Ende Mai ist endlich der Scheidungstermin, getrennt haben wir uns September 2012, von da an ging auch das Trennungsjahr. Aktuell zahle ich Unterhalt für meinen 4jährigen Sohn und auch noch meine DEX. Sie hat zur zeit eine 3/4 Stelle, welche aber bis Sommer diesen Jahres befristet ist (das ist ihr seit einem 3/4 Jahr bekannt). Danach ist noch nicht klar, ob sie weiter 3/4, 1/2 oder Vollzeittstelle hat. Ich stelle z.Zt. aber keine Bemühungen ihrerseits fest das zu regeln.
Es gibt eine 45 Stunden Kitabetreuung und auch die Großeltern nehmen den Kleinen gerne mal und holen ihn vond er Kita ab. In Vorbereitung auf den Scheidungstermin hatte mir mein Anwalt geraten meiner DEX jetzt mal eine Frist zu setzen, ab wann ich die Unterhaltszahlungen für sie einstellen werde (Ende Juli). Es ist noch zu sagen, dass ich wohl eine Zeit lang zu viel Unterhalt gezahlt habe, wo von ihrer Seite nur zurück kam, dass sie das laut Gesetzt behalten darf.
Die Betreuung mit dem Kleinen klappt sehr gut, er ist jedes zweite WE bei mir und eine Übernachtung während der Woche.
Wäre das sinnvoll meiner DEX jetzt die obige Ansage zu machen? Mein Anwalt meinte, ich habe die Übergangsfrist für sie ja noch ausgedehnt und teilweise auch zu viel Unterhalt bezahlt. Auf der einen Seite sehe ich nicht mehr ein für sie weiter zu zahlen, da sie sich sonst drauf ausruht und auch kaum weitere Schritte unternehmen wird was den Job angeht, auf der anderen Seite will ich Ärger vermeiden. Ist das was mein Anwalt mir rät einigermaßen realistisch, oder kann dsa nach hinten losgehen und ich muss dann noch länger zahlen?
Moin,
Wenn Deine DEF zur Zeit, und augenscheinlich dann auch noch nach der Scheidung 75% arbeiten geht, dann ist der Wegfall der Arbeitsstelle, jedenfalls in meinen Augen, kein ehebedingter Nachteil, von Dir also auch nicht auszugleichen.
Meine Ex meinte auch noch kurz vor der Scheidung den Job zu wechseln, und weniger zu verdienen. Ihr wurde das Gehalt vor dem Jobwechsel aber fiktiv angerechnet.
Was ein Richter nun aus dieser Ausgangslage macht??? Keinen Schimmer!
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin Klaus,
Kernfragen, die es zu beantworten gilt:
1. Kommt sie in ausreichender Art und Weise ihrer Erwerbsobliegenheit nach ?
2. Wie lange ward Ihr verheiratet ?
3. Was würde sie verdienen, wenn sie Dich nie geheiratet hätte und nicht in Deinem Auftrag Eure Kinder hätte großziehen müssen ? (offiziell nur so ähnlich formuliert)
4. Dein Einkommen / ihr Einkommen ?
... und auch wenn Du das beantwortet hast ...
Was ein Richter nun aus dieser Ausgangslage macht??? Keinen Schimmer!
... bleibt das richtig.
Gruß
United
Hallo United,
zu deinen Fragen:
1. Ja, teilweise, z.Zt. als 3/4 Stelle, welche befristet ist, danach kann sie vorrausstl. nur noch halbtags (wie zuvor) arbeiten. Eine Vollzeitstelle, wäre aufgrund der Kindesbetreuung durch Kita (45h) und 3 Parteien Großeltern gegeben. Aktuell unternimmt sie meines Wissens nichts, um nach der befristeten Stelle zumindest die 3/4 Stelle zu erhalten.
2. Wenn die Ehe dann im Mai geschieden wird waren es 5 Jahre, die Trennung war im Herbst 2012
3. Das kann ich ncht genau sagen, allzu viel mehr dürfte es wohl nicht sein.
4. Ich verdiene 2240€ netto, sie aktuell ca. 1200€ netto. Ich zahle aktuell natürlich Kindsunterhalt und für sie (nach einem Online Rechner, bis ihre Anwältin dann endlich mal die Berechnung durch hat).
