@celine
Liebe Celine und hallo an alle, ich bitte um Entschuldigung wenn ich mich in die Diskussion einmische. Ich würde gerne die Hintergründe zu manchen Aussagen verstehen.
Celine du schreibst (entschuldigt bitte aber das Zitieren funktioniert bei mir irgendwie nicht) Zitat:“wenn man sich für ein Projekt (hier Kind) einen finanzschwächeren Partner aussuchst brauchst du dich nicht zu wundern wenn du den Großteil der Projektkosten alleine trägst“.
Ich würde gerne wissen auf welcher Basis du deine These stellst.
Was ich kenne und verstehe ist zB ein Projekt gemeinsame Whg. Ein Paar mit ungleichem Einkommen mietet die Wohnung an. Wenn ich dich jetzt richtig verstehe hat der finanziell stärkere Partner den Haupteil der Miete und je nach Einkommensdifferenz sogar die volle Miete zu übernehmen? Willst du in diese persönliche Freiheit eingreifen, wirklich?
Ich gehe von einer Freiwilligkeit aus. Dies schließt auch ein, dass der finanziell schwächere Partner auch unter einen Selbstbehalt die volle Miete übernehmen kann. Dies ist seine Freiheit.
Kinder haben 2 Eltern. Beide sind zu gleichen Teilen zur Vermögens- und Personenfürsorge verpflichtet.
Wie sich das Paar die Aufgaben teilen oder die finanzielle Fürsorge gegenüber dem Kind oder dem Partner ist eine Freiheit und autonom. Oder? Willst du auch hier eingreifen, warum und was befähigt dich dazu und wie rechtfertigst du so einen Eingriff in den Lebensentwurf anderer?
Liebe Grüße
Änderung durch Malachit: Grundsatzdiskussion über Gerechtigkeit, Quersubventionierung usw. abgetrennt.
Der Auslöser für diese Grundsatzdiskussion war offenbar dieser Beitrag: https://www.vatersein.de/Forum-topic-32460-start-msg386815.html#msg386815
Celine du schreibst (entschuldigt bitte aber das Zitieren funktioniert bei mir irgendwie nicht) Zitat:“wenn man sich für ein Projekt (hier Kind) einen finanzschwächeren Partner aussuchst brauchst du dich nicht zu wundern wenn du den Großteil der Projektkosten alleine trägst“.
Dies ist die exekutive Meinung, die meist als Hauptgrund dafür genommen wird, um Frauen eine Quersubventionierung zu bieten. Diese Begründung kann aber als obsolete angesehen werden, wenn die Frau (und Mutter) selber zu irgendwelchen Verpflichtungen herangezogen werden soll. Es gilt als opportun, dass finanzielle Verpflichtungen dem Mann auferlegt werden, da Mutter ja zu Hause beim Kind sein muss...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde gerne wissen auf welcher Basis du deine These stellst.
Auf die Basis der Machbarkeit. Wenn ich 5000€ netto verdiene, mich aber in einen armen Schlucker verliebe, dann kann ich mit ihm die 100qm Wohnung in München für 2.400 warm nur dann mieten, wenn ich den Löwenanteil trage, weil er mit 1.500 halt nicht die Hälfte der Miete tragen kann. Aus. Basta.
Die Alternative wäre, dass ich meine Lebensqualität einschränke und mit ihm in eine 65qm Bude ziehe oder ich suche mir halt einen Mann auf Augenhöhe. That's it.
Dies ist die exekutive Meinung, die meist als Hauptgrund dafür genommen wird, um Frauen eine Quersubventionierung zu bieten. Diese Begründung kann aber als obsolete angesehen werden, wenn die Frau (und Mutter) selber zu irgendwelchen Verpflichtungen herangezogen werden soll. Es gilt als opportun, dass finanzielle Verpflichtungen dem Mann auferlegt werden, da Mutter ja zu Hause beim Kind sein muss...
Gruß
Kasper
Hab’s geschafft 😀
Hi Kasper, ja ich verstehe dich. Und diese Quersubvention führt dann zu einem Verhalten dass du (jetzt steigt zitieren wieder aus) beschrieben hast mit: „..oder er reduziert seine Arbeit...“ und damit sein Einkommen auf gleiche Höhe. So schafft man Parität. Leider mit insgesamt reduziertem Familieneinkommen und reduzierten Möglichkeiten für die Kinder.
