Liebe Foris,
in Eurem tollen Forum lese ich mittlerweile schon sehr lange mit und konnte mir immer wieder mal wertvolle Tipps abholen. Trotzdem habe ich es irgendwie nie geschafft, mich zu registrieren....
Bevor ich loslege, kurz zu mir: Ehefrau eines Vaters von zwei Töchtern (12/14), KU nach DT 114% wird regelmäßig gezahlt, Umgang mit den Kids klappt eher mäßig, Kommunikation mit der KM = 0.
Und nun zu meinen Fragen:
KM begehrt - über ihren RA, versteht sich - Sonderbedarf für kieferorthopädische Behandlungen. Nach unserem
Kenntnisstand gibt es für beide Töchter einen von der GKV genehmigten Heil- und Kostenplan.
Frage 1: für eine Tochter hat KM im letzten Jahr mit dem Kieferorthopäden eine Vereinbarung über "außervertragliche
Leistungen" abgeschlossen mit vierteljährlicher Ratenzahlung. Es geht dabei lt. Praxis z.B. um bessere
Materialien. Vorherige Absprache mit meinem Mann erfolgte natürlich nicht, trotzdem soll er sich nun daran -
Formulierung RA - "jedenfalls hälftig" beteiligen. Muß er das tatsächlich, auch wenn diese Leistungen medizinisch garnicht notwendig wären?
Ich war eigentlich immer der Meinung, wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen....?
Frage 2: es liegt eine weitere Privatrechnung bei, die wir uns nicht erklären können. Muß denn die KM nicht zumindest erläutern, was dahintersteckt, warum GKV das nicht übernimmt bzw. was mit Beihilfe ist (arbeitet im ÖD)?
Kann ja eigentlich nicht sein, daß mein Mann hier in der Holschuld ist und sich durch die Instanzen telefonieren
muß, um zu erfahren, wofür er eigentlich bezahlen soll?
Frage 3: der RA geht wie selbstverständlich von einer hälftigen Übernahme der Rechnungen aus. Nun habe ich u.a.
in diesem Forum gelesen (danke!), daß Sonderbedarf nach verfügbarem Einkommen gequotelt wird. Bedeutet das,
daß KM ebenfalls ihr Einkommen darlegen muß, um die Aufteilung errechnen zu können?
Das EK meines Mannes liegt nach Abzug des KU geringfügig über dem SB, so daß hier eigentlich sehr wenig
Verteilungsmasse vorhanden ist. Mal eben ein paar hundert Euro aus dem Ärmel zu schütteln, ist da nicht so
einfach.
Wäre schön, wenn Ihr uns zu diesen Fragen weiterhelfen könntet, damit wir auf das Schreiben des RA entsprechend reagieren könnten.
Vielen Dank schonmal und allen ein trotz Schneefall zauberhaftes Wochenende! SK
Moin,
kieferorthopädische Behandlungskosten sind nach Auffassung des OLG Karlsruhe als Sonderbedarf einzustufen (>Liste hier<). Dies betrifft meiner Meinung nach die notwendigen und nicht von der Krankenkasse erstattungsfähigen Kosten. Zu prüfen ist grds., ob die Behandlung absehbar war. Ist dies der Fall, so kann bei einer Zahlung von KU gem. DT i.H.v. 114 % argumentiert werden, dass hätte angespart werden können.
Zu 1.: Wenn die KM die Sonderausstattung will, so muss sie für die Mehrkosten selbst aufkommen. Zudem: Sie hat den Vertrag unterschrieben und somit gegen das GSR verstoßen, da dies eine zustimmungspflichtige ärztliche Behandlung ist. Würde ich dem RA süffisant schreiben.
Zu 2.: Wenn nicht erklärt ist, um was es geht, die Rechnung einfach ablehnen.
Zu 3. Richtig, der Sonderbedarf ist anteilig je nach Einkommen zu übernehmen. Zu beachten ist, dass der SB nicht unterschritten werden darf..