Dass vorm Richter wieder was ganz anderes rauskommen kann, ist mir klar. Nur wie realistisch ist die Aussage meines Anwalts? Das Verhältnis ist zur Zeit ok, wenn ich ihr jetzt ankündige, dass ich im Sommer die Zahlungen für sie einstelle mit dem Verweis auf die Aussagen des Anwalts, dann könnte das schon problematisch werden. Evtl. wäre es besser ihr erstmal nur zu sagen, dass meine Anwalt dsa so sieht und ich ihr noch etwas länger Unterhalt zahlen würde, um da etwas den Druck rauszunehmen.
Eine Ansage an sie muss ich generell mal machen, sonst stellt sie sich vor, ich würde bis in alle Ewigkeit auch noch für sie zahlen. Mal gucken, ob eine friedliche Regelung da möglich ist.
Moin Klaus,
Eine Ansage an sie muss ich generell mal machen, sonst stellt sie sich vor, ich würde bis in alle Ewigkeit auch noch für sie zahlen.
Eben.
Insofern macht die Empfehlung Deines Anwalts durchaus Sinn.
Wie Du das DEF diplomatisch am besten verkaufst, kann man nur sehr schwierig sagen ...
... begeistert wird sie so oder so nicht sein.
Da ihr Existenzminimum auch mit einer Halbtagsstelle vermutlich gewahrt bleibt, kannst Du ihr durchaus Gesprächsbereitschaft signalisieren, so sie bereit ist, an einer notariellen Einigung (mit festgelegtem Ende und ggf. absinkenden Zahlungen) mitzuwirken.
Ansonsten solltest Du vor einer Klage keine Angst haben ... Dir geht es letzten Endes nur um eine Einigung.
Gruß
United
Danke für deine Einschätzung. Es geht mir hauptsächlich darum ein Gefühl dafür zu bekommen, ob das realistisch ist jetzt langsam mal die Zahlungen für sie einzustellen. Wird ihr nicht gefallen, aber eine unrealistsiche Forderung meinerseits ist das ja nun wirklich nicht. Werde das mal versuchen etwas moderat bei ihr zu äußern.
Bietet es sich an die DEX (auch) per Mail diesbzgl. anzuschreiben? Da hat man was Schriftliches und sie kann sich dann nicht herausreden, dass sie dachte, das mit dem Unterhalt würde ewig so weitergehen.
Hi,
ist nachehelicher Unterhalt überhaupt thematisiert? Ich würde, wenn die Scheidung in Sicht ist, lieber stillschweigend bis zur Scheidung zahlen und dann den TRENNUNGSUNTERHALT einstellen. Und dann kommende Ansprüche ggf. abwehren. Sonst hast Du nachher eine Verzögerung der Scheidung und die Unterhaltsfrage im Scheidungsverfahren an der Backe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Sonst hast Du nachher eine Verzögerung der Scheidung und die Unterhaltsfrage im Scheidungsverfahren an der Backe.
Dieser Hinweis ist durchaus richtig.
Außer dem symbolischen Schaden, länger verheiratet zu sein, hat das aber keinen materiellen Nachteil.
Im Gegenteil: Wenn es zum Streit über Nachehelichen Unterhalt kommt, ist das Verfahren im Verbund kostengünstiger als ein abgetrennter Streit.
Bietet es sich an die DEX (auch) per Mail diesbzgl. anzuschreiben?
Ihr potenzielles Rausredeargument ist vollkommen unerheblich. Bonuspunkte gibt es für den Versuch, sich gütlich zu einigen und etwas anzukündigen, auch nicht wirklich.
Ich könnte mir ein Schreiben wie folgt vorstellen:
Liebe DEF,
um weitere kostenverursachende Streitigkeiten zu vermeiden, würde ich mich gerne außergerichtlich und ohne Anwälte über ein (ggf. gleitendes) Auslaufen der Unterhaltszahlungen für Dich unterhalten.
