Abtrennung heißt, dass ein im Verbund einer Rechtsangelegenheit zu sehender Einzelbestandteil abgetrennt wird und somit in einem gesonderten Verfahren behandelt wird. Damit können alle anderen Rechtsangelegenheiten abgeschlossen werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallöchen mal wieder alle zusammen,
ich wollte euch auf dem laufenden halte. Hatte heute meinen 2. Termin bei Amtsgericht. Ergebnis: Die gegnerische Partei sowie die Richterin wollten das Verfahren mit einem Vergleich beenden. Ich lehnte jedoch ab. Die Gegenpartei ging von den geforderten 510€ auf 250€ runter. Ich lehnte trotzdem ab. So Jetzt kommts. Wie weiter oben beschrieben Studiere ich von morgens bis mittags und betreue dann ab Mittag meinen Sohn. Die Richterin erklärte, dass Ich sowie meine Frau, jeweils einem Kind, sich in der gleichen Ausgangslage befinden. Ich jedoch, gehe am morgen einem Studium nach. Die Zeit die ich für das Studium aufwende könnte ich also auch nutzen um Arbeiten zu gehen. Daher möchte die Richterin jetzt eine Auflistung und Addition der für das Studium aufgewendete Zeit (von Abfahrt zu Hause bs Ankunft zu Hause). Nach dieser Liste ist ihrer Meinung nach nun mein fiktives Einkommen anzurechnen, nachdem wiederum der Unterhalt für meine Frau bestimmt werden soll. Hab ihr von sowas schon mal gehört? Desweiteren hatte Sie immer was von OLG gesprochen wenn der Vergleich scheitern sollte. Könnt ihr mich aufklären was das bedeutet? Dann kommt noch dazu, dass meine Frau sich derzeit eine Arbeit über das Arbeitsamt sucht wo sie zur Zeit auch Arbeitslosenunterstützung erhält. Wir dieses Einkommen nicht mit zur Unterhaltsberechnung mit heran gezogen?
Im voraus schon besten Dank für eure Zuschriften.
Martin
Hallo Martin,
da bist du ja ein Prachtexemplar von Richterin geraten.
Im Rahmen der Ehegattenunterhaltsverpflichtung bist du frei bzgl. der Gestaltung deiner Erwerbstätigkeit. Du hast keine verpflichtung zu irgendetwas, so lange du selbst keinen Unterhalt verlangst. Die Aufklistung ist daher völliger Blödsinn.
Das Stichwort OLG fiel, weil die Richterin es mit der Angst zu tun bekommt. Sie ist gehalten, eine mütterlastige Entscheidung zu treffen, kann dies wohl selbst aber nicht so richtig vertreten und gibt daher den Fingerzeig in Richtung OLG-Entscheidung. Sie hat bei dir erkannt, dass du nicht willens bist, auch nur einen Pfennig zu bezahlen. Nun muss sie aber der KM was zuschieben und hofft, du gehst dann zum OLG.
Bzgl der Auflistung deines Zeitaufwandes für das Studium sprich mit deinem RA. Ich kann nicht erkennen ob es gut ist, viele Stunden oder eher weniger aufzuschreiben.
Und yep, ihr Arbeitslosengeld zählt als Einkommen; ggf. auch die Arbeitslosenhilfe. Ferner wird sie vielleicht Sozial leistungen behalten. Auch kannst du ein eheähnliches Verhältnis konstruieren, da sie zu ihrem LG gezogen ist. Demnach hat sie auch niedrigere Mietkosten, was den SB drückt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen, letzten Freitag wurde das Urteil vom Amtsgericht verkündet:
1. Die Ehe ist geschieden
2. Ausgleich der Rentenanwartschaften
3. Die Verurteilung auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt an meine Exfrau wurde abgewiesen. 🙂
jubel, jubel, freu, freu.
Begründung zu 3: jeder von uns betreut ein Kind unter 10 Jahren also ist keiner von uns beiden zur Aufnahme einer halbtägigen Erwerbstätigkeit verpflichtet. Die Betreuung meines Sohns ist durch das Studium nicht beeinträchtigt. Der von Ihre angeführte Wohnvorteil ist bereits abgewohnt (Kosten für die Renovierung der Wohnung von meinen Eltern). Ich bin dadurch finanziell nicht in der Lage Unterhalt für meine Exfrau zu leisten.
Jetzt ist nur noch zu hoffen, dass meine Exfrau keinen Einspruch in den nächsten 4 Wochen einlegt.
So und nun will ich mich mal recht herzlich Bedanke bei euch. Eure rege Unterstützung und Seelenmassage spendeten mir stets Trost, und den konnte ich gut gebrauchen in diesen dunklen Zeiten des Lebens.
Liebe Grüße Martin
Das ist ja ein richtiges Weihnachts- :present:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
