart / Tübingen) 10 %, nicht 1/7. Daher sollte jeder, der den Unterhalt selbst berechnet, sich die unterhaltsrechtlichen Leitlinien durchlesen. Ist zwar "schwer verdaulich", aber da muss man(n) durch.
Gruß
Martin
Moin Winterfell,
Ja, ich habe schon ueberlegt, die Kids zu mir zu nehmen. Das ist aber aus logistischen Gruenden so gut wie unrealistisch da ich voll arbeiten gehe ...
ich wundere mich immer wieder, dass das einfach als Fakt gilt und festgeschrieben wird. Denn damit schreibt man automatisch auch die "Lebensstandard-Garantie" der Exen fest. Man sollte sich dann jedenfalls nicht wundern, wenn eine Ex dann dauerhaft am längeren Hebel sitzt, ihre Interessen durchzudrücken - sie hat die besten Geiseln der Welt: Die Kinder.
Im Rahmen einer Trennung ändert sich ALLES - warum nicht auch die Form der Erwerbstätigkeit? Mann kann flexible Arbeitszeiten vereinbaren, ein Home-Office einrichten, den Job wechseln, auf Teilzeit gehen und manches andere - wenn man will. Ich habe meiner Ex damals jedenfalls klipp und klar gesagt, dass ich mich nicht aus dem Leben unserer Kinder drängen und zum "Besuchs- und Zahlpapa von ihren Gnaden" machen lasse.
Also: Belies Dich auch einmal in Sachen Wechsel- oder "Doppel-Residenzmodell". Kinder sind nicht Eigentum ihrer Mütter; sie brauchen den Kontakt und die Liebe von beiden Eltern. Es ist durchaus Aufwand, eine 50:50-Betreung einzurichten - aber sie hat auch eine Menge Vorteile für beide Seiten.
Allein die Tatsache, dass Deine Noch-Ehefrau zwar angeblich freiberuflich arbeitet, Du aber keine Ahnung über Art und Höhe ihrer Einkünfte hast, lässt bei mir alle Alarmglocken klingeln - das hat nichts mit "wir können über alles reden" zu tun. Da ist wohl eher gerade jemand im Begriff, sich auf Deine und die Kosten der Kinder selbst zu verwirklichen...
Also nochmals: Belies Dich - auch und gerade hier im Forum - über die Möglichkeiten, die jetzt bestehen. Es gibt da eine Menge mehr als "Kinder bleiben bei der Mutter und Papa liefert alle Kohle bis zum Selbstbehalt an Mutter ab". Aber DU musst das anregen und eintüten - Deine Noch-Frau hat keine Veranlassung dazu, Dir hier von sich aus entgegenzukommen. Ihre Freundinnen haben ihr schliesslich längst erzählt, wie locker das Leben weitergeht, wenn man Dir diese Rolle zuweist: Für sie ändert sich praktisch nichts - ausser, dass sie Dich nicht mehr sehen muss.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ah so ... es ist also voellig egal, dass ich Ihr die notwendige Weiterbildung bezahlt habe, damit sie nun in Ihrem Wunschberuf arbeiten kann, dass ich ihre Bafög-Rückzahlung finanziert habe usw. und Sie trotz der Tatsache, dass ich sie "motiviert" habe endlich zu arbeiten, reichlich spaet damit angefangen hat? Im nächsten Leben werd ich auch eine Frau :thumbdown:
However ... danke fuer die Tipps ... ich werde jetzt erst mal ein wenig rechnen und mich belesen (ja ich will meine Kinder, aber ich will auch, dass die Kids ihre Mutter haben). So eine 50:50 Lösung waere daher durchaus reizvoll.
Im nächsten Leben werd ich auch eine Frau :thumbdown:
Lieber(s) Winterfell,
solche Frauen müssen aber eben auch immer Männer finden, die diesen Spaß mitmachen ...
Ich wundere mich hier sehr oft, was Ihr alles so macht und tut bzw. in der Vergangenheit getan habt für die Damen. :puzz: WAS MACHE ICH NUR FALSCH? 😉
LG und sei Dir sicher: es gibt auch gaaaaaaanz andere Frauen 😉
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
solche Frauen müssen aber eben auch immer Männer finden, die diesen Spaß mitmachen ...
Tja, leider erkennt man am Anfang nicht DIE Frau, zu was sie alles fähig ist ..
...und sei Dir sicher: es gibt auch gaaaaaaanz andere Frauen 😉
Wie kann man "die" von "anderen", von Anfang an unterscheiden !? :puzz: :puzz:
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Wenn ich davon ausgehe, dass du keine weiteres Einkommen hast, das von dir genannte Entgelt somit auch dein durchschnittliches Monatseinkommen ist, dann verringerst du den Wert um die berufsbedingten Aufwendungen. Lies vorher in den >unterhaltsrechtlichen Leitlinien< nach, in welcher Höhe das bei dir der Fall sein könnte. Dann guckst du in die >DT< und ermittelst den KU. Um diesen reduzierst du dein Einkommen und ziehst davon 1/7 Erwerbstätigenbonus ab. Im Prinzip bekommt deine Ex alles, was bis 890 € übrig bleibt.
Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass bei dem KU das Kindergeld anteilig abgezogen wird. Stimmt das?
Hey Winterfell !
Für die Kohle, die Du für Deine Ex abdrücken musst, dannst Du locker eine Tagesmutter bezahlen, denn gehe davon aus, dass Deine zukünftige Ex nicht mehr arbeitet oder zumindest nicht mehr offiziell.
