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Habe wieder Post vom Rechtsanwalt bekommen !

 
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

meine liebe Ex-Frau fordert meine letzten 12 Abrechnungen und den letzten Einkommensteuerbescheid ein.
Sie möchte noch mehr Geld von mir.
Ich zahle zur Zeit 482,00 Euro für die beiden Kinder ( 9 und 12 Jahre alt ) und für die Ex 222,00 Euro.
Wenn ich die Miete, Strom usw. bezahlt habe binn ich schon im minus.
Wir hatten vor Gericht einen Vergleich geschlossen mein gehalt wurde mit 1900 Euro Netto berechnet.
Ich verdiene ca. immer noch das gleiche dann wird Sie doch bestimmt auch nicht mehr bekommen oder ?
Wie sieht es aus wann muss Sie mal wieder Arbeiten ( Ihre Aussage " Ich gehe nie mehr Arbeiten mir geht es doch gut " )
Sie hat jetzt einen neuen Freund der wohnt auch bei Ihr hatt aber noch ein Zimmer wo er gemeldet ist.
Kann mir vieleicht jemand helfen oder einen Tipp geben.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2007 20:16
(@Aniram)

Hallo Pepe !

lleine wenn ich diese beiden Sätze

Ich gehe nie mehr Arbeiten mir geht es doch gut.... 

Sie möchte noch mehr Geld von mir...

lese, könnte ich explodieren vor Wut.

Wir hatten vor Gericht einen Vergleich geschlossen...

Deep wird immer ganz grün um die Nase wenn jemand erwähnt, er
hätte einen Vergleich abgeschlossen. Es dürfte also keine so gute
Idee gewesen sein, wenn mir auch immer noch nicht klar ist wo der
Unterschied liegt.

Du wirst bestimmt etliche Tipps betreffend der Dinge bekommen
die abzugsfähig sind und ich vermute mal, Vergleich hin oder her,
der Selbstbehalt muss auch Dir bleiben.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2007 20:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

einen Vergleich in Sachen Unterhalt sollte man nie schliessen...hatte ich leider auch nicht gemacht und das knallt mir jetzt richtig auf die Füße.

Ein Vergleich heisst, dass du sämtliche Änderungen Beweisen musst und dann müßen diese erheblich sein (>10%).

Und dann kann es passieren, dass man sagt, nö nö die Änderungen waren schon vor dem Vergleich bekannt...abändern gibts nicht 🙁

Rechnen wir mal:

1900€
- 5% berufliche Aufwendungen
- 1/7 erwerbstätigen Bonus 271,43€
=1533,58€
- KU 482€
= 1051,58€
- 890SB
=161,58€ Verteilungsmasse
3/7 für die Ex = 69,24TU/KU

Wie ich das sehe, kann Deine holde Ex fordern bis der Arzt kommt...mehr als was du jetzt bezahlst wird es nicht werden...eher im Gegenteil.

Du könntest jetzt noch evt. Deine Fahrtkosten ansetzen...vielleicht liegen die ja höher als 5% 🙂

Des Weiteren ist eine private Altersvorsorge bei EU/TU auch in Abzug zu bringen.

Also, lass die holde Ex doch Klagen und ann ziehe Dein Ding durch...wenn du Glück hast...verliert Sie Ihren Anspruch komplett 🙂

mfg

papi74
=


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 11:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man könnte auch Pokern und keine Auskunft erteilen. Wenn Sie dann Klage auf mehr Unterhalt einreicht, könnte der tatsächliche Unterhalt festgesetzt werden .... wenn man es dann durchzeiht.
* wobei, im diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher *!

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 13:11
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Habe die Unterlagen schon eingereicht.
Ich wohne mit jemanden zusammen, kann mein Selbstbehalt dann auch noch gekürzt werden ?
Meine Ex hat ja auch einen neuen der hat zwar noch ein Zimmer, aber meine Tochter sagte mir gestern der Wohnt immer bei denen, meine Tochter kannIhn nicht leiden !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2007 19:02
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Rechnen wir mal:

1900€
- 5% berufliche Aufwendungen
- 1/7 erwerbstätigen Bonus 271,43€
=1533,58€
- KU 482€
= 1051,58€
- 890SB
=161,58€ Verteilungsmasse
3/7 für die Ex = 69,24TU/KU

Das stimmt so nicht. Mangelfall und  1/7 oder 3/7 passen nicht zusammen. Die Rechnung ist also viel einfacher, und ausserdem schreibt er ja, die 1900 Euro sind "berechnet", also vielleicht ist die Werbungskostenpauschale ja schon ab? Aber selbst wenn nicht komme ich auf:

1900 - 5% - (482+154)  - 890 =  279

also mehr als die 222. Und dann kommt der Trick in der Unterhaltsreform: die 154 Kindergeldanteil, die da drinstehen, fallen ab 1.7. weg, also warm anziehen...


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 19:23
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

also warm anziehen...
wie meinst du das ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2007 19:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also warm anziehen...
wie meinst du das ?

Wenn es eine Mangelfallrechnung war (war es das? oder verdient Exe selber Geld und der EU ist nur aufstockend?) dann war es so berechnet, dass Du 890 + das halbe Kindergeld übrig hast, also 890+154 = 1044 Euro.

Mit der Unterhaltsreform ist vorgesehen, Deine Hälfte des Kindergeldes in den Topf zu werfen, Exens aber nicht, also zahlst Du mehr. Gleichzeitig soll zwar wohl auch der Selbstbehalt steigen (auf  1000 Euro?), aber immer noch weniger als 1044 Euro, Du behälst also weniger, zahlst also mehr.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 19:41
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

ja war eine Mangelfallrechnung, aber ich werde nicht mehr bezahlen vorher suche ich mir einen andern Job.
Ich arbeite 7 Tage die Woche das ich mir überhaupt mal was leiten kann aber wenn sowieso nichts übrig bleibt warum dann noch ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2007 19:43