Gerne kannst Du mir Deine Vorstellungen zu diesem Thema darstellen.
Ich hoffe, dass wir uns zu diesem Thema bis zum Juli einigen können und möchte Dir - lediglich zu Planungszwecken - vorsorglich mitteilen, dass ich - im Falle eines Scheiterns - die Unterhaltszahlungen ab August einstellen werde.
Gruß
Klaus
Diplomatischer kann ich nicht.
Gruß
United
Danke für eure Ratschläge. Ich bin auch unsicher, ob so eine Ansage nicht dann so kurz vorm Scheidungstermin nicht noch ordentlich Staub aufwirblt, der Termin ist nächste Woche. Ursprünglich war geplant sich diesbzgl. gütig zu einigen. Ihre Anwältin sollte (seit gefühlten Ewigkeiten) den nachehelichen Unterhalt berechnen und wir sprechen dann darüber. Das ist nach mehrfachen Nachfrage meinerseits bisher nicht passiert und sie hat es wohl auch schleifen lassen. Evtl. hat ihre Anwältin sie auch dahingehend beraten, dsa Ganze hinaus zu zögern und ich zahle erstmal und bekomme dann mein Geld nicht wieder.
Vielleicht denke ich da naiv, aber mir ist nicht bekannt, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, nach der man TRENNUNGSunterhalt als Geschiedener weiter zu bezahlen hat. Zumal die Modalitäten ja andere sind. Mein Bauchgefühl sagt mir, ich würde bis die Scheidung durch ist, den TU weiter bezahlen und dann kommentarlos einstellen.
Sie ist ja anwaltlich beraten. Daher sollte die Anwältin es wissen. Vielleicht gibt es auch Umstände in ihrem Leben, die eine Zahlung darüber hinaus gar nicht mehr rechtfertigen (neue Schwangerschaft, neuer Job, etc.)?
Sollte es Risiken geben, die diese Vorgehensweise nicht erlauben, möge man mich korrigieren. Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum man als vermutlich Zahlungspflichtiger dem Unterhaltsempfänger in vorauseilendem Gehorsam nachehelichen EU vor die Füße legen soll.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Vielleicht denke ich da naiv, aber mir ist nicht bekannt, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, nach der man TRENNUNGSunterhalt als Geschiedener weiter zu bezahlen hat. Zumal die Modalitäten ja andere sind. Mein Bauchgefühl sagt mir, ich würde bis die Scheidung durch ist, den TU weiter bezahlen und dann kommentarlos einstellen.
LG LBM
Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung. Danach kommen eventuell BU oder EU. Sofern keine Bedürftigkeit vorliegt wahrscheinlich gar nichts mehr. Also ich würde
da auch nichts sagen.
LG
nichtplatt
Es geht um den nachehelichen Unterhalt. Dieser würde ja gezahlt werden müssen (laut meinem Anwalt), wenn meine DEX nicht (voll) arbeiten könnte. Außer unserem Sohn sprechen dagegen keine Gründe. Und mein Anwalt sagte auch, dass mit einer 45 Stunden Kitabetreuung und Hilfe durch mich und 3 Parteien Großeltern nichts dagegen spricht, dass sie wieer Vollzeit arbeitet. Wie und wann sie das anstellt solle dabei nicht mein Bier sein. Passt das in euren Augen bei meinem Fall oder sehen ich und mein Anwalt das ganz verkehrt?
Das ist genau der Grund warum ich bis zur Scheidung die Füße stillhalten würde!!!
Der Anspruch müsste nach Wegfallen des TU erst mal durch sie begründet werden. Warum willst du ihr einen Vorlauf dafür geben, jetzt schon Gründe für nachehelichen Unterhalt zu zementieren?
Sie ist doch anwaltlich beraten. Da darf man doch unterstellen, dass der alles im Blick hat. Thematisiert sie den EU nicht, würde ich stillschweigend davon ausgehen, dass sie keinen braucht. Sie hingegen kann nicht stillschweigend voraussetzen, dass du einfach weiterzahlst. Es sei denn sie hat einen unbegrenzten Titel.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, sowas denke ich mir auch. Eine Woche macht jetzt auch keinen Unterschied mehr, da halte ich vor der Scheidung lieber die Füße still.
