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Fragen zum KU - wir sind total verunsichert

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen pueppi

DAS war auch nur die Interpretation des Titels, nach diesem sieht es so aus und ist alles, worauf sich KM berufen kann. Und ein Titel muss erst einmal bedient werden.

Das er ein Mangelfall steht wohl ausser Frage, nur fehlt dafür das konkrete bereinigte EK. Ausserdem geht das nur im Einvernehmen mit der KM oder über Abänderungsklage. Dazu muss sich der KV erstmal durchringen.

Gruss oldie

Zusatz: Aussedem steht in den Titeln "schwarz auf weiss" dass keine bzw. teilweise Anrechnung des KG zu erfolgen hat. Das aber steht im Widerspruch zur neuen Gesetzeslage. Ob das bei der Neufassung der Gesetze bzw deren Überleitungs- bzw. Einführungsbestimmungen berücksichtigt wurde weiss ich jetzt nicht. Falls nicht stehen m.M.n. die Titel eh auf wackligen Füßen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 11:30
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin oldie,

danke für Deine Aufklärung. Ich nahm nämlich an, daß er nur die Verteilmasse zahlen muß, da bisher auch nicht anhand des Titels, sondern entsprechend seines Selbstbehaltes gezahlt worden wäre. So jedenfalls hatte ich das hier interpretiert:

- Unterhaltstitel ausgestellt in 2004 für beide Kinder (müsste ein dynamischer sein, Angaben stehen in € und dahinter in %)
...

- Höhe des KU für beide Kinder bisher 450,- € (Mangelfall)

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 11:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich nochmal.
Der SB 2003 war damals 840 Euro für Erwerbstätige und der KV bei Ausstellung des Titels kein Mangelfall. Das bei der Festsetzung der zukünftigen Beträge wohlwollend in Kauf genommen wurde das er zu einem wird - davon ist auszugehen. Ist ja schon merkwürdig, dass bis heute keine neue Auskunftsanfrage gekommen ist (oder Unwissenheit).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 11:47
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich bin es auch nochmal.

Der SB 2003 war damals 840 Euro für Erwerbstätige und der KV bei Ausstellung des Titels kein Mangelfall

Doch oldie, LG war damals schon Mangelfall, da er zu dieser Zeit noch weniger verdiente als zum Schluss. Wir sind immer hingegangen und haben eigenmächtig ohne Berücksichtigung des Titels den KU erhöht, sobald entweder eine neue DT kam oder LG etwas mehr (es handelte sich hier nur um eine kleine Gehaltserhöhung) an Gehalt bekommen hat. Hier hatten wir uns immer an den SB orientiert und gegenüber KM auch immer so argumentiert. Das war bisher ja auch von ihrer Seite aus wohl auch so in Ordnung, da  LG ja großzügig andere finanziellen Dinge übernommen hatte (siehe mein Ausgangspost).

Ist ja schon merkwürdig, dass bis heute keine neue Auskunftsanfrage gekommen ist (oder Unwissenheit).

Ich denke, die Auskunftsanfrage ist bisher wirklich aus Unwissenheit noch nicht gestellt worden von KM. Wir dachten ja auch, dass es einigermaßen gut funktionieren würde mit ihr. Aber das hat sich wohl jetzt nach 5 Jahren wohl schlagartig geändert.  :thumbdown:

Wir vermuten auch mal, dass dieses Auskunftsersuchen auch mit Sicherheit jetzt irgendwann kommen wird.

Deswegen war unsere Frage ja auch, ob dann, wenn das neue Gehalt von LG ermittelt worden ist, ein neuer Unterhaltstitel ausgestellt wird und ob er diesen unterschreiben muss.

Vielleicht kann uns hierzu noch jemand was sagen  :redhead:

Danke und Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2008 12:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen Muckelchen,

mal die alte Rechnung (ich möchte so gerne Recht bekommen ;-))

EK:                      1350 (Deine obige Angabe)
5% Pauschale: 67,50
SB:                      840

Verteilmasse:    1350 - (67,50 + 840) = 442,50
Forderungen:
K1:                        192
K2:                        241
Gesamt:              433

Verrechnung: 442,50 - 433 = ein sattes Plus von 9,50 Euro

Deswegen war unsere Frage ja auch, ob dann, wenn das neue Gehalt von LG ermittelt worden ist, ein neuer Unterhaltstitel ausgestellt wird und ob er diesen unterschreiben muss.

