Hallo!
Folgender Fall:
15 jähriger Sohn im Internat, KV kein Sorgrecht...muß der KV die hälfte des Schulgeldes tragen? Wenn ja warum? Gesetze dazu...wenn es geht...
Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Geht das nun direkt an den Sohn oder an die Mutter obwohl der Sohn die meiste Zeit im Internat ist?
Gruß Teufelchen
Ähm... könnte es sein, dass es sich bei Teufelchen um eine "Zweitfrau" handelt?
Gruß AJA
Jau Aja, ich änder meinen Text. Sorry. War wohl zu spät!!!
Nee mit der Änderung war nix. Eigentlich war mein Post unrettbar, daher gelöscht.
Ich geh mal besser ins Bett,
Nacht,
Michael
[Editiert am 2/6/2005 von Weisnich]
Hi,
15 jähriger Sohn im Internat, KV kein Sorgrecht...muß der KV die hälfte des Schulgeldes tragen? Wenn ja warum? Gesetze dazu...wenn es geht..
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden. Es handelt sich um Mehrbedarf und ob dieser zusätzlich zum Tabellenunterhalt geschuldet wird, sehen die einzelnen Gerichte unterschiedlich. Wenn der KV schon beim Selbstbehalt angekommen ist, kann er auch keinen Mehrbedarf zahlen.
Da fehlen also Infos.
Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Geht das nun direkt an den Sohn oder an die Mutter obwohl der Sohn die meiste Zeit im Internat ist?
Das Kind dürfte doch trotzdem den Erstwohnsitz bei der Mutter haben, oder? Der KU wird zu Händen der gesetzlichen Vertretung, also der Mutter gezahlt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@AJA: Wie soll ich das nun verstehen???
@Weisnich: Was wolltest Du denn schreiben?
@Sky: Naja wurde vom Gericht so festgesetzt, finde es halt mehr las blöd wenn der KV mit bezahlen soll wenn die Sache auf dem mist der KM gewachsen ist....glaube nicht das er unter den SB rutscht dadurch. Aber es ist halt eine Menge Geld was Monat für Monat drauf geht....
Vielen Dank für Deine Antwort!
Gruß Teufelchen