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Frage zur verfestigten Lebensgemeinschaft der Nochehefrau

 
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen

Ich stehe ja mitten im Rosen/Unterhaltskampf.....Frau will 3000 euro im Monat nach Scheidung...
Mein Anwalt hat schon anfragen lassen ob sie ein Richterjob vor der Ehe gehabt hätte....(zur Info...sie ist Reiseverkehrskauffrau)
Sie will partout nicht arbeiten,mich melken und sich auf meine Kosten ein schönes Leben machen.
Seit einem jahr hat sie einen festen Freund aus der Schweiz...der jedes WE da ist...aber nicht bei Ihr gemeldet. Sie fährt auch andauernd in die Schweiz natürlich auf meine Kosten. Von ihrem RA gehen dauernd Schreiben ans Gericht wie arm sie doch ist...sie will ja das doppelte was ich momentan zahle.
Gestern kommt ihr Typ und sie mit einem Audi Q7 vorgefahren und bringt meinen Sohn vorbei. Sagt sie ganz stolz...sie fliegt jetzt mit Ihm nach Amerika für 2 Wochen..
was ne Armut oder.....aber kommt noch besser...
Der Sohn sagt mir mal eben Ihr Typ hat Ihr zum Geburtstag glatt nen Opel Zafira geschenkt......
Nun...bald ist der Gerichtstermin....Wegen TU und EU.......
Könnten diese Ereignisse relevant sein?

Ich finde es einfach eine Sauerei....nicht arbeiten gehen wollen ...sich arm machen vor Gericht......Scheidung verzögern...abkassieren und nebenbei noch solche Dinge...

Hat jemand nen Ratschlag...gilt die Beziehung erst ab 2 Jahren als gefestigt??

Danke und liebe Grüsse

ZOE

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2008 19:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Offiziell spielt das alles keine Rolle.

Andererseits soll es auch Richter geben, die durchaus noch so etwas wie einen gesunden Menschenverstand besitzen und sich durch so etwas doch ein wenig beeinflussen lassen.

Wenn du es also schaffst, diese Dinge ganz beiläufig einzuflechten, ohne deine Argumentation offiziell darauf aufzubauen, könnte es helfen den Richter, im Rahmen seines Ermessensspielraumes in deine Richtung zu manövrieren.

Er wird allerdings niemals ein Urteil mit dieser Begründung fällen (können), denn das würde ihm vom OLG dann dann um die Ohren gehauen.

Hier ist also eine gute Strategie gefragt, die ein guter RA da entwickeln müsste.

Argumente, die sich direkt aus dem neuen U*recht ableiten lassen wären da sicher wirksamer.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 20:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde es auskosten - und dies voll.

Es gibt einige Urteile, die dich in deinem Ansinnen stützen; allerdings eines des BGH gegen dich.

Kannst du die Schenkung des Zafira belegen? Ich meine, ohne die Aussage vom Kind. Wäre ihr finanzieller Rahmen für die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs vorhanden?

Die Urlaubsreisen, die WE-Besuche und und und - nutze es.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 22:42
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen

Ich werde dies auf jeden Fall vor Gericht anbringen, taktisch klug , wie Beppo sagte.
Da der Termin für beides nun auf Mitte August verlegt wurde habe ich noch ein wenig Zeit.
Die Schenkung kann ich nicht belegen.......aber  ich habe  eine Kamera die kann das!...die konnte auch schon das andere Auto belegen.
Nein, ein finanzieller Rahmen wäre nicht vorhanden..sie hat auch PKH bewilligt bekommen hat....wenn sie Kohle für einen Zafira hat...warum sollte man ihr PKH zubilligen? Mal schauen was der Richter dazu sagt.
Auf Kosten des Steuerzahlers wird prozessiert aber leben wie die Made im Speck...schon schlimm.