Diese Quersubventionierung und der Anspruch dass derjenige mit höherem verfügbaren Einkommen einen höheren Beitrag zu leisten hat ist doch eine Geringschätzung der Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen einer Person?
Gruß
Hallo,
@ Manne Quinn
wenn ein Volljähriger keine eigenen Hausstand hat, dann wird nach DDT 4. Alterstufe (ab 18 Jahre) gilt. Das ist nicht zu verwechseln mit Zahlung gemäß der 4. Einkommensstufe. Bei volljährigen Kindern, die keinen eigenen Hausstand haben, wird aus dem addierten Einkommen der Eltern der Unterhaltsanspruch bestimmt und dabei weder hoch noch herunter gestuft. Bei eigenem Hausstand sind es 735 Euro (plus ggf. KV und PV). Es muss aber keiner mehr zahlen als er alleine zahlen müsste gemäß DDT mit Hoch- bzw. Herunterstufung gemäß seinem Einkommen.
VG Susi
Auf die Basis der Machbarkeit. Wenn ich 5000€ netto verdiene, mich aber in einen armen Schlucker verliebe, dann kann ich mit ihm die 100qm Wohnung in München für 2.400 warm nur dann mieten, wenn ich den Löwenanteil trage, weil er mit 1.500 halt nicht die Hälfte der Miete tragen kann. Aus. Basta.
Die Alternative wäre, dass ich meine Lebensqualität einschränke und mit ihm in eine 65qm Bude ziehe oder ich suche mir halt einen Mann auf Augenhöhe. That's it.
Ok, Augenhöhe ist nach deinem Wertemassstab gleiches Einkommen?
Ok, Augenhöhe ist nach deinem Wertemassstab gleiches Einkommen?
Die Diskussion würde zu weit führen. Aber wenn es Dir damit besser geht, kannst Du ja ein "finanziell" vor "auf Augenhöhe" einfügen.
Diese Quersubventionierung und der Anspruch dass derjenige mit höherem verfügbaren Einkommen einen höheren Beitrag zu leisten hat ist doch eine Geringschätzung der Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen einer Person?
So gesehen ist auch unser gesamtes Steuersystem "eine Geringschätzung der Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen einer Person"
Gut, dann greife ich deine Argumente auf und arbeite damit weiter, Celine.
Du bist mit 5K verliebt in eine 1,5K Mann. Ihr trennt euch und der Streit um die Wohnung beginnt. Ich nehme an die 5K Frau sieht es einfach und setzt den 1,5K Mann vor die Türe. Es ist ja ihre Wohnung und sie hat den Löwenanteil bezahlt. Und der 1,5K Mann kann die Whg eh nicht halten (außer er hat schon eine 6K Frau).
Ich überlege ob sich der 1,5K Mann sich vlt. nie in eine Situation hätte begeben dürfen die ihn finanziell überfordert. Außer wenn er sich darüber bewußt ist und im Trennungsfall seine Position neu bewertet und geht.
Was hat dieses Beispiel mit Kindern zu tun? Einfach alles! Ein Eltern ist Alleinversorger also in der gleichen Situation wie die 5K Frau. Er kann nicht nur sein eigenes sondern auch noch das Leben des Partners und der Kindern sichern. Im Fall einer Trennung bedeutet das der versorgte Eltern geht selbstverständlich und Kinder bleiben beim Versorger - ist ja nicht auf Augenhöhe.
Ein Wechselmodell kann nur auf Eigenverantwortung begründet sein. Dies bedeutet, dass beide Eltern unabhängig vom Einkommen die gleiche finanzielle Fürsorge zu leisten haben. Im Übrigen wäre dies auch eine ganz wichtige Grundlage für Eltern in Kernfamilien mit erheblichen Vereinfachungen und Vorteilen vor allem auf gleicher Augenhöhe.
Unser Steuerecht hat u.a. das Ziel finanziell schwächeren gleiche Voraussetzungen zu ermöglichen. Ich halte es für falsch solche Ansätze in einer Familie anzuwenden.
