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Herausgelöster Beitrag von norrimbel

 
(@norrimbel)
Schon was gesagt Registriert

Ursprung: http://www.vatersein.de/modules.php?op=modload&name=eBoard&file=viewthread&tid=4490

Hallo, neuezeit,

leider habe ich keine Antworten auf Deine Fragen. Bin auch gespannt auf die Antworten.
Vielleicht kann ich da noch eine Frage ergänzen:

Wenn man einmal diesen monatlich zu überweisenden Betrag berechnet hat:
1. Wird das anwaltlich festgelegt?
2. Wird der Betrag im Nachhinein (d.h. nach Steuererklärung) geprüft und gegebenenfalls angepasst?
3. Wie oft findet eine Überprüfung des Betrags statt. D. h. was passiert, wenn ich nach 6 Monaten eine Gehaltserhöhung bekomme oder meine Ex auf einmal mehr Geld verdient?

Bis dann
norrimbel

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Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr. 5) !

[Editiert am 16/11/2005 von DeepThought]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2005 16:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Wird das anwaltlich festgelegt?

Kann, muss aber nicht. Wo kein Kläger/Antrag, da kein Urteil. Es geht auch über eine notarielle Trennungsvereinbarung.

Wird der Betrag im Nachhinein (d.h. nach Steuererklärung) geprüft und gegebenenfalls angepasst?

Nein, es werden immer die Einünfte der letzten 12 Monate genommen. Bei Selbstständigen der letzten drei Jahre.

Wie oft findet eine Überprüfung des Betrags statt

Alle zwei Jahre ist ein anerkanntes Intervall.

was passiert, wenn ich nach 6 Monaten eine Gehaltserhöhung bekomme

Glück bzw. Pech. Je nach dem aus welcher Richtung du guckst.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2005 18:10
(@norrimbel)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, DT für deine Antworten.

Vielleicht noch eine Nachfrage: Wenn ich den job wechsele und mehr verdiene, muss ich da meiner Frau etwas davon abgeben, auch wenn wir schon sein einem Jahr geschieden sind?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2005 18:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Vorraussetzungen des neuen Jobs während der Ehe geschaffen wurden/vorhanden waren, dann fließt dies in die Berechnung des EU mit ein. Wann dies der Fall ist oder woran es bemessen wird, liegt im Einzelfall und ist ggf. durch einen Richter zu würdigen.

DeepThought


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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2005 19:10