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Herausgelöster Beitrag von Sanni/

 
(@sanni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,habe ein ähnliches Problem. Haben eine Tochter sind aber nicht verheiratet sind und mein LG zahlt sogar noch ein Kedit für seine EX ab. Das der Kredit damals nur für sie war, haben wir sogar schriftlich von ihr. Auch das sie sich verpflichtet, einen monatlichen Betrag zu zahlen, bis der Kredit abgelaufen ist.Mein LG hatte sich aber soweit mit seiner EX geeinigt, das er die Raten übernimmt und er dafür den Unterhalt nicht überweist. Ich weiß, den Titel von einem Kind kann man nicht verkaufen. Aber da sich einig waren und die Hin- und Herüberweiserei nicht sein mußte, waren beide damit einverstanden und es lief auch 4 Jahre.Jetzt auf einmal behauptet sie davon nichts zu wissen. Verlangt 249,- Euro Unterhalt und das mein LG weiter den Kredit von 251 Euro übernimmt.Wir versuchen natürlich die Raten einzuklagen und laut Anwalt stehen unsere Chancen gut. Besteht auch bei uns die Chance, mich und Kind mit zu berechnen zu lasse?? Bin ja auch im Erziehungsurlaub und somit wäre er mir ja auch 3 Jahre Unterhaltspflichtig. Oder wäre es besser, wenn wir verheiratet wären?
Das soll natürlich nicht heißen, das wir keinen UH zahlen wollen.

[Editiert am 27/5/2004 von Sanni]

[Editiert am 27/5/2004 von Sanni]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2004 13:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sanni,

bitte gem. Board-Regeln keine eigenen Sachverhalte in Beiträgen anderer nachfragen sondern eigenen Beitrag aufmachen.

Danke.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2004 13:10
(@sanni)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, habe ich gerade nicht dran gedacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2004 13:19
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Sanni,

der Unterhalt ist getrennt vom Kredit zu sehen. Dies wären zwei voneinander unabhängige Verfahren.

Selbstverständlich werden weitere Unterhaltsberechtigte berücksichtigt. Ob der Pflichtige dadurch in der Tabelle eine oder mehrere Stufen niedriger "rutscht", kannst Du den entsprechenden OLG Leitlinien und Tabellen entnehmen.

Oder wäre es besser, wenn wir verheiratet wären

Eine Heirat würde - was KU angeht - nichts ändern.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2004 11:39