Frage zum Unterhalt
 
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Frage zum Unterhalt

 
(@maxundmoritz)
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Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Unterhalt.

Wird der Unterhalt gleich bei der Vaterschaftsannerkennung beim Jugendamt festgesetzt oder erst wenn die Mutter Unterhaltsvorschuß beantragt?

Meine Ex erwartet nächstes Jahr ein Kind von mir. Wir haben uns jetzt nicht im Strit getrennt und sie möchte auch, dass ich alles miterleben darf, von den ganzen Untersuchungen bis hin zur Geburt, weil ich halt stolz bin und mich riesig freue auf das Kind auch wenn wir nicht mehr zusammen sind.

Nun sind wir bisher so verblieben, dass ich ihr keinen Unterhalt, sondern eher praktische Dinge, wie Essen, Kleidung, halt alles das was für unser Kind notwendig ist besorge. Somit hab ich auch die Möglichkeit den kleinen aufwachsen zu sehen.

Ist es möglich, dass wir uns so einigen?
Was ist wenn sie sich das nach ein paar Monaten, Jahren anders überlegt, kann sie dann Unterhalt rückwirkend anfordern?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2006 21:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin maxundmoritz,

zunächst mal: Herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für angehende Väter.

Zu Deinen Fragen: Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes gegen Dich; hat nichts mit Deiner Ex zu tun. Üblicherweise wird er tituliert und ist dann von Dir zu bedienen. Falls das nicht geschieht, kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet.

Natürlich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Deine Ex mit "Naturalien" zufrieden ist und keine Pfändung betreibt, passiert auch nichts. Allerdings kann sie ihre Einstellung jederzeit ändern. Beispielsweise, weil ihre Freundinnen oder ihre Familie ihr flüstern, dass sie Dich endlich abschiessen (bzw. auf eine Überweisung reduzieren) soll. Oder weil sie einen neuen Partner hat. Oder weil sie irgendwelche öffentlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen versucht - bevor irgendein Amt einen Cent herausrückt, musst Du nämlich einen Unterhaltstitel unterschreiben und diesen dann auch bedienen.

Diese Souffleusen können ihr übrigens auch flüstern, dass sie während der ersten drei Lebensjahre Eures Kindes nicht zu arbeiten braucht und deshalb für 36 Monate zusätzlich zum Kindesunterhalt einen veritablen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen Dich hat. Das ist im Zweifelsfall eine ganze Menge Geld - und bei dem hört bekanntlich die Freundschaft oft auf.

Rückwirkend gefordert werden kann der Unterhalt nicht - aber sie kann Dich jederzeit auffordern (lassen), jetzt doch Unterhalt für sich und das Kind zu bezahlen - und ab diesem Tag bist Du dann tatsächlich im Verzug, falls Du nicht bezahlst.

Also: Schön, wenn Eure Trennung friedlich war und ist. Aber verlass Dich nicht darauf, dass das so bleibt; Deine Ex lebt schliesslich nicht im luftleeren Raum und kann ihre Ansicht jederzeit ändern.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 21:21
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen auch von mir,

Du wirst ja inzwischen einige Beiträge und "Geschichten" gelesen haben:

Bereite Dich auf den "Knall" vor, "brille" hat schon entsprechende Vorhersagen getroffen. Etwas anders kann es aussehen, wenn bei der zukünftigen Mutter (oder/und beiDir) das Geld keine Rolle spielt - wenn dem so ist, herzlichen Glückwunsch.
Wie löblich, alles friedlich regeln zu wollen, die gemachten Erfahrungen hier im Forum sind andere.

Geniesse die friedliche Zeit.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 22:37
(@maxundmoritz)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für eure Ratschläge.

Klar kann es jederzeit anders kommen als man denkt. Heute so und morgen so. Naja wir werden sehen. Des wegen habe ich nächste Woche erstmal ne Termin beim Anwalt der mich in allen meinen Fragen so ne bissel aufklärt.
Da es ja mein erstes Kind ist und ich noch nie in so einer Situation selbstverständlich war, will ich ja auch etwas auf der sicheren Seite sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2006 09:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo maxundmoritz,

Da es ja mein erstes Kind ist und ich noch nie in so einer Situation selbstverständlich war, will ich ja auch etwas auf der sicheren Seite sein.

Eine "sichere Seite" gibt es nicht: Du bist nach dem Gesetz unterhaltspflichtig für Dein Kind bis zum Abschluss der 1. Ausbildung (das kann das 27. Lebensjahr sein) und ebenso für den Betreuungsunterhalt der Mutter während der ersten drei Lebensjahre Eures Kindes. Die Mutter kann auf die Durchsetzung dieser Ansprüche verzichten - sie kann es sich aber jederzeit anders überlegen.

Die Pflicht zur Zahlung von Betreuungsunterhalt an Deine Ex ist in absehbarer Zeit vorbei; in Sachen Kindesunterhalt geht es dagegen um einen sehr langen Zeitraum, in dem Deine finanziellen Planungen auf sehr wackligen Füssen stehen, falls nicht gerade reichlich Kohle vorhanden ist: Dein Kind wird Dich im Zweifelsfall den Gegenwert eines hübsch ausgestatteten Porsche kosten. Insofern wäre es vielleicht vernünftig, Dich nicht nur auf die heutigen Aussagen Deiner Ex zu verlassen, sondern gleichzeitig ein paar Rücklagen zu bilden.

