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Höherstufung Düsseldorfer Tabelle

 
(@annonie)
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Hallo @all

Meine Eckdaten in kürze:
geheiratet in 1999, erstes Kind auch in 19999.
Trennung 2000, Scheidung in 2003. Seit dem EU und KU problemlos gezahlt. Soweit so gut.
Damal wurde ich schon in der DDT eine Stufe höher eingestuft, da ich nur ein Kind hatte.

Anfang 2006 bekommt Ex mit neuen LG ein Kind. Ich möchte EU neu berechnen lassen, sie verzichtet daraufhin komplett auf EU.
Das Jugendamt (Beistand) stuft mich daher eine Stufe  höher in der DDT ein, mit der Begründung, die DDT ist für insgesamt drei Unterhaltsempfänger ausgelegt. Da bei mir jetzt nur noch einer vorhanden ist, die Höherstufung. (insgesamt zwei Stufen )
Im Sommer 2006 kommt meine zweite Tochter mit jetziger Partnerin auf die Welt.

Ich beantrage Neuberechnung des Kindesunterhalt. Nach der Berechnung werde ich wieder eine Stufe Höher eingestuft, wieder mit der Begründung, die DDT ist für drei Unterhaltsempfänger ausgelegt und bei mir liegen wieder nur zwei Unterhaltsempfänger vor. (zwei Kinder)
Meine Partnerin, die wegen Babybetreuung zuhause ist, scheint da nicht zu zählen.

Sie wohnt bei mir und ich überweise ihr ein kleines Taschengeld.
Aber meine Nebenkosten sind doch durch die zwei Personen etliche Euros höher, wird das überhaupt nicht berücksichtigt?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, ob das Jugendamt da richtig gerechnet hat. Einen Anwalt wollt ich  mir eigentlich sparen, der kostet ja schon, wenn er "Guten Tag" sagt.

Vielen Dank

Annonie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 23:05