Hallöchen,
ich habe das Problem ,dass ich den vereinbarten Trennungsunterhalt nicht mehr an meine Frau bezahlen kann. Was soll ich nun tun??
Aber vorab zu meiner Geschichte. Ich bin seit 1998 verheiratet und habe 2 Kinder (Paul 6 Jahre und David 3 Jahre). Im Sept. 2001 habe ich an einer Abendschule begonnen innerhalb von 2 Jahren die Fachhochschulreife Fachrichtung :Technik nachzuholen um später meinen Traumberuf "Bauingenieur" zu erlernen (Studium). Ich war zu dieser Zeit als Bauzeichner Angestellt und wollte mich weiterentwickeln. Über die beruflichen Pläne habe ich natürlich mit meiner Frau gesprochen und wir waren uns einig diesen Weg zu gehen. Zwei Jahre später im März 2003 zieht meine Frau zu Ihrer Mutter. Was war geschehen? Sie lernte ihren heutigen Lebenspartner kennen. Im Mai zog Sie mit ihrem neuen Freund zusammen in die Wohnung eines Bekannten. Weiterhin einigten wir uns, dass unser Sohn Paul bei mir und unser Sohn David bei ihr leben, aufwachsen soll. Im Juni 2003 wurde eine Vereinbarung über den Kindes- und Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt) in Höhe von mtl. 520 € getroffen (meiner meinung ja nicht aber das Gericht sah es anderst. Aber egal weiter.). Im Juli 2003 wurde ich mit der Fachhochschulreife fertig und habe mich gleich auf der FH eingeschrieben. Daraufhin habe ich meine Frau mitgeteilt, dass ich im Oktober studieren gehe und ich den Unterhalt nicht mehr voll bezahlen kann. Die Sache kam vor Gericht und scheiterte für mich darin, dass sie behauptete ich wollt nie studieren gehen und ich hätte die Fachhochschureife nur gemacht um in meinem Betrieb aufzusteigen. Seitdem bezahle ich den vereinbarten Unterhalt und bin nun an die Grenze gelangt an der ich kein erspartes mehr habe um den Unterhalt zu bezahlen. Ich weiss nicht was ich machen soll. Was passiert wenn ich nicht mehr zahle? Kann sie mir meinen Sohn sogar noch wegnehmen?
Ich bin um jede Hilfe oder Anregung dankbar.
MfG Martin
Hallo Martin
Also nach meinen wissen kommst du da nicht drumrum dies zu bezahlen. Das du jetzt Studieren willst oder studierst ist unrelevant, da du ein Beruf hast und auch ausgeübt hast und ausüben kannst. Du bist verpflichtet deine eigenen Interessen zurück zu stecken um den Kindesunterhalt z.B. zu bezahlen. so oder so ähnlich steht es glaub ich im Gesetz.
Also bis bald mal
Hallo Martin,
es ist ein zweischneidiges Schwert.
Wenn du später als Bauingeneur so richtig Kohle machst und das in der Ehe begonne Studium hat dir dies ermöglicht, so ist der Grund in der Ehe angelegt und damit das spätere Einkommen bei der Bemessung des EU einzubeziehen.
Wenn du jetzt allerdings in Kenntnis der Aussage deiner Ex den Ar... zusammen kneifst und da durch gehst, so wird die Bemessungsgrundlage für den EU später bis max. zur Höhe deines damaligen Einkommens gehen.
Der KU müsste sich eigentlich bei euch gegeneinander aufheben, oder?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Den Kindesunterhalt bezahle nur ich(192€). Meine Frau hat kein Einkommen und ist mit der Betreuung unseres kleinen Sohnes beschäftigt.
Aber nun nochmals zu der Frage wenn ich die 520€ Unterhalt nicht mehr bezahlen kann. Mein Einkommen beträgt heute etwas mehr wie 520 € (Bafög+Kindergeld) aber vom Rest könnte ich uns beide (Paul und mich) nicht einmal ernähren. Muss ich jetzt einen Kredit aufnehmen? Und wer gibt mir ein Kredit? oder was passiert wenn ich z.B. nur 200€ oder granichts an meine Frau überweise? Ich besitze überhaupt nichts mehr, also zu holen ist nichts.
Hallo Martin,
damit bezahlst du den Mindestsatz gem. DT. Für dein bei ldir lebendes Kind bekommst du KU? Ggf. Unterhaltsvorschuss?
Dir steht auf jeden Fall Wohngeld zu; also Antrag abholen, ausfüllen, abgeben.
Die Zahlungen einzustellen ist gefährlich, sofern es Titel gibt (Vergleich, Urteil, JA-Urkunde). Der Gläubiger könnte die sofortige Vollstreckung veranlassen. Auch wenn nix zu holen ist, so kämen die Vollstreckungskosten noch mal oben drauf.