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
die Privatkosten die beim Kieferorthopäden anfallen sind z. B. die Farbe nicht in der Hautfarbe lassen sondern farbig einfärben lassen, mit Bildchen versehen etc.
Bei einer festen Spange sind es die Teile mit denen das Metall befestigt wird auf den Zähnen nach Wunsch etc.
Bei einer losen Spange halten sich die Kosten dafür in Grenzen /zumindest bei uns. Pro Quartal 7 €. pro Kind. Bei einer festen rechne ich mit mehreren hundert Euro pro Kind.
Aber das ist vorher bekannt und kann zumindest abgesprochen werden. Problem wenn man das nicht macht ist einfach die Tatsache das das Kind diese Spange nur ungern trägt und dann steht auch der Erfolg in Frage.
Sophie
Problem wenn man das nicht macht ist einfach die Tatsache das das Kind diese Spange nur ungern trägt und dann steht auch der Erfolg in Frage.
Naja, da muß man halt als Erziehungsberechtigter mal sine Möglichkeiten ausschöpfen. Man kauft ja auch nicht die 300 € Markenjeans, weil das Kind die 40 € C&A Jeans nicht tragen will.
Für mich ist die Frage was ist aus medizinisch Sicht nötig (da kann man sich die Kosten ja teilen, was glaub ich jeder Vater dann auch gerne tut) und was dient der Optik (das ist dann Privatvergnügen des Kindes und der KM und für die Bequemlichkeit sich nicht mit einem sturen Kind auseinandersetzen zu wollen würde ich keinen Cent zahlen)). Ich brauch ne Brille, da führt kein Weg dran vorbei, aber ichmuß mir halt überlegen ob ich mir ein teures Gestell aussuche, das ich mir nicht leisten kann oder nach nem hübschen Kassengestell suche. Nachher jemand für die Kosten zu suchen, weil mir die Optik besser gefällt ist daneben, sehen tut man mit beiden Gestellen gleich gut.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
natürlich muss man auf das Kind entsprechend einwirken. Aber wenn dieses das einzige ist ohne Farbzusatz geht es halt in der Schule auch anders um mit der Spange. Und die Tragezeit kann man gar ncht überwachen. Zu Hause schon, aber eben tagsüber nicht unbedingt. Und je öfter die lose Spange getragen wird um so besser wird das Ergebnis.
Sophie
Hallo, zusammen,
recht herzlichen Dank für Eure Tipps, jetzt haben wir ungefähr die Richtung für die Antwort an den RA.
@AnnaSophie: aus der einen Rechnung schließe ich, daß es sich tatsächlich um Mehrkosten für eine feste Spange
handeln könnte. Uns hat die Höhe des Betrags (>300 €) überrascht, da unseres Wissens nach für beide Mädels
ein von der GKV genehmigter Heil- und Kostenplan vorliegt. Gesehen bzw. bekommen haben wir die Unterlagen
aber nie.
Es wir offensichtlich erwartet, daß man auf Zuruf mal eben ein paar hundert Euro überweist...
@ Deep: danke für den Tipp bzgl. Zustimmungspflicht wegen GSR. In der Tat ist mein Mann nie in die Entscheidungs-
findung involviert worden. Anderfalls wäre die Bereitsschaft zur Beteiligung deutlich größer bzw. hätte man die
Halbierung der Kosten im Vorfeld vereinbart. Aber so...
@Marius: lern erst mal schreiben....
Vielleicht generell für die Runde noch ein paar Erläuterungen, warum wir uns hier so "anstellen": bis Anfang des
Jahres gab es mit der KM noch eine einigermaßen akzeptable Kommunikation, und mein Mann hat sich auch an
derartigen Rechnungen ("ist ja für die Kinder...") beteiligt. Umgang gab es auch relativ regelmäßig, relativ deshalb,
weil Kids in dem Alter halt auch mal was anderes vorhaben, als Papa zu besuchen.