In jedem Fall wäre es vernünftig, die getroffenen Absprachen schriftlich zu fixieren - nicht nur die finanziellen, sondern vor allem die ideellen. Du könntest Deiner Ex beispielsweise auch das gemeinsame Sorgerecht vorschlagen und schon sehr früh Deinen Umgang mit Eurem Kind regeln. Ich möchte nicht schwarzmalen, aber was heute noch rosig aussieht, kann schon morgen recht dornig werden. Die Rolle eines "Nur-Zahlpapas", der sein Kind nie oder nur nach Gusto der Mutter zu Gesicht bekommt, magst Du sicher nicht einnehmen. Aber merke: In Deutschland hat ein Goldhamster mehr Rechte als ein unverheirateter Vater...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 13:09
(@maxundmoritz)
Schon was gesagt Registriert

ja danke, ich seh es genauso, dass sie jederzeit ihre Meinung wieder ändern kann.

Wie siehts denn aus wenn wir uns auf einen monatlichen Fixbetrag einigen der jetzt nicht der Tabelle entspricht sondern niedriger angesetzt ist. Sagen wir mal 120 Euro im Monat die ich jeden Monat per Dauerauftrag an Sie überweise + Naturalien, Kleidung etc.pp

Sollte man sowas schriftlich festhalten? Was ist wenn nach einem gewissen Zeitraum sie es sich anders überlegt und den vollen Unterhalt fordert, kann sie dann auch rückwirkend die die Differenz verlangen?

Ab wann und bis wann kann man eine gemeinsame Sorgerechterklärung abgeben? Gibts da irgendwelche Fristen?
Die ist doch beim JA kostenlos oder nicht?

Dumme Frage, was ist eigentlich wenn man die Vaterschaft nicht anerkennt und sie auch keinen Vater angibt?
Was passiert denn in solchen Fällen?


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Themenstarter Geschrieben : 06.09.2006 13:48
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie siehts denn aus wenn wir uns auf einen monatlichen Fixbetrag einigen der jetzt nicht der Tabelle entspricht sondern niedriger angesetzt ist. Sagen wir mal 120 Euro im Monat die ich jeden Monat per Dauerauftrag an Sie überweise + Naturalien, Kleidung etc.pp

Die Düsseld. Tab. ist kein Gesetz sondern gewöhnlicher Richtwert. Solltet ihr euch anders einigen gilt dies erstmal. Sollte die KM jedoch Sozialleistungen beantragen wird von dir mehr gefordert werden.

Sollte man sowas schriftlich festhalten?

Auf jeden Fall ab jetzt immer alles schriftlich machen.

Was ist wenn nach einem gewissen Zeitraum sie es sich anders überlegt und den vollen Unterhalt fordert, kann sie dann auch rückwirkend die die Differenz verlangen?

Nein. Sie kann Abänderungsklage erheben und den Unterhalt ab Klageerhebung gerichtlich anpassen lassen.

Ab wann und bis wann kann man eine gemeinsame Sorgerechterklärung abgeben? Gibts da irgendwelche Fristen?
Die ist doch beim JA kostenlos oder nicht?

Ist vorgeburtlich möglich und kostenlos. Am besten mal anrufen und Termin machen. Ihr müßt beide erscheinen.

Dumme Frage, was ist eigentlich wenn man die Vaterschaft nicht anerkennt und sie auch keinen Vater angibt?
Was passiert denn in solchen Fällen?

Wenn irgendwann jemand auf Vaterschaftsfeststellung klagt und du kommst bei raus bezahlst du Test, Verfahren und KU ab Geburt.


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Geschrieben : 06.09.2006 14:02
(@maxundmoritz)
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super danke.

das mit der vaterschaftsanerkennung war nur rein theoretisch. wir werden beide in nächster zeit zum JA und die Vaterschaft anerkennen lassen. Hat man nach der Geburt nich so ne Stress und rennerei dadurch.

Werde Sie am besten mal auf die Sorgerechtserklärung ansprechen. Mal sehen wie sie reagiert. Muss sie mir mal nochmal genau durchlesen was sie alles so beinhaltet.

Weiß einer wie die bisherigen Richtwerte so waren, vielleicht aus eigener Erfahrung heraus oder waren sie annähernd so wie sie in der tabelle stehen oder kann es sein das es manchmal sogar mehr ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2006 15:06
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Lass das Kind doch erstmal auf der Welt sein. Ansonsten: 164€, wobei nach oben nicht unbedingt Grenzen gesetzt sind - nach unten allerdings auch nicht.

Sorgerecht.

Lasst das Kind erstmal auf der Welt sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 15:35
(@maxundmoritz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wollte jetzt nicht extra ein neues Thema eröffnen.

Durfte jetzt zum ersten Mal mein Kind auf dem Bildschirm verfolgen. Man war das ein schönes Gefühl alles live zusehen, angefangen über die Beine und Füße, die Wirbelsäule, sogar das Gesicht und das Gehirn konnte man sehen. Was ganz toll war, war auch der Herzschlag. Einfach überwälltigend, wie sich so ein kleines Würmchen entwickelt. Naja sind ja noch ein paar Wochen bis zur Geburt.

Ich habe da aber mal eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Kann mir einer sagen wie ser berechnet wird? Soweit ich weiß gilt der nur für die ersten 3 Jahre. Ist das richtig?

Achja kann mir auch jemand vielleicht sagen mit wieviel Geld meine Ex zu rechnen hat, wenn sie ein Jahr zu Hause bleiben wird? (Kindergeld usw.) Wieviel Prozent vom Einkommen wird ihr da angerechnet.
Sie hat jetzt ne feste Arbeit, geht nächstes Jahr im Mutterschutz.

Vielen Dank, einfach toll das es vatersein. de gibt, die Seite für stolze werdene Väter, die nicht vor Ihrer Verantwortung weglaufen. 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 10:37