Ich denke, du musst umgehend Abänderungsklage einreichen. Aufgrund des Alters des bei dir lebenden Kindes ist dir eine Halbtagsstelle durchaus zumutbar und würde, wenn nicht vorhanden, ggf. fiktiv angerechnet werden.
Mir war wichtig, für dich herauszuarbeiten, dass du nicht darauf pochen solltest, dass die Ex dem Studium zustimmte.
DeepThought
[Editiert am 30/9/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank erstmal für deine hilfreichen Antworten.
Mir ist da jetzt noch was eingefallen.
Die Vereinbarung zwecks Ehegatten- und Kindesunterhalt war ja nur für das Trennungsjahr vor der Scheidung. In dieser Vereinbarung wurde auch festgehalten, dass Paul bei mir und David bei ihr leben soll. Daraus folgt: Dadurch das mein Sohn Paul bei mir lebt kann ich ja nur noch halbtags arbeiten gehen. Richtig? Daraus folgt: Mein Bruttoeinkommen reduziert sich in etwar auf die Hälfte (ca. 1300 €). Richtig? Darus folgt: Der nacheheliche Unterhalt für meine Frau und David ist nach meinem gekürztem Gehalt, Einkommensverhältnissen neu zu berechnen. Richtig? Dann stellt sich nur noch die Frage wie hoch wäre denn der neue Unterhalt?
Hallo Martin,
naja...ich weiß ned genau, aber mein Gefühl sagt zumindest, dass das hinhauen könnte.
Ich meine, was für die Mütter gilt, die wegen der Betreuung der Kinder NICHT arbeiten MÜSSEN oder nur halbtags, müsste für dich genauso gelten. Wär ja sonst voll unfair.
Bekommst Du denn keinen Unterhalt für das bei Dir lebende Kind?
Eigentlich müsstest Du das. Wenn Deine Ex ned zahlt, dann geh zum JA, das zahlt dann Unterhaltsvorschuss. Das ist bei einem 6-jährigen Kind 145 Euro.
Oder geht es, die Unterhaltsansprüche bzgl. der Kinder gegenseitig aufzuheben?
Hmm...verzwickt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es schon gemein wäre, wenn Du Dein Studium aufgeben müsstest. Letztendlich bringt es ja der Familie, und somit auch Deiner Ex mehr, wenn Du Deine Möglichkeiten nutzt um beruflich weiterzukommen.
Dass Deine Ex jetzt behauptet, ihr hättet nie darüber gesprochen und auf ihrem Unterhalt besteh, ist logisch.
Aber vielleicht kommen ja doch noch ein paar Meinungen.
LG von Romy
Hallo Romy,
bekomme leider kein Kindesunterhalt von meiner Frau, da sie selber kein Einkommen hat. Habe aber seit letztem Monat für Paul UVG bei Sozial- und Jungendamt benatragt. Da bekomme ich jetzt bis mein Sohn 6 Jahre alt wird 122 € und ab dem 6. Lebnesjahr 164 €.
Danke noch für deine Antwort.
Tschüssi Martin :knockout:
Hallo Martin,
und wenn Du Dich doch nochmal von einem RA beraten lässt?
ich denke mal bei Deinem Einkommen ist ein Beratungsschein drin bzw. zahlen die RS-Versicherungen zumindest eine Beratung bei einem Familienanwalt, solange der nichts "tut", wenn Du verstehst was ich meine.
Weil, irgendwas stimmt nicht, finde ich. Wenn Du schon während der Ehe mit dem Studium angefangen hast dannn ist das doch eheprägend oder wie man das nennt.
Ja es ist halt so, dass ich mich erst im Juli 2003 an der FH eingeschrieben habe. Meine Frau jedoch schon am 18.03.2003 ausgezogen ist. Ich konnte mich eben nicht früher Einschreiben weil ich noch keine Fachhochschulreife hatte ( Zeugnisübergabe 15.Juli 2003). Naja ist halt alles ein bisschen arg verzwickt.
Tschüssi
Dennoch würde ich mich nochmal beraten lassen diesbezüglich.
gruß Romy
Hallo zusammen.
Ich habe heute nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und bin mit meiner neuen Idee schon wieder auf die Schnauze gefallen.
Meine Überlegungen findet ihr weiter oben. Also er sagte mir, dass ich bereits bei der Zustimmung zur Vereinbarung wusst, dass Paul bei mir leben würde und ich nur noch halbtags arbeiten gehen werden kann. In der Vereinbarung ist der Aufenthalt von Paul auch geregelt. Ich habe trotzdem der Vereinbarung zugestimmt obwohl mir alle Fakten bekannt waren.OK ich habs verstanden.
Jetzt kommt was, dass ich nicht mehr verstehe.