Dann hatte sich KM von ihrem LG getrennt, und ab da wurde jeglicher Versuch, den bisherigen Umgang fortzuführen,
mit fadenscheinigen Ausreden verhindert, so daß es derzeit lediglich losen telefonischen Kontakt mit der Großen
gibt.
Kommunikation mit der KM findet in der Form statt, daß uns von Zeit zu Zeit Rechnungen ohne weitere Erläuterungen
ins Haus flattern und "die Hälfte" gefordert wird.
Peanuts im Vergleich zu den Problemen, die manche von Euch haben.... danke trotzdem, daß Ihr Euch die Zeit
auch für kleine Probs nehmt!
SK
Hallo und guten Morgen!
Wir hatten genau das gleiche Problem mit der Zahnspange. Folgende Situation:
Zum Zahnarzt gegangen - der sagt, dass das was die Kasse zahlt nicht ausreichend wäre. Begründung: Andere EDV-und Diagnoseprogramme, anderes Material der Spange. ecetera, ecetera. Kosten des Zahlarztes insgesamt ca. 3800.- Euro. Die Kasse hätte ca. 1800 .- bezahlt. Dazu musst Du aber nen Vertrag unterschreiben. Dazu war ich nicht bereit, denn es gibt Kieferkliniken (zugegeben Münchener Raum, sicher woanders auch!), deren Auskunft ist, mit 1800,. kommen die gut hin, ich muss nichts hinzuzahlen und die Behandlung ist auch nicht schlechter als andere! Die Kassen betsätigen übrigens auch, dass ihre Festbeträge für eine erfolgreiche Behandlung ausreichend sind.
Wichtig: An den 20% Vorauszahlung muss man sich nicht als Sonderleistung/Bedarf beteiligen, weil es die nach erfolgreichem Behandlungsabschluss wieder zurückgibt. Und lasst euch nicht ins Boxhorn jagen "ist ja nur für die Kinder".
Wenn ihr also ne Klinik auftun könnt, die eine Behandlung in eurer Gegend auch für die Kassenbeträge durchführt dem Anwalt mitteilen und Beteiligung ablehnen.
P.S.: Ich gehe mal davon aus, dass es Dir eben nicht nur um Rechthaben geht, sondern echt schlichtweg kein Geld übrig ist, um die "Luxus"-Ausführung der Madame zu bezahlen.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
meine beiden tragen auch Spangen. Den Eigenanteil trage natürlich ich, ist doch klar. Was die evtl. zusätzlichen Kosten für die festen Spangen angeht werde ich den KV fragen ob er sich dran beteiligt. Wenn ja, freue ich mich drüber, wenn nicht stemme ich das wieder selber. Er zahlt seinen Unterhalt und entsprechend zahle ich davon, vom Kindergeld und von meinem Geld das was benötigt wird.
Aber fragen - vorher - versteht sich kann man ja. Immer mit der Option er hat das Recht nein zu sagen.
Sophie
Hallo, zusammen,
entsprechend Euren Tipps und unserem eigenen Empfinden hatten wir dem RA der KM vor ca. 4 Wochen geschrieben,
daß 1. keine Beteiligung an der Ratenvereinbarung, da medizinisch nicht notwendig und im Vorfeld nicht abgesprochen und 2. kein Handlungsbedarf bzgl. der Privatrechnung, da keine Begründung vorliegt, um was es sich hier eigentlich handelt.
Heute kam ein Brief vom Amtsgericht, mein GöGa möchte Stellung nehmen zum Gesuch um PKH für ein angetrebtes Verfahren bzgl. Sonderbedarf.
