Hallo,
mich hätte mal interessiert, wie es mit dem Unterhaltsvorschuss läuft.
Meine Ex bekommt 133,00 Euro Vorschuss für 72 Monate, da ich leider etwas weniger verdiene. Angenommen ich hätte 1000,00 Euro netto (Selbstbehalt wären ja 950,00 Euro) bekäme dann die KM die 50,00 Euro oder das JA?
Und würde dann die KM nur den Differenzbetrag des Vorschusses bekommen, also 133,00-50,00= 83,00 Euro?
Wenn dem nicht so wäre, was geschieht dann mit den 50,00 Euro?
Ich meine, der KV muss ja den Vorschuss auch irgendwann wieder zurückzahlen.
Gruß
Jean
Moin
Da das Kind im Rang vor der KM steht, würde das JA besagte 50€ bekommen, da die Ansprüche des Kindes durch den UHV auf das Land, sprich das JA, übergegangen sind (Unterhaltsvorschussgesetz). Entsprechend der dortigen Vorgehensweise würden die 50€ mit der UHV-Leistung verrechnet werden, so dass der KM dennoch lediglich 133€ für das Kind zur Verfügung ständen.
Der KV muss nur dann zurückzahlen, wenn keine Leistungsunfähigkeit festgestellt worden ist. Ist dem dennoch so, so sollte der KV - wenn nicht bereits geschehen - sich diese vom JA (UHV-Stelle) unbedingt schriftl. geben lassen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
achso, das heißt also wenn man den Betrag, welcher über 950 Euro liegt, also nehmen wir mal als Beispiel 1000,00 Euro nett, dann bekommt das JA 50,00 Euro und diese 50,00Euro bekommt dann die KM vom JA zzgl. 83,00 Euro UHV?
und diese 83,00 UHV muss dann der KV nicht zurückzahlen, weil der KV mit den im oben genannten Beispiel 50,00 Euro zahlt und somit seine Leistungsfähigkeit darlegt?
oder wie ist das zu verstehen?
Gruß
Hi
Prinzipiell richtig,aber
und diese 83,00 UHV muss dann der KV nicht zurückzahlen, weil der KV mit den im oben genannten Beispiel 50,00 Euro zahlt und somit seine Leistungsfähigkeit darlegt?
Das ist kein Selbstläufer oder Automatismus. Die Leistungsunfähigkeit muss nicht nur dargelegt, sondern ebenso von der "Gegenseite" festgestellt und anerkannt werden. Wenn das geschehen ist (manche Menschen neigen spontan zur Vergesslichkeit), sollte man sich eine anerkannte Leistungsunfähigkeit schriftlich bescheinigen lassen. Das geht formlos und mit wenigen Zeilen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Für Unterhaltsvorschusse ist die UHV-Stelle beim JA, also eine Unterabteilung beim JA, zuständig. Am besten auf den Brief schauen, welcher Dich über den UHV informiert hat. Da steht ein Name und ebenso eine Telefonnummer drauf, und Du solltest gleich im ersten Anlauf beim richtigen Ansprechpartner aufschlagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.