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Frage zu UVG Rückzahlung

 
(@klaus1972)
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Hallo zusammen;
Ich habe folgende Frage zum Unterhaltsvorschuss.
Meine noch Frau bekommt 366 euro UV vom JA.
Zum einen hat das Jugendamt 3 Monate gebraucht um zu errechnen was ich für Raten zurückzahlen muss.
Letzte Woche kam das Schreiben das Ich die vollen 366 euro im Monat zahlen muss ( 3 Kinder a´ 6 Monate).
Laut meinem Durchschnittslohn von 800-900 (wechselnd) wäre ich dann bei knapp 300euro unter Selbstbehalt. Davon muss ich 130 euro Miete an meine Mutter abführen da sie Behindert ist und nur wenig Rente bekommt.
ausserdem muss ich noch 250 euro an kreditkosten abführen und ca. 100 euro brauche ich für Benzin.
Auf höfliche!! Anfrage bei der Jugendamtskasse bekam ich zur antwort "wieder so ein Faulpelz der nicht zahlen will" .... Ich würde ja gerne zahlen. Aber nach der Berechnung bleibt mir nichts übrig.
Mich würde interessieren ob ich ein Recht auf eine Zweitberechnung habe und ob ich diese selbst beantragen kann ...oder ob dies ein Anwalt machen muss.
Ich muss noch dazusagen das ich Beruflich auf ein Auto angewiesen bin...wegen der Arbeitszeiten.
Viele Grüße
Klaus

[Editiert am 23/11/2004 von klaus1972]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2004 23:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

die Anmerkung des JA entspringt dem üblichem Klischee "Kann der KV nicht zahlen, ist er faul." Mach dir nix draus, die sind merkbefreit.

Im Prinzip musst du nix machen, da der Bescheid als solches keinen Titel darstellt. Dann soll das JA doch klagen.

Du musst dir nur darüber klar werden, dass nicht gezahlter KU vor Gericht als Todsünde angesehen wird und du ggf. zu einem Nebenjob verdonnert wirst. Und wenn du den nicht hast, wird dir fiktives Einkommen angerechnet. Du solltest also aus eigenem Interesse heraus versuchen, irgendwie mehr Geld zu verdienen und deine Bemühungen lückenlos darlegen können.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 12:04
(@sandgren)

mich hat das JA damit in die EV getrieben die ich auch leisten musste!!! 😡
gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 13:08
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
erstmal vielen dank für die antworten.
es ist in deutschland schon alles ungerecht.
bei mir war es so, das ich nachweisbar nur von meiner frau getäuscht wurde.
kaum war sie schwanger....wurde ich rausgeworfen.
es ist schon nicht einfach laufend sms zu bekommen mit dem inhalt "danke fürs liefern...nu zahl mal schön".
was die ämter angeht ist es eine sauerei wie die mit uns umgehen.
wie ihr geschrieben habt kann mich das gericht zu einem nebenjob verdonnern. schön und gut.
aber was soll man machen wenn man nicht einmal eine anständige normale arbeit bekommt.
ich schlage mich momentan im sicherheitsdienst durch weil nichts anderes zu bekommen ist.
letztes monat allein doppelt soviele stunden wie ein "normal" arbeiter. und das für einen hungerlohn.
wie ich da noch zeit für einen nebenjob haben soll....das würde ich gerne mal vom gericht wissen.
mein anwalt hat jetzt erstmal einspruch eingelegt gegen den bescheid.
ich müsste jetzt im dezember die erste rate zahlen. muss ich diese jetzt zahlen oder würdet ihr erst mal auf die einspruchsreaktion warten?
viele grüße an alle leidgeplagten.
klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2004 18:55
(@made in germany)

Der Bescheid stellt keinen Titel dar, DT, aber der Antrag auf UVG selbst, insofern ist Deine Aussage unrichtig.
Es kann daher sehrwohl vollstreckt werden. Ist zwar die Holzhammermethode, aber so machens die Behörden.
Allerdings wird in vielen Fällen die Zahlungsfähigkeit erstmal geprüft, sofern man schriftlich etwas unternimmt. Telefonische Absprachen sind nurmehr ein Pfiff in den Wind.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2004 19:45