Beigefügt ist die Antrags-/Klageschrift, desweiteren eine ärztliche Bescheinigung des Kieferorthopäden, daß eine Behandlung empfohlen wurde, "die über das Maß des wirtschaftl. notwendigen und zweckmäßigen einer Kassenleistung hinausgeht" (betrifft die Ratenvereinbarung), sowie eine Kopie der Ratenvereinbarung selbst, die KM allein unterschrieben hat.
Zur Privatrechnung der anderen Tochter fehlt bis heute jegliche Begründung. Oder ist "zahlt Kasse nicht" ein valides
Argument?
Achja, und dann wurde bei der Gelegenheit noch eine Rechnung mitgeschickt, die kannten wir noch garnicht!
Bitte um Eure Meinung/Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise:
Schreiben an Amtsgericht, daß Gesuch um PKH abzulehnen ist wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Begründung:
1. Abschluß der Ratenvereinbarung für Kind1 erfolgte ohne medizinische Notwendigkeit (s. Bestätigung Kieferorthopäde!) und trotz GSR (!) ohne Absprache mit meinem Mann. Die Ratenvereinbarung wurde allein und freiwillig von KM unterschrieben (s. Vertrag)
Die Rate beträgt pro Monat € 36 oder 11,5 % des geleisteten KU von € 312 und sollte davon getragen werden können.
2. es erfolgte keine Beteiligung an der Privatrechnung Nr. XXX von Kind 2, da keine Begründung vorlag, wofür diese Rechnung angefallen ist. Diese Begründung wurde bis heute nicht geliefert. Daher konnte eine mögliche Beteiligung auch nicht geprüft werden.
Die Re. Nr. xxxxx ist bisher nicht vorgelegt worden und konnte daher auch nicht auf eine Beteilung überprüft werden.
3. das bereinigte Einkommen meines Mannes nach Abzug KU liegt bei ca. 920 € und damit nur minimal über SB. Damit
kann der geforderte Sonderbedarf von ca. € 350 nicht geleistet werden.
Was meint Ihr, sind das valide Gründe? Empfehlungen?
Dann hätte ich noch die Frage, ob man hier einen Anwalt beauftragen sollte? Anwaltszwang scheint es ja nicht zu geben.
Achja, die Begründung des RA, warum auch medizinisch nicht notwendige Maßnahmen Sonderbedarf sind, war recht bemerkenswert: "wenn nur ärztlich indizierte Leistungen Sonderbedarf wären, würde ja auch ein Besuch im Landschulheim oder eine Abiturfahrt nicht unter Sonderbedarf fallen".
Bin mir ja nicht sicher, ob ein Gericht dieser Argumentation folgen kann/will...
Schonmal danke im voraus für weitere Tipps!
Euch allen eine schöne Adventszeit, wenn möglich mit Kids!
Gruß, SK
Hallo sk,
die Begründung für die Ablehnung der PKH ist m.E. erst mal ausreichend. Was sollte ein Anwalt denn hier zusätzlich schreiben können?
Ich würde es mal so wegschicken und falls der KM dennoch PKH gewährt wird, würde ich deinem Mann raten, sich einen Anwalt zu suchen (Fachanwalt für Familienrecht, evtl. vorher Informationen über den Anwalt einholen) und für das dann folgende Verfahren PKH beantragen.
Gruß
Martin
Moin,
1. ...ohne Absprache mit meinem Mann....
Du hast nicht wirklich "meinem Mann" geschrieben?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, Deep,
gut aufgepaßt zu so später Stunde.... das Schreiben an das Gericht wird natürlich von meinem Mann in der Ich-Form verfaßt und noch sauber formuliert. Es ging mir erstmal darum, Argumente zu sammeln und Eure Meinung dazu zu hören.
@Schmusepapa: PKH gibts nicht, da ich ebenfalls berufstätig bin und wir ja verheiratet sind.
Ich frage mich halt, ob ein RA an einem Fall mit Streitwert von ca. 350 € wirklich Spaß hat, oder das Ganze dann eher lustlos behandelt wird.