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 10:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin ZoE,

Mein Richter hat mir alles verwehrt was die Mutter belasten könnte. KM ist 250 km weggezogen, ich wollte  die Fahrtkosten abziehen lassen bei der Berechnung TU-->
Nein...darf ich nicht.

Mit so einem Richter wird das natürlich ein ziemliches Kunststück!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 10:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZoE,

Die Schenkung kann ich nicht belegen.......aber  ich habe  eine Kamera die kann das!...die konnte auch schon das andere Auto belegen.

eine Kamera kann ein Auto fotografieren - mehr nicht. Über den wirtschaftlichen Eigentümer dieses Autos oder über die Art des Erwerbs sagt ein solches Foto nichts aus (selbst wenn der auf einem Foto in diesem Auto sitzt). Wenn Deine Ex nicht strunzdoof ist, steht sie garantiert auch nicht als Fahrzeughalterin im Kfz-Brief. Und zwischen "geschenkt" und "zur Verfügung gestellt bekommen" besteht ein himmelweiter Unterschied.

Deine möglichen Chancen für die vorzeitige Annahme einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft liegen im "gemeinsamen Auftreten in der Öffentlichkeit", in gemeinsamen Urlauben und - ganz zauberhaft - in einer "gemeinsamen" Schwangerschaft. Alles andere ist mit "ist nur ein guter Freund" ganz easy abzubügeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 13:20
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Als eine eheähnliche Gemeinschaft bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft bezeichnet man eine auf Dauer ausgelegte, gefestigte Beziehung. Diese Tatbestandsmerkmale (auf Dauer ausgelegt und gefestigt) gilt es auszulegen.

Für eine eheähnliche Gemeinschaft sprechen in der Regel ein identischer Hauptwohnsitz, regelmäßiges, gemeinsames "Auftreten" in der Öffentlichkeit, wie schon von Brille beschrieben eine Schwangerschaft, gemeinsame Urlaube, etc Im Endeffekt kann man zusammenfassend sagen, dass ein Aussenstehender die jeweilige Beziehung offensichtlich als Familie definieren müsste.

Da Deine Ex und ihr Freund nicht zusammen wohnen und sich nur am am WE sehen (Fernbeziehung) gehe ich davon aus, dass der Tatbestand einer eheähnlichen Gemeinschaft zumindest vor Gericht nicht als gegeben angenommen wird.

Wie alt ist denn Euer Sohn?

LG, Lutz

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 13:40
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Da Deine Ex und ihr Freund nicht zusammen wohnen und sich nur am am WE sehen (Fernbeziehung) gehe ich davon aus, dass der Tatbestand einer eheähnlichen Gemeinschaft zumindest vor Gericht nicht als gegeben angenommen wird.

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es hier in der Urteilsdatenbank ein "höchtsrichterliches" Urteil, dass von einem eheähnlichen Verhältnis ausgeht, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.

Gruß

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 15:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

also ein Zusammenwohnen ist nicht unbedingt erforderlich !
Es müßte dann aber bewiesen werden, daß die beiden zusammen sind.
Auftreten i.d. Öffentlichkeit (Feste, Familienfeiern, gemeinsame Urlaube) gelten da als Indiz.

Außerdem: Es gibt durchaus auch Ehen, indem der Partner unter der Woche -beruflich- unterwegs ist.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 15:52
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zwar nur ne kleine Hilfe, aber google mal mit den Stichworten "eheähnliches Verhältnis" und "BGH" bzw. "OLG Köln". Da sollte was an brauchbaren Infos kommen. Dazu müsste bei vatersein aber auch was zu finden sein.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 16:16




 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

google auch mal nach Oberlandesgericht Bremen; Beschluss vom 05.01.2007 [Aktenzeichen: 4 UF 75/06]

Da steht auch so einiges zur verfestigten Lebensgemeinschaft drin.

