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für selbstbehalt arbeiten???

 
(@notruf)
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hallo,

hab heute vor dem olg einen "beschluss" (also eine art vorschlag) bekommen, den ich bis zum 30.03. zustimmen kann:

275,- euro fahrtkosten sind anerkannt, die riester 60,- euro auch und die vwl 26,- euro auch.

der selbstbehalt wurde wieder ganz niedrig kalkuliert und das schärfste um auf die 890,- euro zu kommen soll ich einen nebenjob annehmen, der mir die 150,- euro für den selbstbehalt bringen, die mir fehlen, da ich als lagerist ja "nur" 38,5 std in der woche arbeite.

ist das wirklich zumutbar?

was ist, wenn mein arbeitgeber einen nebenjob nicht zustimmt?

und jetzt der bessere grund, ich bin kommissionierer bei einem lebensmittelhandel, da arbeit ich im januar und februar wirklich meist 38,5 std in der woche, manchmal sogar weniger, weil weniger bestellt wird.

jedoch an wochen wie z zt ostern, weihnachten oder sonstige feiertage komm ich mind. auf 43 std - 48 std!!! ist das zumutbar mit einem nebenjob?

hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 22:52
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo notruf,

verstehe ich das richtig, dass das OLG dich mit fiktiven Einkommen knebeln will und du überlegst, ob du deine Zustimmung dazu gibst?

Welche Vorteile hätte deine Zustimmung?

Hier wurde gelegentlich darüber geschrieben, dass Rosenkrieg krank macht. Gibt es bei dir gesundheitliche Gründe, die gegen einen Nebenjob sprechen, falls ja, wäre das eine eindeutige Begründung gegen diesen Deal.

Last not least in Unterhaltsfragen: niemals einen Vergleich eingehen, weil du damit deine Zustimmung signalisierst. Wenn du später - was hoffentlich nicht eintritt - ALG II beantragen musst, dann hast du dich mit einem Vergleich mutwillig bedürftig gemacht. Appropos - schon mal in einen ALG II-Rechner die möglichen Daten eingegeben? Wenn du dann unter dem Satz liegen und ALG II beantragen könntest, wäre das auch ein gutes Gegenargument.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 23:21
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo notruf,

verstehe ich das richtig, dass das OLG dich mit fiktiven Einkommen knebeln will und du überlegst, ob du deine Zustimmung dazu gibst?

ja, das verstehst du richtig. aber meine zustimmung bekommen die nicht!

Welche Vorteile hätte deine Zustimmung?

bei diesem vergleich, im gegensatz zu der amtsgerichtsentscheidung, daß ich fürs jahr 2006 keinen ehegattenunterhalt nachzahlen muß, jedoch wurden vom amtsgericht die fahrtkosten nicht anerkannt...

Hier wurde gelegentlich darüber geschrieben, dass Rosenkrieg krank macht. Gibt es bei dir gesundheitliche Gründe, die gegen einen Nebenjob sprechen, falls ja, wäre das eine eindeutige Begründung gegen diesen Deal.

gesundheitlich gründe, ich weiß nicht, ich spiele fußball und das weiß meine ex logischerweise. mein arzt würde mir aber bestimmt auch etwas ausstellen, aber dann müßte ich meinen sport aufgeben wohl oder übel, aber das geht einfach nicht...

was ich aber dazu sagen muß, daß ich körperlich echt total ko bin nach meiner arbeit, da es akkord arbeit ist und eine weitere arbeit würde mich fertig machen, wahrscheinlich kipp ich dann um...

fußball ist für mich eben ein ausgleich, sowie erholung, da kann man seine kraft immer einteilen, die man noch hat...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2007 23:40
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle,

hatte heute verhandlung vor dem olg!

man muß schon sagen, so eine unterhaltsrechnung ist sehr kompliziert und ohne anwalt geht da fast gar nix, weil man kennt sich ja meist nicht aus!

kurzschilderung zur sache:

habe einen jetzt 3 jährigen sohn, geht in den kiga.
frau arbeitet nicht und hat noch nie richtig gearbeitet (nur ferienjob vor längerer zeit)
ich arbeite vollzeit, verdiene aufs jahr gerechnet und durch 12 geteilt im schnitt ca. 1511,- euro netto (mit urlaubsgeld, weihnachtsgeld, rückerstattung)
kind lebt bei ihr, sie hat einen neuen freund seit jetzt ca. 1 einhalb jahren und wohnt mit ihm zusammen

die rechnung:

