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Hilfe, bin überfordert,

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(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

;( Schade. Ganz, ganz sicher? (Gibts da schon ein Urteil?)

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 12:01
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

🙂 Das hört sich je schon wieder besser an.

Ehedauer wurde vom AG festgestellt.

Kind wächst sowieso mehr oder weniger bei den Großeltern auf.

jetzt noch das passende Urteil und ich bin der glücklichste Mensch der Welt 😉

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 12:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin langenase,

das "passende Urteil" gibt es nicht; das wird im Zweifelsfall extra für Deinen Fall gesprochen.

Es gibt möglicherweise Gerichtsentscheidungen, die für Deinen Fall Indizwirkung haben könnten; verlassen würde ich mich nicht darauf. Wenn Dein Richter anders gestrickt ist, kann er genau das Gegenteil entscheiden. Erst die Entscheidung höherer Gerichte - mindestens OLG - sind in gewisser Hinsicht bindend. Ein "Urteil auf Knopfdruck", an das sich alle deutschen Gerichte zu halten haben, gibt es nicht

Der für Dich interessante Paragraph des BGB ist der § 1579, Absatz 1, nachzulesen beispielsweise unter http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html

Ob und wieweit die Voraussetzungen auf Dich zutreffen, ob und wie Kindererziehungszeiten gewertet werden, welche ehelichen Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden können etc. entscheidet das Gericht, nicht wir.

Hilfreich für Euer gemeinsames Kind wird (nicht nur aus Unterhaltssicht) ein gutes Betreuungskonzept sein, in dem Du mehr als ein Spasspapa für's Wochenende bist. Wenn Du sie auch unter der Woche teilweise betreuen kannst, eröffnest Du ihrer Mutter mehr Möglichkeiten zu eigener Erwerbstätigkeit.

Ich persönlich sehe die Voraussetzungen für EU nach 6 oder 8 Monaten als nicht gegeben; faktisch wirst Du aber gut daran tun, einen fähigen Anwalt an Deiner Seite zu haben. Denn wenn sich jemand erst mal daran gewöhnt hat, jeden Monat einen Tausender zu bekommen, für den er keinen Finger rühren muss, wird er diesen "Anspruch" mit Zähnen und Klauen verteidigen und zu zementieren versuchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 22.09.2006 12:18
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Wochenendpapa is nich. Das ist glücklicherweise alles sehr gut geregelt (im Sinne der Kurzen)

Tja, ein guter Anwalt ist natürlich nicht schlecht, das weiß man jedoch immer erst nachher. Ich hoffe, dass der den ich habe zu den Guten gehört.
Der will nur derzeit an das Thema Kurzzeitehe nicht ran. Er sagt, wenn das Gericht die Kurzzeitehe bezogen auf den Unterhalt anerkenne würde, würde da nur eine Verminderung aber keineswegs ein vollständiger Wegfall herauskommen. Er hält es für besser, die finanziellen Verhältnisse vollständig offen zu legen und auf diesem Wege um die Unterhaltszahlung herum zu kommen.

Ich hoffe, das mein Ansinnen nicht falsch ankommt, ich habe seit Januar 2005 jeden Monat pünktlich freiwillig 950 überwiesen, teilweise finanziert aus Verkäufen (Aufgabe meines Hobbys, oldtimer ;() mit dem Hintergedanken, dass meine Ex nicht arbeiten gehen muss. Sie hat sich aber überlegt doch arbeiten zu gehen, jedoch nicht offiziell, und die Kurze bei Oma und Opa zu parken. Somit ist aus meiner Sicht der Grund für die Ehegatten Unterhaltszahlung weggefallen und ich habe die Zahlung eingestellt. Ich habe nicht eingesehen, finanziell Handstände machen zu müssen und die Frau lebt in Saus und Braus (Große Wohnung, schickes Auto, jedes Wochenende raus etc), weil Sie EInkommen am Finanzamt vorbei erzeilt und Unterhalt von mir. Sie hatte ca. 2200 netto zur Verfügung, ich nach Abzug der Unterhaltszahlungen und Darlehensrückzahlungen noch 870. AUs meiner Sicht extremes Missverhältnis

