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Hilfe! Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt

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 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Danke allen für die Hinweise.
Ich denke, dass wenn man mich auffinden möchte mich auch auffindet.
Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als zu warten. Falls ich Post von ihr, Anwalt oder Jugendamt erhalte, werde ich wohl nicht drumherum kommen es meiner Freundin zu beichten. Hoffe, sie steht dann zu mir. Andernfalls kann ich mir gleich einen Strick besorgen, falls ich wirklich der KV bin. Finanziell wäre ich sowieso ruiniert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 19:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hmmm - inzwischen 20 Postings mit guten Ratschlägen - und Dein einziges Fazit ist

Falls ich Post von ihr, Anwalt oder Jugendamt erhalte, werde ich wohl nicht drumherum kommen es meiner Freundin zu beichten. Hoffe, sie steht dann zu mir. Andernfalls kann ich mir gleich einen Strick besorgen, falls ich wirklich der KV bin. Finanziell wäre ich sowieso ruiniert.

das ist von "Struktur" noch weit entfernt; das ist "Kopf in den Sand". Bei der Problemlösung helfen wird es jedenfalls nicht; ebenso wenig wie jetzt wochen- oder monatelang schlecht zu schlafen, weil irgendwer Dir böse Briefe schreiben könnte.

Tu Dir doch bitte selbst den Gefallen, mal ein Stück Papier zu nehmen und die möglichen Szenarien der Reihe nach aufzuschreiben. Wem Du wann was erzählen oder beichten musst, sieht man dann. Und falls Du mit Deiner Handynummer nicht verheiratet bist: Besorge Dir umgehend eine neue.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 19:17
(@bagger1975)

Servus SF13,

@brille ist zuzustimmen. Und dies hier:

Und falls Du mit Deiner Handynummer nicht verheiratet bist: Besorge Dir umgehend eine neue.

in Kombination mit einem unbekanntem Namen und unbekanntem Wohnort führt dazu, dass ein einschlägiger väterlicher Elternteil, sofern er das so will, eigtl. fein raus ist, weil einfach kein Unterhaltsverpflichteter männlicher Elternteil bekannt und auffindbar ist...

Einfach nach dem Motto: Wo es keinen Beklagten zu finden gibt, da gibt es auch keinen Richter...
und das sollte Dich -sofern Du dieses Ergebnis willst- eigtl. besser schlafen lassen...

Viele Grüsse


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Geschrieben : 12.10.2011 21:17
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
und es kommt noch etwas da du es ja genau wissen willst, Kindergartenkosten zumindest ein Teil der Kosten mußt du auch tragen aber erst in 2,5 jahren....dafür wird der BU viell. etwas weniger!!!!!

schöne sch......
aber viel Glück!!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 18:50
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

So ganz stimmt das ja nicht.
Ich habe mittlerweile schon nen "Fahrplan" im Kopf

1. Abwarten und hoffen, dass nichts kommt - sehnlichster Wunsch

2. Sie, RA oder JA melden sich
Vaterschaft abstreiten
Freundin beichten

3. Abwarten was passiert
Vaterschaftstest bestehen (aussergerichtlich)

4. Negativer Test - Die Welt ist in Ordnung

5. Positiver Test
Vaterschaft anerkennen
Kinderunterhalt titulieren
- bis 18 Jahre
beim Jugendamt ggfs. beim Notar

6. evtl. Betreuungsunterhalt
RA meinerseits einbinden
Frei nach Peter Maffay: "Drei dunkle Jahre muss du überstehen"

Ich weiß nur eins, im nächsten Leben werde ich entweder
eine Frau oder ein Mann mit Hirn:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 21:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

lebst du mit deiner Freundin zusammen?

Dann dürfte im Punkt 2 der Unterpunkt "Freudnin beichten" bei Nichterfüllung von Punkt 1 zum Problem werden.

Wenn sie Post vom JA sieht, wird sie sicher Fragen haben. Und bei uns sind die Briefe schon von außen erkennbar.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2011 21:25
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tina

ja, wir leben zusammen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 21:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SF,

Du hast Punkt "0.5" vergessen: "Handynummer ändern - und zwar subito!"

Das mit dem Beichten kannst Du verschieben, bis ein (positives) VS-Testergebnis vorliegt. Wenn es überhaupt jemals soweit kommt. Nach Deiner Beschreibung kann es ja durchaus sein, dass noch 5 oder 10 andere Knaben dieselbe SMS bekommen haben. In diesem Fall würde sich die Dame vorzugsweise (erst einmal) an die Herren halten, die leichter ausfindig zu machen sind als Du. In Erfahrung zu bringen, wer zu einem bestimmten Datum eine bestimmte Handynummer hatte, ist nämlich alles andere als einfach - und selbst dann ist man noch nicht als Empfänger von SMS oder als potenzieller Vater ermittelt.

