Hallo zusammen,
kurze Frage an die Unterhalts-Experten hier:
Wie berrechnet sich der Betreuungsunterhalt einer nicht-verheirateten Mutter?
Mutter arbeitete vor der Geburt vollzeit und verdiente 1.800 Euro.
Mutter arbeitet jetzt wieder in Teilzeit und verdient 1.500 Euro.
Würde die Mutter jetzt Vollzeit arbeiten, würde sie 1.900 Euro verdienen (Differenz zum Gehalt vor der Geburt: Gehaltsanpassungen, Inflationsausgleich).
Wie hoch wäre der Anspruch auf Betreuungsunterhalt? 300 Euro (1.800 - 1.500) oder 400 Euro (1.900 - 1.500)?
Grüße,
Lullaby
Hallo Lullaby,
naja, die Einkommensssteigerung ist aber dennoch nicht maßgebelich, da sie vor der Geburt einen Verdienst von 1.800 Euro hatte. Daher ist ihr Bedarf eben diese 1.800 Euro und du mußt dann (wenn du leistungsfähig bist) die Differenz ausgleichen. Und zwar bis zum 3. Geb. eures Kindes.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo zusammen,
bei mir wirds auch nicht langweilig. KM verlangt jetzt doch BU und zwar für 5 Monate monatlich 400 Euro bis unser Kind 3 alt ist. Danach hält sie es sich offen. Bislang erfolgte nur Schriftwechsel zw. den RA, keine Klage, kein Gericht.
Mein RA und ihre RAin haben sich wie diese Woche folgt verständigt:
- ich zahle einen Einmalbetrag in Höhe von 1.500 Euro, damit ist der BU-Anspruch der KM abgegolten.
- Nach dem 3. Geburtstag unseres Kindes kann sie nur im Ausnahmefall noch was verlangen z. B. bei unerwarteter schwerer Krankheit/Behinderung
- KM ist dafür beweispflichtig
- voller Verzicht der KM ist nicht möglich
Was hält ihr davon? Zustimmen? Ich wollte eine BU-Klage mit evtl. einem unbefristeten BU-Urteil/Vergleich vermeiden. Sehr ihr in der Einigung ein Risiko?
Grüße und schon mal Danke im voraus,
Lullaby
Moin.
Ein Risiko gibt es im Familienrecht immer und einen Anspruch bis zum 3. hat sie auch.
Ich halte das aber für ne vernünftige Regelung, auch wenn die Krankheitsklausel Blödsinn ist, denn gerade die Begründet keinen Unterhaltsanspruch bei Unehelichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
auch wenn die Krankheitsklausel Blödsinn ist, denn gerade die Begründet keinen Unterhaltsanspruch bei Unehelichen.
Gruss Beppo
aber ich glaube die meinen damit eine Krankheit/Behinderung des Kindes...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi,
sorry war von mir missverständlich ausgedrückt. Nach 3 Jahren hat KM nur noch Anspruch wenn das KIND unerwartet so schwer krank/behiindert werden sollte, sodass eine Vollzeit-tätigkeit der KM nicht mehr möglich sein soll wegen dem erhöhten Betreuungsbedarf.
Ihre RAin hat aber selbst geschrieben, dass dies sehr unwahrscheinlich ist.
Grüße,
Lullaby
Hallo,
kannst Du ausschließen, dass KM schon das passende Attest in der Tasche hat, das sie nach dem 3. Geburtstag zückt und sagt: "Juhu, zahl mal so weiter?"
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo
Es ist schwer einzuschätzen ob der Passus dem Sicherheitsbedürfnis der KM dienen soll, was ja durchaus vorhanden sein kann, sie stellt sich vor, das Kind hat mal einen Unfall oder eine schwere Krankheit und du unterstützt sie dann gar nicht... oder ob sie was im Schilde führt.
den Passus der Krankheit würde ich versuchen rauszunehmen, mit der Begründung, dass deine Einmalzahlung vergleichweise, ohne rechtliche Prüfung einer tatsächlichen Unterhaltspflicht / Leistungsfähigkeit erfolgt und du nur dann diese Zahlung leistest, wenn sie den Verzicht auf weitere BU-Forderungen erklärt.