I.d.R. bleibt der ursprüngliche Titel bestehen, da in diesem die Forderung selbst begründet wird. Bei den Überprüfungen gibt es dann die Abänderungen zum Titel, welche ebenfalls notariell beglaubigt und unterschrieben werden. Doch was soll dem KV da passieren? Bei seinem EK ist mehr einfach nicht möglich. Wenn es soweit ist und dabei vielleicht noch sein SB nicht berücksichtigt werden sollte so stelle es hier ein. Dann wird mal rübergeschaut ob das JA da korrekt gearbeitet hat.
Ein Titel beim JA muss nicht unterschrieben werden. Ausschliesslich ein Gericht kann einen zwingen (naja meistens).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 12:27
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

(ich möchte so gerne Recht bekommen ;-))

ich würde Dir ja gerne Recht geben (zumal ich es wirklich nett von Dir finde, dass Du Dich so intensiv mit unserem Problem beschäftigst) :redhead:, aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Unterhaltstitels in 2004 hat LG damals nur knapp 1260,- € verdient. Deswegen war er  schon immer Mangelfall.

Erst durch die jetzige Tariferhöhung kommt er mal wieder ein bisschen auf die Beine.

Sollte KM jetzt wirklich hingehen und eine Gehaltsauskunft einfordern - das wäre für sie ein Leichtes, da Sie auf der Stadtverwaltung arbeitet und die netten Damen vom JA ihre Kolleginnen sind - kommen wir mit Sicherheit noch einmal auf Dein/ Euer Angebot zurück und werden bezüglich deren Berechnung nochmal bei Euch nachfragen.

Wir werden noch heute den Dauerauftrag an KM von 450,- € auf 490,- € (laut Unterhaltstitel 100%) erhöhen und warten mal ab, was passiert. 😉

Ganz herzliche Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2008 13:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Muckelchen!
Wenn ich Dich richtig gelesen habe, wude der Titel im zuständigen JA unterzeichnet.
Mein JA informiert mich ständig, ob und wieviel am KU sich was ändert, zuletzt im Januar 2008...wärs da nicht sinnvoller, einfach mal beim JA nachzufragen?

Bei den ganzen Beiträgen ist mir auch aufgefallen, dass die priv. Altersvorsorge nicht erwähnt wurde.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 13:13
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

das mit dem Jugendamt ist ja so ne Sache, da die KM ebenfalls auf der Stadt arbeitet und die Kolleginnen vom JA sie in der Vergangenheit immer nett über sämtliche Behördengänge meines LG informiert hatten. Wenn er sich da meldet, weiß sie also praktisch direkt bescheid.

Alleine dieses "Getratsche" untereinander nervt LG schon sehr und deswegen würde er sich nicht freiwillig dort informieren. Wir könnten höchstens beim Kreisjugendamt mal nachfragen - das wäre noch eine Idee.

Bei den ganzen Beiträgen ist mir auch aufgefallen, dass die priv. Altersvorsorge nicht erwähnt wurde.

Das stimmt, die und andere Kosten sind bisher nie vom Nettogehalt meines LG abgezogen worden. Er wusste dies zwar, wollte es aber so belassen, da er ja wusste, dass er nicht den vollen KU zahlen konnte. Das war mehr oder weniger zur Beruhigung seines eh schon schlechten Gewissens. Aber diese Gutmütigkeit von ihm zahlt sich ja leider jetzt nicht aus.

Wir werden jetzt mal abwarten, wie KM auf die KU-Erhöhung (von 450,- auf 490,-) reagiert. Sie meint ja, sie würde weit mehr als 700,- € von LG bekommen. Aber sie ist leider  :rofl2: falsch informiert.

Dank euch allen hier sind wir ihr da schon mal einen Schritt voraus.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2008 13:30
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