Nur eben: Angstvoll wie das Kaninchen vor der Schlage zu sitzen und auf Post oder Anrufe zu warten löst Dein Problem nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2011 21:46
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Das Problem ist, der Anbieter muss doch meine Daten noch mindestens ein Jahr vorhalten
Richtig Kündigen geht ja garnicht (Prepaid-Handy)
Wird nicht mehr genutzt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 22:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Problem ist, der Anbieter muss doch meine Daten noch mindestens ein Jahr vorhalten
Richtig Kündigen geht ja garnicht (Prepaid-Handy)

das hört sich jetzt irgendwie an wie "ich weiss nicht, ob ich die ertrinkende Frau aus dem See retten darf; vielleicht steht ja irgendwo ein Schild 'Baden verboten'"...

Wird nicht mehr genutzt

na, offensichtlich doch; zumindest zum Empfang von SMS...

Aber Du selbst musst wissen, was Du tust.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2011 22:17




 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

es ist nun einfach die Rechtslage, dass die Daten vorgehalten weren
hab ich mir auch nicht ausgedacht
und die Nichtnutzung des Handys hat bei mir mit ihrer Benachrichtigung begonnen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2011 22:23
(@bagger1975)

Servus SF13,

dass ein Telefonanbieter ggfs. zur Bekämpfung und Abwehr schwerwiegender(!) Straftaten für die Ermittlungsbehörden evtl. zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ist, ist etwas völlig(!) anderes, als die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs einer Privatperson gegen einen Telefonanbieter im Hinblick auf eine namentlich unbekannten Teilnehmer, ohne Adresse, von der eine KM nach Jahr und Tag annimmt, dieser Teilnehmer sei der Vater eines Kindes.

Wie bereits im Hinblick auf Dein "Nichtvaterseinwollen" zusammen mit dieser Dame empfohlen: Verabschiede Dich umgehend von diesem nichtgenutzten Prepaidhandy und warte dann einmal ab...

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2011 00:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wenn du vor Rechtfertigungen deiner Freundin Angst hast, das die Handynr. weg ist,  ist das Handy eben in selbsmörderischer Absicht unter deinen rechten Vorderreifen deines Autos geraten.
Die Karte im Handy konnte da nix für und ist nun auch hin.

Drüberfahren und ruhig schlafen

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2011 01:07
(@bagger1975)

@Wedi: Richtig!


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2011 01:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SF,

es ist nun einfach die Rechtslage, dass die Daten vorgehalten weren
hab ich mir auch nicht ausgedacht

auf welchem Planeten lebst Du? Stell Dir das Ganze doch einfach mal praktisch vor: Du hast von jemand nur eine Handy-Nummer, keinen Namen, keinen Wohnort, kein Geburtsdatum. Die Zeiten, wo man aus der Vorwahl auf den Provider schliessen konnte, sind lange vorbei; es gibt in Deutschland heute einige -zig Mobilfunk-Pre- und Post-Provider. Wo fängst Du jetzt an zu suchen?

Selbst wenn Du viel Zeit, Geduld, Geld und Organisationstalent hast: Wie stellst Du es praktisch an, herauszufinden, wer im Januar 2010 die Nummer 0123-4567890 hatte? Vor allem: Mit welcher Begründung? Vielleicht etwas wie "Ich hab da 'nem Typen, von dem ich nichts habe als diese Telefonnummer, mal 100 Euro geliehen - sagen Sie mir seinen Namen und seine Adresse, damit ich ihm die Kohle zurückgeben kann!" Oder eben "ich hab da mit nem Typen... und nun habe ich ein Kind gekriegt und brauche seine Adresse wegen der Unterhaltszahlungen!"

Und dann springen die alle begeistert auf, glauben Dir das alles unbesehen, vergessen den Datenschutz komplett, flöhen ihre Archive und schreiben Dir einen Namen und eine Adresse auf eine Zettel? Nicht wirklich, oder? Du hast Deine Freundin hintergangen (und dabei einige dumme Anfängerfehler gemacht) - aber Du hast keine Bank überfallen und keine Bomben gebaut.

