Fragt nicht warum ....
 
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Fragt nicht warum ....!

 
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in meiner Umgebung ergab sich vor fast zwei Jahren eine Trennung. Nichts ungewöhnliches, die Umstände vielleicht, aber jeder ist ja auch bekanntlich seines eigenen Glückes Schmied.

Nun ereignete sich es, dass der Vater einer Tochter der Mutter schriftlich (Blankozettel bzw. durch KM verfasstes Schreiben) das Sorgerecht übertrug und zirka 200 Euro KU zusicherte.
Er war bei einer anwaltlichen Beratung und dort wurde ihm gesagt, dass er sich an diese Zusage halten muss.

Kann das sein ... ich persönlich kann mir das nicht vorstellen.

1) kann man das Sorgerecht wirklich einfach, mal eben so übertragen/abgeben?
2) Der Zettel ist kein Titel, wie kann die KM aus diesem Rechte ableiten.

Ein paar Quellen wären auch noch gut.

Thanks
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2007 23:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo Kasper,

das kann ich mir, ohne Quelle jetzt, nicht vorstellen.

Es gibt Dinge, die kann man nur gerichtlich klären lassen oder an gewissen Amtsstellen. Das wäre ja, als würde ich dir heute eine Email schreiben: "Kasper, Du bist ab heute mein Mann!" und nur weil ich das geschrieben und mit Unterschrift versehen habe, sollte das so sein?

In diesem Land herrscht zwar Vertragsfreiheit (BGB), aber m.M. nach auch nur, wenn das nicht explizit anders festgeschrieben ist. Sonst müßte ja kein Mensch mehr aufs JA.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 23:21
 Uli
(@Uli)

1) kann man das Sorgerecht wirklich einfach, mal eben so übertragen/abgeben?
2) Der Zettel ist kein Titel, wie kann die KM aus diesem Rechte ableiten.

Lieber Kasper,

das kann ich mir nicht vorstellen! Meine Exe hatte damals auch so ein Schreiben anwaltlich verfassen lassen, in dem mir "tränenreich" aber wenig wahrheitsgemäß eine Notlage geschildert wurde (an der natürlich ich schuld war), aufgrund derer sie sich genötigt sah, mir das Sorgerecht für unsere Kinder zu übertragen. (siehe hier). Seitdem leben meine Kinder bei mir und fühlen sich sehr wohl.  🙂

Einfluß auf das Sorgerecht hatte dies zunächst nicht! Für die spätere Übertragung der alleinigen Sorge auf mich war ein eigenes Verfahren notwendig, in dem dieser Schrieb sicher eine Rolle spielte, aber keineswegs die alleinige und auch nicht die wichtigste!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 00:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

>§ 1671 BGB< ist eindeutig: Die Sorgerechtsübertragung kann nur auf gerichtlichem Wege erfolgen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 11:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

danke schon mal für die Antworten.
Ich habe mich im Eingangspost verdaddelt. Ich meinte nicht, dass er 200 Euro KU zahlt, sondern das er 200 Euro mehr KU zahlt, wie er nach DT zahlen müsste.
Verbrieft wurde dies durch ein weißen Zettel. Der Anwalt meinte, nach seiner Aussage, dass dies nicht abänderbar wäre, höchstens, wenn er Arbeitslos würde oder weniger Geld verdienen würde.
Zum Typ muss man noch dazu sagen, dass er lieber auf einem Stück Gummi rumkauen würde, als wenn er seiner Tochter es an etwas mangeln solle, aber die KM ist eine Schlampe und er könnte das Geld auch direkt "investieren".

