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Fragen zu: "Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse" <- UVG

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(@wissenwollen)
Schon was gesagt Registriert

... dann hätten sie vielleicht auch selbst gemerkt, dass sie nicht hätten ablehnen dürfen (i.Ü. höchstrichterlich seitens BSG bestätigt).

werde mich mal später damit befassen. Besten Dank 🙂

Der Unterhaltsvorschuss ersetzt quasi die Differenz Deiner UH-Zahlungen zum Mindestunterhalt.
D.h. der Steuerzahler springt für Dich ein. Die Unterhaltsvorschusskasse ermittelt nun, ob nicht eine höhere Leistungsfähigkeit auf Deiner Seite gegeben ist.
Nach Deiner Schilderung dürfte da keine höhere Leistungsfähigkeit herauskommen als vorm Familiengericht (ob dort das gleiche Rechenschema angewandt wird, ist mir nicht bekannt).
Sollte eine Antwort der UHV-Kasse anders ausfallen, kannst Du deren Antwort gerne hier einstellen ...

Davon gehe ich auch aus, das ich nicht Leistungsfähig bin.

Und wenn die Antwort anderst ausfällt, muss ich das so glauben, weil eh niemand weiß, wieso und warum ^^

Besten Dank aber schonmal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2013 12:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liest du hier  😉 :

http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-zum-nulltarif/index.html

Sehr schöner Text!

Und mit so nem Sch* muss mann sich beschäftigen.
Nur weil die Ex der Ehe überdrüssig ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2013 19:56
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