Du stehst ja jetzt schon wie der Ochs vorm Berg und weisst nicht, in welchem Umfange Madame arbeiten geht! Verschleiert doch schon jetzt ihre Einkünfte. Warum wohl ?
Den Gedanken, dass man sich als Vollzeitberufstägiger nicht um die Kinder kümmern kann, ist quatsch.
Die Franzosen machen es uns vor. Das Wort Rabenmutter gibt es in der französischen Sprache nicht.
Und bei 50:50 dürfte es keinen KU geben, deshalb lehnen die meisten "Mütter" dieses ab. "Die Kinder müssen wissen, wo sie hingehören".
Nein, die Kohle muss jeden Monat pünktlich auf meinem Konto landen. Übersetzung aus.
EU zahlst Du u. U. sehr lange! Wenn Du Pech hast und Deine Ex es richtig gut anstellt, für immer.
Denk mal drüber nach!
Mein Mann hatte diese Gedanken auch. Der ärgert sich schwarz, dass er damals nicht gesagt hat: ok, zieh aus, die Kids bleiben hier, engagiere eine Tagesmutter und gut ist. Es geht alles, wenn es muss !
Gruss Harpyie
Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass bei dem KU das Kindergeld anteilig abgezogen wird. Stimmt das?
Siehe meine Anmerkungen hier:
Du zahlst also an die Ex künftig den ermittelten EU plus KU gem. >Anlage A zur DT. Dir verbleiben 890 € plus Erwerbstätigenbonus plus berufsbedingte Aufwendungen plus KG-Anteil aus der Differenz DT zu Anlage A der DT.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@DT Irgendwie fehlt in deinem Posting ein Link 🙂 BTW: 42 ...
@ALL: ich habe mich mal bezueglich des 50/50-Modells schlau gemacht. De facto hiesse das, dass kein KU mehr fließt weil sich beide Eltern anteilig ums Kind kuemmern. Wie sieht das dann aber mit dem EU aus?
Hi,
willst Du das 50/50 Modell nur machen, um keine Ku zahlen zu müssen?
EU wird in der Regel nur dann für die Ex interessant, wenn richtig Einkommen vorhanden ist.
Wir sollten auch mal die Kirche im Dorf lassen. Selbst mit 200€ EU wird sich auch die gierigste Ex keinen Lenz machen können.
Ab 1.1.2007
Netto 1.900
-5% Werbungskosten
bereingtes Netto= 1.805
- KU1 = 247
- KU2 = 299
Verteilmasse EU = 1259
1259/7=179,85*6=1061,1-Selbstbehalt=171,10€ EU
Einkommen KM 199KU1+257KU2+171,10EU+308KG=935€ (Da wird schon jemand zum Sozi rennen müssen.)
Einkommen DU 890+90KG+95Werbungskosten+179,85Erwerbstätigenbonus=1254,85€
Platt
Danke für die Rechnung, das habe ich inzwischen auch schon mal kalkuliert, nur dass BaWü ja 10% statt 1/7 Beschäftigungsbonus zahlt. Aber ... nochmal ... ich habe kein Problem damit KU zu zahlen, sehr wohl aber damit EU. Das mag alles egoistisch klingen, oder wie auch immer, aber so ist es nun einmal. Mir geht es in erster Linie darum, dass es meinen Kids gut geht und das ist ja das Dilemma, dass die meisten Männer hier kennen dürften. Schließlich kann keiner pruefen, was von dem KU tatsaechlich fuer die Kids verwendet wird und was nicht ...
However, eine abschließende Frage noch. Wo kann ich nachlesen, wie etwaiges Einkommen der KM auf den EU angerechnet wird. Also angenommen, sie wuerde tatsächlich etwas (sagen wir mal 500 € im Monat) selbst verdienen ...
Danke nochmal und ich kann nur noch mal betonen dass ich zu meinen Kids stehe und für sie alles tun würde!!!
Hagen
Das hat nix mit glauben zu tun, ich weiss dass es Ihnen damit nicht gut geht, aber genau das ist ja das Dilemma ... Die Kids werden definitiv darunter leiden. Nehmen wir folgende Optionen:
(1) Ich behalte die Kids allein ... Dann Leiden die Kids unter dem Verlust der Mutter und Ihr moechte ich das irgendwie auch nicht antun.
(2) Sie behält die Kids allein und ich werd zum Zahlvater ... Dann reicht das Geld vorn und hinten nicht aus, es sei denn ich schmeiss mein eigenes Leben komplett über Board und das wird definitiv nicht geschehn!
(3) Wir finden irgendwie einen verträglichen Mittelweg ... Da ist das Geld zwar auch knapp aber die Kids behalten beide Elternteile
Mir erscheint nach reichlichem Überlegen Variante (2) am Einfachsten für mich ABER Variante (3) am besten für die Kids. Von daher hoffe ich einfach mal auf die Einsicht meiner NochFrau und dass sie sich ihr Geld selbst verdient.
Wenn ich das naemlich alles recht verstanden habe, wuerde ihr Einkommen bei (2) auch irgendwie angerechnet werden, sodass sich dadurch nicht soooo viel an der finanziellen Situation der Kids aendert. Aber wie gesagt, da hab ich noch nix zu gefunden (also immer her mit Hinweisen, wie das Einkommen der Frau auf den EU angerechnet wird).