Die Hintertür mit der Krankheit braucht sie auch nicht aufzunehmen, denn würde der Fall mal eintreten, dann wäre die BU-Pflicht sicher sowieso neu zu prüfen, auch mit diesem Vergleich wäre dann möglich dass du da mit ran musst, und die Beweispflicht der KM bestünde dann auch, das braucht man also nicht extra aufzuschreiben.
Allerdings über ein Attest, was es schon jetzt evtl. gibt, brauchst du dich nicht zu sorgen, weil da ja steht "unerwartet".
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin Lullaby,
so recht schnall ich das noch nicht ...
KM verlangt jetzt doch BU und zwar für 5 Monate monatlich 400 Euro bis unser Kind 3 alt ist.
Heißt das, das Kind wird in 5 Monaten drei ?
- voller Verzicht der KM ist nicht möglich
Wieso nicht ? Sind denn eltern-/kindbezogene Gründe absehbar, die eine BU-Verlängerung in 5 Monaten notwendig machen ?
Dennoch ...
Was hält ihr davon? Zustimmen? Ich wollte eine BU-Klage mit evtl. einem unbefristeten BU-Urteil/Vergleich vermeiden. Sehr ihr in der Einigung ein Risiko?
... in der Vereinbarung sehe ich kein Risiko, dass Dich schlechter stellt als vom Gesetzgeber ohnehin vorgesehen (aber auch nicht deutlich besser, naja ein paar Euro für den Anwalt gespart).
Besten Gruß
United
Mein RA und ihre RAin haben sich wie diese Woche folgt verständigt:
- ich zahle einen Einmalbetrag in Höhe von 1.500 Euro, damit ist der BU-Anspruch der KM abgegolten.
- Nach dem 3. Geburtstag unseres Kindes kann sie nur im Ausnahmefall noch was verlangen z. B. bei unerwarteter schwerer Krankheit/Behinderung
- KM ist dafür beweispflichtig
- voller Verzicht der KM ist nicht möglichWas hält ihr davon? Zustimmen? Ich wollte eine BU-Klage mit evtl. einem unbefristeten BU-Urteil/Vergleich vermeiden. Sehr ihr in der Einigung ein Risiko?
Mir scheint das irgendwie zu billig. Und Du musst auch dran denken, dass die RAtten eigene Interessen haben, nämlich 2-mal die Einigungsgebühr zu kassieren.
Das mit "nur bei Krankheit" ist Quatsch. BGH sagt nur, KM ist beweispflichtig, dass sie nicht Vollzeit arbeiten kann. Dazu reicht auch ein Kindergarten, der um 16 Uhr zumacht. Und Gesetz sagt "Billigkeit", und das sagt alles und nichts. Überhaupt solltest Du vielleicht mal diesen RAtten-Quatsch vergessen und Dich mit KM mal wie erwachsene Menschen unterhalten, wie IHR denn die Betreuung Eures Kindes gestalten wollt. Ist doch völlig klar, dass da was auf Dich zukommt, wenn's nicht BU heisst dann eben Betreuungskosten.
Meine persönliche Auffasung von "Billigkeit" wäre, dass man den gesamten Kostenaufwand nimmt, und dazu gehören neben Verdienstausfall auch die Rentenlücke und die Betreuungskosten, und die durch 2 teilt. Kommst Du aber auch wieder bei 300€ raus. Plans mal ein.
Hi,
danke für die gewohnt guten Antworten und Anregungen.
@ United: Ja das Kind wird in 5 Monaten 3 Jahre alt. Bis dahin will sie BU haben, danach nur wenn kindesbezogene Gründe (explizit: "unerwartete schwere Erkrankung") vorliegen. Elternbezogene Gründe wurden ausgeschlossen. Ein kompletter Verzicht auf BU wäre nach Auskunft meines RA unzulässig.