Gruß

Jan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 16:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Link zum (sehr umfassend begründeten) Urteil: >>>HIER<<<

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 17:20
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen...
danke für die vielen Antworten...Familienfeste werden zusammen gefeiert, der Kleine (fast 5) wird vom neuen auch bereits mit Geschenken ausgestattet.
Urlaube werden zusammen verbracht...

ich habe mal auf die Schnelle auf Abgeordnetenwatch an Frl . Zypries geschrieben....(ich weiss, gibt eh nur unzufriedene Antworten...aber Versuch macht kluch..:-))

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5639&fragen=p468#fragen

Mal sehen was passiert..grrr...ich könnte in eine Eiche beissen!

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 18:13
(@lordi)
Rege dabei Registriert

hallo brille,

Moin ZoE,
eine Kamera kann ein Auto fotografieren - mehr nicht. Über den wirtschaftlichen Eigentümer dieses Autos oder über die Art des Erwerbs sagt ein solches Foto nichts aus (selbst wenn der auf einem Foto in diesem Auto sitzt). Wenn Deine Ex nicht strunzdoof ist, steht sie garantiert auch nicht als Fahrzeughalterin im Kfz-Brief.

1) nachdem es dem finanzamt egal ist, wer der wirtschaftliche halter ist, sondern nur auf die anmeldung abstellt, sollte da wohl was zu machen sein ( denn der versicherungsvertrag läuft imho auf den halter) (denn egal, wer die kosten wirtschaflich zahlt, absetzen kann sie nur der, der auf dem versicherungsvertrag steht! und das ist in 99,99% der fälle der, auf den das auto angemeldet ist!)
2) ob ein schweizer in dt. ein auto anmelden kann, müsst ich morgen mal nachfragen.... glaubs aber net!
3) gut, der offiziele halter kann natürlich ne schwester, schwager, oma, opa oder was weis ich noch sein...... aber nachbohren könnte evtl. helfen!

angeblich kann man bei der polizei nachfragen nach nem halter. angeblich weil ichs noch nie gemacht hab.
aber angeblich kann man dort vorstellig werden und sagen: da parkt immer ein kennzeichen xyz immer so vor meiner ausfahrt, das ich da nur mit mühe rauskomm, ich möcht da aber keine anzeige draus machen, sondern nur mal mit dem halter reden, damit "er" sein parkverhalten ändert.

vielleicht hilfts ja!

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 01:17
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Moin Zahlmeister,

in meinem Fall war die verfestigte Lebensgemeinschaft ein Baustein eines vernünftig befristeten Vergleichs.
Zwar waren es bei mir schon 2 Jahre, aber ich denke auch Du kannst das Thema auf jeden Fall aggressiv
angehen.

Es ist unwahrscheinlich, dass der Richter bereits jetzt, nach einem Jahr der Argumentation folgt. Wenn
Du aber  klar machst, dass bei diesem Thema nicht lockergelassen wird und es in 1-2 Jahren Thema
einer Abänderungsklage sein wird und die bis dahin anfallenden Detektivkosten Madame in Rechnung
gestellt werden könnten, kann es ein Schritt zur Herstellung der Einigungsbereitschaft sein.

Auf jeden Fall akribisch alle Indizien auflisten, mit der Zeit gerät Madame automatisch immer mehr in die Defensive
und man kann ihr das Gefühl geben, sie in den nächsten Jahren damit vor sich herzutreiben...

Gruß

JAn

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 11:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Lordi,

1) nachdem es dem finanzamt egal ist, wer der wirtschaftliche halter ist, sondern nur auf die anmeldung abstellt, sollte da wohl was zu machen sein ( denn der versicherungsvertrag läuft imho auf den halter) (denn egal, wer die kosten wirtschaflich zahlt, absetzen kann sie nur der, der auf dem versicherungsvertrag steht! und das ist in 99,99% der fälle der, auf den das auto angemeldet ist!)