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2007 12:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kasper,

das würde auch umgekehrt bedeuten, dass man sich auf 100 Euro einigen könnte und dann nix mehr dagegen zu tun ist. Ich an der Stelle des Freundes würde den Regel-KU nach Tabelle zahlen und vom Rest dem Kind direkt was zukommen lassen, wenn es was braucht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 13:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Kaspar,

dumm das. Die Auskunft des Anwaltes ist richtig. Der schriftlich zugesicherte Unterhalt kann nicht einfach zurückgenommen werden. Ich habe am Anfang auch über DT KU gezahlt und hatte das auch meiner Ex unterschrieben. Ich war bei zwei Anwälten, die unabhängig voneinander mir die Auskunft gaben, dass ich den zugesicherten KU nicht einfach einseitig zurücknehmen kann. Wollte mir auch nicht in den Kopf. Schriftliche Abänderung des KU´s zusammen mit der Ex nicht möglich (Warum soll ich auf Geld verzichten?). Dann habe ich zu ihr gesagt: Hör zu: Ich habe aufgrund einer falschen Information von Dir zuviel KU gezahlt und zahle ab jetzt nur noch nach DT." Hat gemault, aber nicht geklagt. War halt ein Zock. Im Falle einer Klage hätte ich aber (aller Voraussicht nach) weiter den erhöhten KU zahlen müssen. 200 € drüber ist aber schon heftig. Ich würde es drauf ankommen lassen.

LG, Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 13:21
 Mux
(@mux)
Registriert

@LBM

das würde auch umgekehrt bedeuten, dass man sich auf 100 Euro einigen könnte und dann nix mehr dagegen zu tun ist.

Nein, eine Unterschreitung des Mindessatzes ist nicht möglich. Auf einen erhöhten KU kann man sich sehr wohl einigen und ist dann daran gebunden, solange man diesen zahlen kann.

Ob das jedes Gericht so durchzieht, vor allem, wenn der KU-Satz extrem überschritten ist, würde mich auch interessieren.

Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 13:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

gibt es gesetzliche Quellen? Irgendwas?
Ich verstehe es nicht, eine Trennung ist eine Notlage und jeder verarbeitet diese Unterschiedlich. Für mich ist das ein Ausnutzen dieser Notlage.
Warum kann sich eine KM alles für sich verbessern, aber ein KV nicht  😡

Ich könnte platzen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2007 14:08
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper,

, dass dies nicht abänderbar wäre, höchstens, wenn er Arbeitslos würde oder weniger Geld verdienen würde.

könnte es nicht sein, dass Dein Freund mittlerweile von LSTK 3 in 1 gewechselt ist (setzt natürlich voraus das sie verheiratet waren)?
Das wäre meines Erachtens ein Grund um den KU anzupassen.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 16:28




 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Kaspar,

das BGB gibt nix her. Dein Fall ist halt relativ selten.

Folgenden Hinweis hab ich noch ergooglet (hilft aber auch nicht wirklich):
"Die maximale Höhe des Kindesunterhalts beträgt das Zweieinhalbfache des Regelbedarfsatzes" :rofl2:

"Den Kindesunterhalt dürfen Sie nicht zum Nachteil des Kindes kürzen, allenfalls erhöhen oder modifizieren. Grundsätzlich ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Daher entbrennt hier selten ein Streit."

Kennst Du die wortgetreue Vereinbarung? Vielleicht gibt es da einen Ansatzpunkt, wenn im Zusammenhang mit einer ungültigen Sorgerechtsübertragung die ganze Vereinbarung evt. hinfällig ist.

Ich konnte und kann diese kranke Logik nicht begreifen. Man zahlt freiwillig mehr als man muss, und kann dann die freiwilligen Zahlungen (nicht den Pflichtteil) nicht einstellen? Laut anwaltlicher Auskunft ist es selbst ohne explizite Vereinbarung gefährlich mehr zu zahlen, weil schon aus den Zahlungen evt. ein Gewohnheitsrecht abgeleitet und Ansprüche geltend gemacht werden könnten. 

Dein Kumpel muss halt einschätzen, wie seine Ex drauf ist. Ob die gleich zum Anwalt rennt und Deinen Freund verklagt. Ich würd´s - wie schon gesagt - drauf ankommen lassen.

Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 16:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke Mux,

wenn ich meine Ansichten über die KM schreiben würde, editieren die Wortsperren den gesamten Text ... also lass ich es lieber.

Ich versteh es auch nicht ... mal sehen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2007 18:00