Moin Klaus,
ich kann mich den Vorschreibern nur anschliessen: Der Trennungsunterhalt endet automatisch mit der Rechtskraft der Scheidung; danach kommt entweder nachehelicher Unterhalt (sofern vor Gericht beantragt und von diesem ausgeurteilt oder per Scheidungsfolgenvereinbarung aussergerichtlich vereinbart ) - oder es kommt eben nichts. So wie bei einem Mietvertrag: Wenn dieser endet, enden auch die zugehörigen Mietzahlungen.
Einen Automatismus, dass Trennungsunterhalt als nachehelicher Unterhalt einfach weiterläuft, gibt es jedenfalls nicht. Insofern würde ich auch die Füsse stillhalten und die Ex nicht auf dumme Gedanken bringen. Was diese nicht hindern muss, am Tag der Scheidung (oder auch noch lange danach) einen entsprechenden Antrag aus der Tasche zu ziehen, aber über den muss dann auch gesondert verhandelt werden. Die Frage, ob sie eine Dreiviertel- oder Vollzeitstelle hat, ist dann eher kosmetischer Natur; mit beidem allein wird sich "Bedürftigkeit" wohl schwer begründen lassen; dann streitet man eher über Aufstockungsunterhalt.
Halbwegs sicher los bist Du das Unterhaltsgespenst allerdings erst dann, wenn die "Unterhaltskette" einmal gerissen ist; wenn Deine Ex also nachweislich und über einen längeren Zeitraum ohne Transferzahlungen Dritter ausgekommen ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, Füße stillhalten vor der Scheidung wäre jetzt auch meine Idee gewesen, obwohl mein Anwalt sagte, ich solle ihr das jetzt mitteilen, dass ich quasi noch aus gutem Willen bis Sommer diesen Jahres zahle.
Geplant ist, dass wir alles Weitere in einer SFV festhalten, damit die Scheidung nicht so teuer wird. Wenn ich jetzt nach dem Scheidungstermin einfach die Zahlungen einstellen würde, dann würde sie auf jeden Fall nochmal mit ihrer Anwältin ran, was für alle Beteiligten ordentlich Kosten verursachen würde.
Wäre es evtl. die bessere Taktik ihr zu sagen, dass der Unterhalt mit Scheidung endet und ich ihr vorschlage, dass ich dann noch bis Sommer diesen Jahres zahle? Oder man setzt sich zusammen und bespricht, wie sich das jeweils andere vorstellt. So hätten wir das Ganze erst mal (noch) nicht direkt auf dem Rechtsweg. Wenn sie nach der Scheidung (könnte auch passieren) einen entsprechenden Antrag stellen würde, dann ist das mit der SFV sowieso hinfällig.
Moin Klaus,
die Kernfrage, die Du Dir stellen musst:
Wie realistisch ist eine einvernehmliche Einigung (ohne Anwälte) ?
Bei den vorliegenden Verhältnissen ist es möglich, dass ein Richter Dich zu Nachehelichem Unterhalt verdonnert (mit welchem UH-Namen auch immer).
Es ist ebenfalls möglich, dass ein Richter keinen Unterhaltsanspruch mehr sieht.
Abwarten bis nach der Scheidungsverhandlung ist ok.
Wenn eine einvernehmliche Einigung aus Deiner Sicht möglich erscheint, dann halte ich den anwaltlichen Vorschlag nach wie vor für in Ordnung.
Gruß
United
Moin Klaus,
Geplant ist, dass wir alles Weitere in einer SFV festhalten, damit die Scheidung nicht so teuer wird.
wenn das "geplant" ist, stimmt Euer Timing aber nicht: Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung müsste - fertig formuliert, ausgedruckt, von Euch beiden unterschrieben und notariell beglaubigt - bereits vorliegen, wenn sie in wenigen Tagen Bestandteil Eurer Scheidung werden soll. Oder anders rum: Wenn Ende Mai keine vorliegt, ist in Unterhaltsdingen nichts geregelt und alles offen. Deine DEF kann dann am Tag des Scheidungstermins oder auch danach eine Unterhaltsforderung anhängig machen. Möglicherweise verzögert sich das Scheidungsverfahren dadurch; teurer wird es auf jeden Fall, auch wenn man die Unterhaltsfrage abtrennt.