Unabhängig davon: Wenn Du die Handy-Nummer bereits gleich nach der Affäre gewechselt hättest (wofür es noch einige andere gute Gründe gegeben hätte als einen möglichen Verhütungsunfall...), wäre das Jahr bereits rum.

Mit wie dicken Zaunpfählen müssen wir hier noch winken, bis Du diese unselige Handy-Nummer nicht mehr hast?

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 15.10.2011 02:05
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
nun ist es passiert. Soeben ist ein Schreiben vom Jugendamt zur Vaterschaftsanerkennung eingetrudelt.
Hierbei stehen laut Gesetzes zwei Wege zur Verfügung:
- freiwillige Anerkennung in Form einer Urkunde
- Feststellung durch Gericht

Wenn ich bereit wäre die Vaterschaft anzuerkennen, wären dafür Perso und Einkommensunterlagen notwendig.
Und dann ist da noch ein Vordruck über Angaben zur Unterhaltssache beigefügt

Was soll ich nun tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2012 14:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo SF,

Was soll ich nun tun?

Möglichkeit Nr. 1 scheidet unter den hier vorliegenden Randbedingungen aus: Bloß nix freiwillig anerkennen, so lange nicht klar ist, dass du wirklich der Vater bist. Zwischen der Ankündigung von Madame und dem Eintrudeln des Jugendamtsschreibens liegen ja nun auch einige Monate, was zwar möglicherweise "nur" daran liegt, dass es so lange gedauert hat, deine Adressdaten zu ermitteln - möglicherweise aber auch daran, dass Madame es vorher noch bei einem anderen, von ihr als zahlungskräftiger eingeschätzten Kandidaten vergeblich versucht hat, und du jetzt einer der nächsten in der Nahrungskette bist ...

Wenn du möchtest, könntest du noch versuchen und beim Jugendamt anfragen, ob sich irgendwie ein privater Test organisieren lässt (da billiger als ein Gerichtsverfahren), der dir die nötige Sicherheit für eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft gibt (z.B. indem die Speichelprobe des Kindes von einem Arzt deines Vertrauens entnommen wird und dieser die Probe dann direkt an das Labor schickt). Drauf einzulassen braucht sich die Mutter allerdings nicht, und das heißt aus meiner Sicht: Lass es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen.

Kurze Überschlagsrechnung: Das Gerichtsverfahren dürfte dich ca. dreitausend Euro kosten, wenn du tatsächlich der Vater bist. Wenn du die Vaterschaft aber anerkennst, ohne dass du tatsächlich der Vater bist, dann entsteht dir im Verlauf der nächsten zwanzig Jahre insgesamt ein finanzieller Flurschaden von ungefähr hunderttausend Euro. Wenn du also auch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 10% befürchtest, dass das Kind in Wirklichkeit von einem anderen Mann ist, dann ist das Geld für das Gerichtsverfahren bereits verdammt gut angelegt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2012 15:37
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde im Schreiben auch um einen Besuch beim JA in den nächsten 14 Tagen gebeten, da ich von der KM als Vater angegeben wurde. Falls ich Bedenken hätte bzw. nciht Bereit bin die Vaterschaft anzuerkennen könnten wir das weitere Vorgehen besprechen.

Ich würde das lieber schriftlich regeln. Möchte gerne einen außergerichtlichen Vaterschaftstest bevor ich mich auf weiteres einlasse. Wie könnte so ein Antwortschreiben aussehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2012 17:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich würde das lieber schriftlich regeln. Möchte gerne einen außergerichtlichen Vaterschaftstest bevor ich mich auf weiteres einlasse. Wie könnte so ein Antwortschreiben aussehen.

es lässt sich in diesem Kontext nicht alles schriftlich regeln; auch bei einem gerichtlichen Vaterschafts-Feststellungsverfahren wird Deine persönliche Anwesenheit nicht vermeidbar sein. Immerhin bietet Dir das JA einen Besuch an auch unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Du NICHT der Vater bist.

Was spricht dagegen, dieses Angebot einfach wahrzunehmen und dort die Möglichkeiten eines aussergerichtlichen Vaterschafts-Tests zu erörtern?

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2012 17:50
 SF13
(@sf13)
Schon was gesagt Registriert

Möchte nichts falsch machen und schriftlich läßt sich das einfacher vermeiden.
Möchte zum Ausdruck bringen, dass ich die Vaterschaft anzweifle. Sollte ich allerdings widererwartend der Vater sein, ich natürlich für das Kind aufkommen werde

Also im Prinzip kein wirklicher Grund, das JA aufzusuchen:(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2012 18:03




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