frage zum unterhalt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

frage zum unterhaltstitel

 
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

ich werde die ja in der nächsten zeit ein unterhaltstitel unterschreiben.

die berechnung erfolgte sehr vorteilhaft ( 123 euro bei 1066 euro netto) und nachhdem was ich hier alles lesen musste bin ich doch sehr beruhigt das der ma vom ja alles so gut berechnet hat.

eine frage bleibt jedoch. ich muss ja alle zwei jahre erneut meine wirtschaftlichen verhältnisse darlegen. verdiene ich mehr wird der unthalt entsprechnend angehoben, klar. aber wird dann auch der titel abgeändert? was passiert zum beispiel wenn ich nach zwei jahren nicht mehr sondern weniger verdiene? dann wird mein unterhalt doch auch nicht gesenkt sondern ich muss eine änderungsklage bei gericht einreichen, oder haben ich jetzt was falsch verstanden?

wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

viele grüsse
illusion


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2007 13:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Titeländerung geht freiwillig oder durch Abänderungsklage. Solltest du mehr verdienen, aber nicht den bestehenden Titel freiwillig ändern wollen, muss das JA (wenn Beistandschaft eingerichtet) bzw. die KM Abänderungsklage einreichen. Gleiches gilt für dich, wenn du weniger verdienst.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 14:31
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die schnelle antwort. heisst also wenn man sich mit dem ja gut stellt (beistandschaft besteht) können die den titel ggf. auch nach unten abändern? also rein theoretisch. dachte immer ein vorhandener titel kann NUR durch ein gericht geändert werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2007 14:42
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Danke für die schnelle antwort. heisst also wenn man sich mit dem ja gut stellt (beistandschaft besteht) können die den titel ggf. auch nach unten abändern?

ja, aber nur mit Zustimmung der Mutter. Das JA darf und wird den Titel ansonsten nicht nach unten abändern.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 14:49
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

an der zustimmung der mutter wird es nicht scheitern. ich weiss auch nicht wie wir in diese blöde beistandsschaft reingeschlittert sind. lag wohl daran das wir nicht wussten was ich zahlen muss und das JA baten uns das zu berechnen. auf jeden fall bin ich ja beruhigt das, trotzdem das JA seine finger im spiel hat,  man ggf. nicht zum gleich zum gericht rennen muss wenn man es im guten klären kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2007 14:56
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Mhm...ändern???

Ich kenne das nur so (bei weniger Einkommen o.ä.), daß dann der Titel/Urkunde durch das Jugendamt nur angepaßt wird.

Kommt manN dann in Zahlunsschwierigkeiten wird nicht der neue, sondern der alte viel höhere Unterhaltsbetrag gepfändet.

lg, paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 22:43
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

nachdem die neue düsseldorfer tabelle da ist bekam ich vom JA eine neuberechnung des unterhalts. als bereinigtes nettoeinkommen wurden lt. schreiben 1013 euro zu grunde gelegt. der zu zahlende unterhalt beträgt nach meinung des JA 125 euro. ich wurde nun aufgefordert einen titel zu unterschreiben. allerdings kann ich die berechnung nicht nachvollziehen. wenn man vom einem selbstbehalt von 900 euro ausgeht verbleiben lediglich 113 euro, oder?

mich stören nicht die 12 euro zuviel und ich zahle es ohne zu murren, nur will ich nicht einen titel zu unterschreiben der falsch berechnet wurde.

wie kommt das JA auf diese 125 euro?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2007 13:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi illusion,

um darauf eine Antwort zu bekommen musst Du noch einige Angaben mach die da wären Alter des Kindes, zuständige OLG's. Und wenn es geht Dein unbereinigtes Netto, Arbeitsweg, priv. Altersvorsorge etc.
Nur mit diesen Angaben lässt sich einschätzen, welchen Rechnungsweg das JA genommen hat.

gruss oldie
_____________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2007 14:46
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

naja ob bereinigt oder unbereinigt weiss ich nicht genau 😉 auf jedenfall verdiene ich ca. 1066 euro netto und das JA hat geschrieben das nach abzug der berufsbedingten aufwenungen 1013 euro als berechnungsgrundlage dienen. das ist ja auch völlig okay, nur verstehe ich wie gesagt nicht wie die auf 125 euro kommen obwohl bis zum selbstbehalt "nur" 113 fällig sein sollten.