Das Kind ist kerngesund, ihre RAin schreibt selbst, das eine BU-Forderung nach dem 3. Geburtstag sehr unwahrscheinlich ist und nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden soll. Mein RA rät mir das "Angebot" anzunehmen, zum einen werden elternbezogene Gründe ausgeschlossen, zum anderen umgehen wir eine mögliche BU-Klage, da kann es sein, dass der BU vom Richter unbefristet verhängt wird und es sehr schwer ist das wieder wegzuklagen. Mein Ziel sollte sein die BU-Unterhaltskette zu durchbrechen, dann wird es sehr schwer für KM später wieder BU zu verlangen.
Das Risiko besteht natürlich, dass KM hergeht und nach dem 3. Geburtstag ein Attest vorlegt, nachdem das Kind ADS hat oder sowas und deswegen die umfassende Betreuung von der Mami braucht. Andererseits betreue ich das Kind an 1/3 der Zeit und könnte im Falle einer so schweren Erkrankung auch meine Arbeitszeit soweit reduzieren, dass nach KU nichts mehr für BU übrig bleibt. Der Papi unterstützt natüclich die Mami bei der Betreuung 😉
Wenn unser Kind tatsächlich schwer erkranken sollte (Krebs, Unfall usw.) müssten die Karten sowieso neu gemischt werden und der Unterhalt neu geprüft werden.
Ich tendiere dazu, das anzunehmen und dann hoffentlich an dieser Front Ruhe zu haben.
Was meint Ihr?
Grüße,
Lullaby
Ich tendiere dazu, das anzunehmen und dann hoffentlich an dieser Front Ruhe zu haben.
So würde ich das auch sehen.
Wichtig ist, dass erst mal ein klares Ende der BU-Zahlungen sichtbar ist.
Ob und was danach kommt musst Du abwarten.
Hier jetzt einen langen und teuren Streit anzufangen halte ich für nicht sinnvoll.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
Hier jetzt einen langen und teuren Streit anzufangen halte ich für nicht sinnvoll.
dem stimme ich zu, aber ein wenig kleinkrämerische Nachbesserung ist vielleicht noch drin:
Das Kind ist kerngesund, ihre RAin schreibt selbst, das eine BU-Forderung nach dem 3. Geburtstag sehr unwahrscheinlich ist und nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden soll.
Was spricht vor diesem Hintergrund dagegen einen Passus aufzunehmen:
Nach beidseitiger Auffassung liegen derzeit keine Gründe vor, die eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über den 3. Geburtstag hinaus rechtfertigen.
Dann müsste KM zusätzlich auch beweisen, welche Umstände sich denn ggü. Stand heute geändert haben ...
Ein kompletter Verzicht auf BU wäre nach Auskunft meines RA unzulässig.
Hat er gesagt, wieso?
Dass sie auf Kindesunterhalt nicht verzichten kann, ist klar. Was gegen einen BU-Verzicht nach dem 3. Geburtstag spricht, darf er gerne erklären ...
Besten Gruß
United
Hi,
@ united:
So ähnlich ist das im Schriftverkehr zwischen den RA formuliert. KM wäre auf alle Fälle beweispflichtig, beide Seite gehen Stand heute nicht davon aus, dass BU nach dem 3. Geb. fällig wird.
Den BU-Anspruch kann man nicht ganz ausschließen, wenn das Kind z. B. schwer erkranken sollte (Krebs o.ä.) und die KM deswegen gar nicht mehr arbeiten kann und bedürftig wird, würde sie kein Geld vom Amt kriegen, bzw. ich müsste ihren Lebensunterhalt zahlen.
Ich denke, wenn KM hier was im Schilde führt, hätte sie dem Vergleich mit der Einmalzahlung nicht zugestimmt, sondern auf unbefristeten BU geklagt. Mich wundert, dass ihre klagegeile RAin das nicht gemacht hat.
Grüße,
Lullaby