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 12:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin langenase,

Der will nur derzeit an das Thema Kurzzeitehe nicht ran. Er sagt, wenn das Gericht die Kurzzeitehe bezogen auf den Unterhalt anerkenne würde, würde da nur eine Verminderung aber keineswegs ein vollständiger Wegfall herauskommen. Er hält es für besser, die finanziellen Verhältnisse vollständig offen zu legen und auf diesem Wege um die Unterhaltszahlung herum zu kommen.

Das muss kein schlechter Schachzug sein. Man kann "A" beantragen und hilfsweise auch noch "B". "B" wäre in diesem Fall der Verweis auf die Kurzzeit-Ehe.

Was die Berufstätigkeit(en) Deiner Ex angeht: Wenn sie tatsächlich schwarz arbeitet, wird sie wenig Interesse haben, dies vor Gericht auszubreiten. Da kommt es auf die Beweisbarkeit Deiner Behauptungen an: Wenn sie diese "Nebentätigkeit" einfach und folgenlos einstellen kann, stellt sie sich vor Gericht als armes Hascherl ohne Einkommen dar. Wenn sie dagegen weiss, dass Du diese Tätigkeit belegen kannst, wird sie sich gut überlegen, ob sie es überhaupt auf eine gerichtliche Klärung ankommen lässt.

Das "Parken" Eurer Tochter bei Oma und Opa ist allerdings kein Hinderungsgrund für den Wegfall einer Unterhaltspflicht; in Frage kommen dafür nur, dass sie sich einerseits selbst unterhalten kann und/oder andererseits wegen kurzer Ehe kein Unterhaltsanspruch entstanden ist.

Fang an, wie ein Richter zu denken und nicht wie ein normaler Mensch mit gesundem Hausverstand, dann wird vieles leichter.  😉

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 22.09.2006 13:37
(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

ich will ja nicht als besserwisser erscheinen; aber in der geschilderten konstellation trifft der schon erwähnte bgb 1579, 1, eindeutig zu. da bedürfte es schon aussergewöhnlicher atypischer umstände, für einen folgeunterhalt den auschlussgrund kurzzeitehe anzunehmen.

die feststellung der ehezeit im scheidungsurteil wird daher lediglich relevanz für den versorgungsausgleich haben.

sorry, datt is so.

greetz,
nachtigall

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

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Geschrieben : 22.09.2006 13:42
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe mir die allergrößte Mühe wie ein solcher zu denken.

Wir werden sehen, ob mir das gelingt.

Die Schwarzarbeit werde ich ihr nicht nachweisen können, will das auch vor Gericht nicht thematisieren. (weil sowieso kein Erfolg). Denke, dass ich mich mir Behauptungen, die ich nicht belegen kann, nur unglaubwürdig mache.

Ich hatte das nur hier angesprochen, um meinen Hintergrund ein wenig deutlich zu machen.

Dass sie die Kurze  bei den Großeltern parkt ist kein Grund, das ist mir klar.

Na denn, wie gesagt, wir werden sehen, halte euch auf dem Laufenden, wie sich die Geschichte weiter entwickelt und bedanke mich vielmals für die vielen, vielleicht hilfreichen Antworten.

Beste Grüße

langenase

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 14:13
 Uli
(@Uli)

aber in der geschilderten konstellation trifft der schon erwähnte bgb 1579, 1, eindeutig zu.

Davon gehe ich auch aus. Durch die Eheschließung der leiblichen Eltern ist das Kind ehelich geworden. Die Dauer der Ehe im unterhaltsrechtlichen Sinne bemisst sich hilfsweise auch an der Erziehungszeit eines gemeinsamen Kindes (also min. 18 Jahre). Wenn Kids da sind gibt es m.E. keine Kurzzeitehe mehr.

Gruß, Uli

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Geschrieben : 22.09.2006 14:14
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