Finanzämter haben keine Veranlassung, im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen Auskünfte über den steuerlichen Halter von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Selbst wenn sie es täten, sagt es nicht die Bohne über den wirtschaftlichen Eigentümer eines Fahrzeugs aus, sondern nur darüber, an welche Adresse der Kfz-Steuerbescheid geschickt wird. Gleiches gilt für den Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflicht: Wer auf der Rechnung steht, muss noch lange nicht derjenige sein, der sie auch bezahlt. Was also will man mit solchem Wissen "beweisen"?

Just my 2 cents
Martin
(dessen angeblich mittellose, ALG2-empfangenden Mietnomaden fast täglich fein sonnengebräunt mit ihrem spritschluckenden V8-Ami-Van ins Fitnessstudio fuhren. Aber der gehörte ihnen natürlich nicht...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 19:05
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Ich werde mir mal anschauen was für ein Kennzeichen am Van klebt..daran kann ich erkennen auf wen er gemeldet ist.
Laut RA gilt es darzustellen wie die Frau tickt.....Luxus,Etepetete,aushalten lassen usw....wichtig sei der psychologische Aspekt dabei...der sei entscheidend.
Psychologisch die Verhandlung versuchen zu lenken ...das wird die Premisse sein.

Nebenbei habe ich heut noch erfahren...dass sie in 4 Wochen mal eben nach Italien in den nächsten Urlaub düst.....könnt brechen... :thumbdown: :thumbdown: :crash: :crash:

Man selber hat keine Kohle für den Urlaub oder für andere kleinere Dinge....echt beschämend.

@ martin

Das ist Deutschland...tut mir echt leid...ich fühl mit Dir mit

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 21:13
(@lordi)
Rege dabei Registriert

hallo brille,

@ Lordi,

Finanzämter haben keine Veranlassung, im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen Auskünfte über den steuerlichen Halter von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Selbst wenn sie es täten, sagt es nicht die Bohne über den wirtschaftlichen Eigentümer eines Fahrzeugs aus, sondern nur darüber, an welche Adresse der Kfz-Steuerbescheid geschickt wird. Gleiches gilt für den Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflicht: Wer auf der Rechnung steht, muss noch lange nicht derjenige sein, der sie auch bezahlt. Was also will man mit solchem Wissen "beweisen"?

entweder drück ich mich so ungeschickt aus, oder du hast mich falsch verstanden.

das das FA da keine auskünfte gibt, weis ich besser wie die meisten hier 😉

aaaber....

wenn schon eine behörde davon ausgeht, das derjenige, der im kfz-schein steht, auch der wirtschaftliche halter ist, vielleicht siehts das gericht dann auch so.
in meinen augen mit sicherheit ein argumentationspunkt.

und wenn die ex da drinsteht, dürfte sie evtl. schwerlich erklären können, das das auto nicht ihr gehört.

so meinte ich das, ich hoffe es is jetz verständlich.

das in der praxis meist die eltern im schein stehen, damit der nachwuchs versicherung sparen kann, ist mir durchaus bewusst (ich musste viel genug "nachwuchs" erklären warum das aus der steuererklärung rausflog), aber gerade vor diesem hintergrund könnte man doch versuchen ihr die karre "anzuhängen".

obs funktioniert? wer weis das schon.....

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 22:12
(@kisscologne)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin ZoE und Lordi,

nur eine kurze Anmerkung zu den KfZ-Besitzverhältnissen:
ein Schweizer könnte in Dland nur ein Auto anmelden, wenn er zumindest einen zweiten Wohnsitz innehat, besser einen ersten. und den gibt es so einfach nicht.... Lächeln reicht nicht  🙂
Zumindest bei uns hat das Einwohnermeldeamt ziemlich viele intensive Fragen gestellt und eine Nachprüfung in Aussicht gestellt. ( Als wenn sie sonst nix zu tun hätten  :crash: ) Wir wollten es damals nicht darauf ankommen lassen.

M.E scheidet der LG als Halter des Wagens, wenn der denn deutsche Kennzeichen hat, aus.

LG
Kisscologne

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2008 02:54