Und zwar habe ich im September 2003 meiner Frau angekündigt ab Oktober 2003 keine Unterhalt mehr zu bezahlen, da ich das Studium aufnehme. Daraufhin hatte Sie ein Gerichtverfahren auf einhaltung der trennungsvereinbarung angeleiert. OK. In der Vorladung zum gericht steht geschrieben sie werden zu gericht geladen in Sachen "Trennungs- und Kindesunterhalt" genauso wie die Überschrift der zugestimmten Vereinbarung. OK, versteh ich noch. Dann war die Verhandlung und es wurde ein Urteil gefällt. in diesem Urteil werde ich nun Verklagt den "Unterhalt" an meine Frau sowie Sohn weiter zu bezahlen. So und nun sagt mein Anwalt ich habe keine Chance den Unterhalt für den nachehelichen Unterhlat neu zu berechnen. Weil in dem Gerichtsurteil eben "Unterhalt" (heisst nach ihm für immer zu zahlen) statt "Trennungsunterhalt" (nur in der Zeit der Trennung und danach wird neu berechnet) geschrieben steht. Er fügt noch an, dass man dies hätte in der Einspruchzeit sagen müssen. So jetzt steh ich da!?. Wie kann das Gericht einfach von Trennungsunterhalt auf Unterhalt wechseln obwohl überall Trennungsunterhalt steht. Was ist denn da los. :knockout:
Hallo martin,
das ist für mich Wortklauberei, aber denkbar. Wenn du in dieser Sache anwaltlich beraten wurdest, dann würde ich den RA in Regress nehmen!
DeepThought
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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
wegen welcher Sache soll ich den Anwalt in Regress nehmen? Wegen der heutigen Auskunft oder wegen der Sache mit dem Einspruch verpasst.
Wegen der verpassten Einspruchsfrist und der für dich daraus resultierenden Nachteile.
Wird nicht einfach sein, einen RA zu finden, der da mitmacht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich glaube dann lass ich es lieber. Das ist sowieso ein bisschen komisch. Meine damalige Anwältin (Bei der Geriichtsverhandlung) ist heute in Schwangerschftsurlaub. Habe jetzt einen anderen aus der gleichen Kanzlei. Eine allgemeine Frage hätte ich noch. Wieviel Zeit nehemn sich eigentlich Anwälte in der Regel um einen Schlachtplan zu entwerfen. Oder wird da einfach mal losgeschossen?
Hallo mal wieder ihr alle zusammen,
bei mir hat sich was getan. Ich hatte letzten Montag den Scheidungstermin auf dem Amtsgericht. Bis zum Termin hatte keiner der Parteien einen zusätzlichen Antrag gestellt (Nachehelicher Unterhalt, zugewinnausgleich etc.). In der Verhandlung holt die Opposition ein Schriftstück aus der Tasche und trägt der Richterin einen Antrag auf Regelung des nachehelichen Unterhalts vor. So jetzt zögert sich die Scheidung noch weiter nach hinten raus. In dem Antrag wird der Unterhalt neu berechnet und mein volles Jahresgehalt vor der Trennung angerechnet. Begründung war ist auch gleich dabei und zwar: Ich wäre in keiner weise eingeschränkt eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit aufzunehmen, da meine Eltern die Betreung vom Sohn sicher stellen würden. Beweis: zeitaufwendiges Studium. Was glaubt ihr hat die Anwältin eine Chance mit diesem Argument durchzukommen? Ich glaube nicht, würde aber gerne mal eure Meinung hören.
Danke im voraus Martin
PS: mein Anwalt vermutet, dass sie sich durch die Antragsstellung nur noch den Trennungsunterhalt für weitere 2-3 Monate sichern will. Danach würde sie nichts mehr bekommen. 🙂
Hallo Martin,
exakt, es geht um TU, TU und nochmal TU. Sauerei! Warum ist kein Antrag auf Abtrennung gestellt worden?
Mit den Forderungen wird die Ex wohl eher nicht durchkommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe vor zwei Jahren einen Job gekündigt (siehe "Meine Geschichte: 3 Ehen 2 Kinder"). Anschließend war ich unerwartet arbeitslos und habe dann eine Umschulung begonnen. Ziel der Umschulung ist eine nachweisbare Verbesserung meiner späteren beruflichen Situation und der damit verbundenen Sicherung der Unterhaltsleistungen.
Meine Ex hat mich trotzdem angezeigt und anschließend hat die Staatsanwaltschaft den Fall übernommen.
Anklage: Verweigerung der Unterhaltspflicht
Ich wurde freigesprochen und meine jetzige Umschulung tatsächlich als Weg gesehen, langfristig meine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen zu können.
Das hat mich elendig viel Papier und Zeit gekostet und ich hatte eine hervorragenden Anwalt. Man hätte alternativ von mir verlangen können, statt der Umschulung einen Job als Ungelernter annehmen zu müssen, um den aktuellen Unterhalt aufzubringen.
Ich hoffe, Du bekommst die "Erlaubnis" für das Studium!
Hi Deep,
was ist ein Antrag auf Abtrennung.