  1511 netto
-      26 vwl
-      60 riester
-    275 fahrtkosten zur arbeit (wurde nach langem hin und her doch anerkannt)
-    199 kindesunterhalt (100 % Regelbedarf)
-    890 selbstbehalt (aber ist eigentlich falsch, da sie einen neuen partner hat und nicht alleinerziehend ist, normal wären 1000,- angemessen gewesen und
                                      nur, weil im moment noch kind und ehefrau im gleichrang stehen, der KU so nicht richtig gedeckt werden konnte, wegen mangelfall)

damit bleiben 61,- euro trennungsunterhalt

weil sie aber im moment noch im gleichrang stehen, werde ich verpflichtet einen nebenjob auszuüben um auf meinen selbstbehalt zu kommen, d. h. ich muß von januar - märz 07 61,- euro pro monat nachzahlen,
ab april 07 292,- euro trennungsunterhalt zahlen, bis das neue unterhaltsgesetz in kraft tritt, dann nur noch 61,- euro, bis die scheidung durch ist (sollte das gesetz nicht kommen, muß ich weiter 292,- euro zahlen)

die richter meinten, daß zugewinn, wohl nix rauskommt und nachehelicher unterhalt wohl auch wegfällt
über den hausrat versuch ich mich mit ihr außergerichtlich zu einigen!

fragen über den zugewinn habe ich noch, stelle ich aber in ein andres topic

ps: möchte allen hier danken für die guten und hilfreichen antworten, für die teils nervigen fragen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2007 16:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammen geführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2007 16:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ab april 07 292,- euro trennungsunterhalt zahlen, bis das neue unterhaltsgesetz in kraft tritt, dann nur noch 61,- euro, bis die scheidung durch ist (sollte das gesetz nicht kommen, muß ich weiter 292,- euro zahlen)

Hallo Notruf,

Für so einen Hammer bist Du aber noch recht gelassen....

Ziemlicher Pyrrhussieg mit den Fahrtkosten wenn sie's Dir fiktiv wieder abknoepfen, ich glaube langsam, OLG's machen sowieso was sie wollen, weil über ihnen der Himmel blau ist.

Also, wenn schon Mangelfallberechnung, dann hätte ich so gerechnet:

Bereinigtes Netto = 1511-26-60-275 = 1150 -> Verteilmasse = 1150-890 = 260

Bedarf Exe = 560 (weil kein eigener Hausstand)
Einkommen Exe = 390 fiktiv fuer Haushaltsfuehrung
Restbedarf Exe = 560-390 = 170
Bedarf Sohn = 276 (135% Einsatzbetrag für Mangelfallberechnung)

Gesamtbedarf = 170+276 = 446, wird aus 260 zu 58% bedient

-> Sohn 276 * 58% = 161 Euro
-> Exe  170 * 58% = 99 Euro

Erhoehte Erwerbsobliegenheit wegen KU? Gerne doch, Du opferst schon Deinen Kindergeld-Haelfte, fehlen also noch 276-161-77 = 38 Euro

Und die 38 wuerdest Du wahrscheinlich gerne noch drauflegen, und das ginge sogar ohne Nebenjob.

Was das aber genau fuer eine Mangelfallrechnung sein soll, mit der sie Dich zu 231 Euro unterm Selbstbehalt verknackt haben ist mir ein Raetsel.

Gruss, Arndt

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2007 17:23
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

ich muß ehrlich sagen, mit den drei monaten wird ne harte zeit, aber da ja erstens die reform kommt (hoff ich doch) hebt es sich eh fast auf und zweitens ist ja bald die scheidung da und dann gibts eh nix mehr für sie! so haben heute die richter hingeredet, daß es für nachehelichen unterhalt nix gibt!

ich bin jetzt endlich froh zu wissen, woran ich bin. am anfang hätte es noch viel schlimmer kommen können...  jetzt kann ich wenigstens wieder mein leben planen und leben!!!

eine frage hab ich dann doch noch: ich muß trennungsunterhalt bis zur scheidung zahlen! wie läuft es danach weiter? muß sie wieder vor gericht und nachehelichen unterhalt beantragen? oder wie läuft das dann ab, wenn die scheidung durch ist? (die richter meinten ja, daß da wahrscheinlich nix für sie übrig bleibt) muß ich wieder alle einkommensgegenstände offen legen, oder geht es auf grundlage der jetzigen weiter? (verdien evtl bald etwas mehr ca 150 euro netto)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2007 18:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nachehelicher Unterhalt ist im Scheidungsverfahren geltend zu machen. Deine Ex kann also den Antrag hierzu noch einreichen. Auch nach der Scheidung kann der Antrag noch gestellt werden.

Nach meiner Empfindung bist du auf einen sehr beliebten Unrechtssprechertrick reingefallen: Dir wird in Aussicht gestellt, dass mit der Scheidung nix mehr rauskommt. Deshalb warst du bereit, die Kröte zu schlucken.

Und was meinst du, wie erfinderisch die Unrechtssprecher im Scheidungsverfahren werden?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2007 18:27
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

ich gehe davon aus, daß sie dann den nachehelichen unterhalt beantragt. wie läuft das dann ab?

welche einkommensverhältnisse werden dann zugrunde gezogen? die vom letzten jahr oder die jetzigen, wo ich vl 150 euro mehr zur verfügung habe?

mein anwalt meinte aber auch, daß dann nix mehr für sie übrig bleibt, weil bis dahin das kind im 1. rang steht, außerdem ist sie ja nicht alleine sondern lebt ja schon seit eineinhalb jahren mit ihrem neuen partner zusammen. und es ist im gespräch, daß es als verfestigte partnerschaft bald schon ein jahr genügt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2007 18:54