Hallo,
mal eine andere Frage zum Thema neues Unterhaltsrecht. Nach dem neuen Gesetz müssen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern zum Nach-Ehelichen Unterhalt notariell beurkundet sein. Früher hat eine schriftliche Vereinbarung mit Unterschrift gereicht. Angenommen ich hätte so eine Vereinbarung mit Datum von gestern. Ist die jetzt ungültig oder gelten bereits geschlossene Vereinbarungen weiter.
Bisschen knifflig aber vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Gruß
Bart
Hallo Bart,
ich habe hier auch mit meinem Anwalt drüber gesprochen - und die Sache scheint wohl so zu laufen, dass bereits geschlossene "Verträge" definitiv ihre Gültigkeit haben. Eine notarielle Beurkundung wäre jedoch von Vorteil und 100% sicher - einen anderen Vertrag (ohne Zeugen etc.) könnte sonst im Nachhinein angefochten (Vortäuschung falscher Tatsachen, Übervorteilung o.ä) werden.
gruß thomas