Jetzt wird aber erstmal das Schreiben ans Gericht aufgesetzt. Werde dann berichten, ob PKH gewährt wird, bin selbst schon gespannt.
Einen schönen Sonntag wünscht
SK
Hallo, zusammen,
nochmal ne Frage an die Gerichtserfahrenen: wir müssen ja nun zum PKH Gesuch Stellung nehmen und werden hier erstmal selbst was formulieren ohne Anwalt.
Wie genau spricht man denn eine Richterin in einem Brief an? Sehr geehrte Frau Richterin ? Oder mit Namen Sehr geehrte Frau Richterin XYZ?
Man möchte sich ja nicht gleich mit der Anrede unbeliebt machen....
Dankesehr! SK
Morgen sk,
das verstehe ich nichtso ganz. Warum willst du das ohen Anwalt formuleiren? Die PKH ist doch dafür da um anwaltlich vertreten zu werden. Dafür gibtes ein Antragsformular das dein Mann ausfüllen muß und dann reicht ein 2-Zeiler, das wegen der dargestellten finanziellen Verhältnisse um PKH gebeten wird. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das so ein Antrag durchgeht, wenn ihr nicht anwlatlich vertreten seid.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, Tina,
nicht wir wollen PKH beantragen, sondern wir müssen zu dem PKH Gesuch der KM Stellung nehmen, die Sonderbedarf einklagen möchte.
Begründung haben wir uns soweit schon überlegt, nun soll noch die korrekte Anrede her.... (s.a. meine früheren Posts)
Gruß, SK
Moin,
du schreibst:
Amtsgericht blabla
-Familiengericht-
Straße
Plz Ortin der Familiensache
Aktenzeichen
Ex
gegen
meinen Mann
nehmen wir zum PKH-Antrag der Ex vom Datum wie folgt Stellung:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ah ja jetzt sk,
ich bin wohl nicht ganz ausgeschlafen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, zusammen,
noch mal ne Frage an die Gerichtserfahrenen: mein Mann hat ja jetzt zum PKH Gesuch der KM bzw. Kinder Stellung genommen und die Ablehnung beantragt. Wird er denn dann darüber informiert, ob die PKH genehmigt wurde?
Oder merkt man das dann, wenn eine Ladung zur Verhandlung ins Haus flattert? Und wie lange dauert sowas
ungefähr?
Wir wollen uns nämlich in der Zwischenzeit einen vernünftigen RA suchen, aber Termine sind ja jetzt aufgrund der Weihnachtszeit nicht so schnell zu bekommen....
Vielen Dank an Euch und eine schöne Weihnachtszeit!
SK
Moin,
wenn vom Gericht eine Terminsladung kommt, kann von der PKH-Genehmigung ausgegangen werden. Anderenfalls würde die PKH-Ablehnung auch an deinen Mann gesandt werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin an alle!
Ich habe eben mal ein wenig geforscht; Es ist eher selten, daß im ersten Rechtszug die PKH verweigert wird. Da müsste schon Mutwilligkeit, Böswilligkeit oder die Offensichtlichkeit des Nichterfolges vorliegen.
Anderslautende Entscheidungen sind in den Bewchwerdeinstanzen allein deshalb aufgehoben worden, da die Senate einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör erkannt haben.
Aus dem Bauch heraus würde ich im vorliegenden Fall sagen, für den ersten Rechtszug kommt Papa Staat auf; Bei entsprechender Bedürftigkeit natürlich für beide Seiten.
Vor geraumer Zeit gab es mal einen Beitrag im TV, der diese Problematik behandelt hat. In einem Interview hatte eine Gerichtssprecherin erläutert, daß das Instrument der PKH schamlos ausgenutzt wird, und die Gerichte wegen des Grundrechtes auf rechtliches Gehör wenig Möglichkeiten haben, erstinstanzlich abzulehnen.
Nur mal so zum Nachdenken.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