Wenn ich jetzt nach dem Scheidungstermin einfach die Zahlungen einstellen würde, dann würde sie auf jeden Fall nochmal mit ihrer Anwältin ran, was für alle Beteiligten ordentlich Kosten verursachen würde.
ja klar. Aber Anwälte leben nicht von Kostenoptimierung; insofern wird man Dir das vielleicht nicht so deutlich sagen.
Wäre es evtl. die bessere Taktik ihr zu sagen, dass der Unterhalt mit Scheidung endet und ich ihr vorschlage, dass ich dann noch bis Sommer diesen Jahres zahle? Oder man setzt sich zusammen und bespricht, wie sich das jeweils andere vorstellt. So hätten wir das Ganze erst mal (noch) nicht direkt auf dem Rechtsweg. Wenn sie nach der Scheidung (könnte auch passieren) einen entsprechenden Antrag stellen würde, dann ist das mit der SFV sowieso hinfällig.
eine oder zwei Wochen vor dem Scheidungstermin ist das sowieso alles Kaffeesatzleserei; die Erörterung von Taktikfragen bringt Dir aktuell nichts. Wenn JETZT keine unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, kann Deine DEF sich mündlich mit allem einverstanden erklären - und irgendwann trotzdem mit einer Unterhaltsforderung um die Ecke kommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Klaus,
wenn das "geplant" ist, stimmt Euer Timing aber nicht: Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung müsste - fertig formuliert, ausgedruckt, von Euch beiden unterschrieben und notariell beglaubigt - bereits vorliegen, wenn sie in wenigen Tagen Bestandteil Eurer Scheidung werden soll. Oder anders rum: Wenn Ende Mai keine vorliegt, ist in Unterhaltsdingen nichts geregelt und alles offen. Deine DEF kann dann am Tag des Scheidungstermins oder auch danach eine Unterhaltsforderung anhängig machen. Möglicherweise verzögert sich das Scheidungsverfahren dadurch; teurer wird es auf jeden Fall, auch wenn man die Unterhaltsfrage abtrennt.
ja klar. Aber Anwälte leben nicht von Kostenoptimierung; insofern wird man Dir das vielleicht nicht so deutlich sagen.
eine oder zwei Wochen vor dem Scheidungstermin ist das sowieso alles Kaffeesatzleserei; die Erörterung von Taktikfragen bringt Dir aktuell nichts. Wenn JETZT keine unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, kann Deine DEF sich mündlich mit allem einverstanden erklären - und irgendwann trotzdem mit einer Unterhaltsforderung um die Ecke kommen.Grüssles
Martin
Ursprünglich sollte ihre Anwältin eine Berechung erstellen über die wir dann sprechen wollten. Diese sollte nach Überprüfung durch meinen Anwalt dann als Grundlage dienen. Das ist nach mehrmaliger Nachfrage meinerseits nicht geschehen und sie tritt ihrer Anwältin auch nicht in den Allerwertesten, dass da mal was kommt. Jetzt ist kurz vor der Scheidung leider gar nix einvernehmlich geregelt. Dass meine DEX ohne SFV jederzeit mit Forderungen um die Ecke kommen kann ist mir auch klar. Trotzdem sind wir nach dem Termin zumindest laut meinem Anwalt offiziell geschieden und zumindest nichts das Scheidungsverfahren verlängern. Anträge hätten dann vorher gestellt werden müssen. Dass da noch was nachkommen kann ist eine andere Geschichte. Nach meinen Infos wird die nicht vorhandene SFV jedoch nicht das Scheidungsverfahren verlängern.
Gerade weil Anwälte nicht von der Kostenoptimierung leben, frage ich ja hier im Forum nach. Mir ist das klar, meiner DEX leider scheinbar auch nach mehrfachem hinweise meinerseits nicht.