also meine kleine ist 2 monate alt und wohnt in berlin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2007 15:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

also kommt für Deine Tochter die BT zur Anwendung. Wenn Du selbst in Berlin wohnst, hast Du einen SB von 900,-. Bei Deinem Einkommen von 1066,- werden 5% = 53,- berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, daher die 1013,- vom Jugendamt. Inwieweit Du die Fahrwegskosten und priv. Altersvorsorge abziehen darfst, weiss ich nicht, denn Du bist auf jeden Fall ein Mangelfall. Das sollte in Deinem Fall unbedingt geprüft werden zur Festlegung Deines Titels, denn 14,- weniger und Du bist in einer niedrigeren Stufe. Priv. Altersvorsorge alleine sind schon 4% = 42,-. Ausserdem setzt Dich das JA 2 Stufen höher (in der Annahme Du schuldest allein Deiner Tochter Unterhalt). Allerdings ist laut BT+Kindergeldanrechnungstabelle der Zahlbetrag 175,- für Dich - und das geht laut SB nicht. Wie das JA auf den Betrag von 125,- kommt kann ich unter berücksichtigung verschiedener Ansatzweisen wie Du wohnst in Brandenburg nicht nachvollziehen, vielleicht wollen sie nur Geld sparen (Unterhaltsvorschuss). Nach meiner Rechnung (wie auch Deiner) komme ich auf einen Zahlbetrag von 113,-. Kannst ja mal spasseshalber das JA nach der Berechnungsgrundlage fragen - mir allerdings haben sie damals nur abschlägige und giftige Antworten gegeben. Ich würde Dir raten das JA darauf hinzuweisen und auf einen Zahlbetrag von 113,- zu bestehen unter Verweis auf die Berliner Leitlinien und dann weiterschauen wie das JA reagiert.

mfg oldie
_____________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2007 16:29




(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

danke für die ausführliche erklärung. naja ich werde mal nachfragen, dachte nur ich habe ein denkfehler, daher noch einmal die nachfrage hier.

ich denk mal ich kann das im guten regeln denn der bearbeiter kennt mich und ich bin immer mit der mutter und der kleinen da gewesen wenn was war. er weiss das wir vernünfig sind und war bisher auch immer fair. naja mal sehen was er meint 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2007 16:39
(@babsi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wenn Du einen Unterhaltstitel unterschreibst, heißt dass, Du verpflichtest Dich immer den Unterhalt in der Höhe vollen zu zahlen, egal ob oder wieviel Du verdienst.
Da mein Mann nicht so viel verdient und von den letzten 18 Monaten 4 arbeitslos war sind bis jezt schon ca 9500 € Unterhaltsschulden aufgelaufen. Denn die Kindsmutter bekommt vom Jugendamt bzw Sozialamt die vollen 590 € für die beiden Kinder.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2007 19:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wenn Du einen Unterhaltstitel unterschreibst, heißt dass, Du verpflichtest Dich immer den Unterhalt in der Höhe vollen zu zahlen, egal ob oder wieviel Du verdienst.

So nicht ganz eindeutig formuliert. Eine JA-Urkunde wird in der vom Gläuber gewollten Form beurkundet. Über den Inhalt der Urkunde besteht für den Schuldner die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung bei Nichtbedienung des Titels.

Um dies übertrieben zu skizzieren: Du kannst in die JA-Urkunde auch reinschreiben (lassen), dass du 5,68 € KU zahlst und dies, bis das Kind 16 Jahre und 164 Tage alt ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2007 19:37
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
wenn Du einen Unterhaltstitel unterschreibst, heißt dass, Du verpflichtest Dich immer den Unterhalt in der Höhe vollen zu zahlen, egal ob oder wieviel Du verdienst.
Da mein Mann nicht so viel verdient und von den letzten 18 Monaten 4 arbeitslos war sind bis jezt schon ca 9500 € Unterhaltsschulden aufgelaufen. Denn die Kindsmutter bekommt vom Jugendamt bzw Sozialamt die vollen 590 € für die beiden Kinder.

ja das ist mir bewusst, aber wie gesagt bis jetzt kam ich mit dem JA gut zurecht und letztendlich bleibt mir auch nichts anderes über als den titel zu unterschreiben. letztendlich ging es nur darum wie die auf 125 euro gekommen sind und nicht auf die rechnerisch richtigen 113 euro. die frage ob titel unterschreiben oder nicht hat sich eigentlich geklärt.

wichtig ist das es meiner kleinen gut geht bzw sie gesund ist und ich mich mit der mutter gut verstehe. und sollte ich wirklich arbeitslos werde, werde ich diese summer aufbringen, egal wie denn es ist für meine tochter.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2007 22:16
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo illusion,

du solltest auch darauf achten, dass der von dir zu unterschreibende Titel bis zum 18. Lebensjahr begrenzt wird.

MfG
Vater Klaus


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2007 13:29