hallo,
hätte eine frage zur PKH. im moment hab ich sie für alles bekommen. jedoch muß ich ja z zt so viel meiner ex abgeben, daß mir mein geld nicht mehr reicht.
darum helfen mir schon mein bruder mit 1000,- euro aus, sowie meine mutter mit 2000,- euro.
meine bisherigen anträge gingen jeweils sehr knapp durch. jedoch habe ich viele versicherungen u die rückkaufswerte steigen ja immer bei denen von jahr zu jahr.
habe insgesamt ein rückkaufswert in höhe von 4000,- euro. wenn ich alle ausbezahlen lassen würde, kann ich die schulden bei bruder u mutter ausgleichen u hätte im moment noch 1000,- für mich. jedoch geht das wohl auch drauf, da ich ja recht eng bei kasse bin...
a) darum wollte ich fragen, ob ich da in zukunft was befürchten muß, wenn ich sie mir ausbezahlen lasse?
b) hab ich zu befürchten, daß mir das gericht einen streich spielt u ich ratenweise etwas zurückzahlen muß, wenn ich dem so handhabe, bzw die pkh für den jetzigen fall nicht genehmigt?
c) glaubt mir das gericht überhaupt, daß ich schulden bei meinem bruder u mutter habe (hab extra diese genommen, damit ich keinen zins zahlen muß)?
Moin!
c) glaubt mir das gericht überhaupt, daß ich schulden bei meinem bruder u mutter habe (hab extra diese genommen, damit ich keinen zins zahlen muß)?
Mach doch einfach nen schriftlichen Darlehensvertrag mit den beiden. Das kannste dann auf Nachfragen beim Gericht vorlegen und dann glauben sie Dir. Vordrucke gibts sicher im WWW.
Greetz,
Milan
Hallo!
Bei genehmigter PKH wird insgesamt 48 Monate teilweise regelmäßig überprüft ab Bewilligung, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Das gilt sowohl bei Raten und bei kompletter Übernahme -
solltest Du also plötzlich im Geld schwimmen, kommen die sicher auf Dich zurück .... also aufpassen!
Und die Voraussetzungen für neue PKH wird auf jeden Fall wieder neu geprüft, solltest Du sie beantragen.
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: Hatte *beppo* weiter unten bei "Unterhaltsprägende Umgangskosten" mal nen PKH rechner reingestellt.
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin,
die LV's kannst du durch dingliche Abicherung der aufgenommenen Kredite aus der Schusslinie nehmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
die LV's kannst du durch dingliche Abicherung der aufgenommenen Kredite aus der Schusslinie nehmen.
DeepThought
ich kann mir die lv´s u die unfallprämienrückgewähr ausbezahlen lassen, das hab ich verstanden.
zu den dinglichen dingen meine frage: was soll ich da angeben? kann ja schlecht autokauf angeben oder ähnliches, wenn es net der fall war.
ich mußte z. b. rechnungen ausgleichen, aber es waren mehrere kleine beträge, die sich eben sammelten, wie kleidung, heizkosten, neue räder, ausbezahlung des hausrates usw. u außerdem mache ich jeden monat eben ein minus, da ich mit meinem geld nicht klarkomme im moment, darum auch monatlich ein minus u eben die schulden...
was soll ich deiner meinung da angeben deep???
u damit ich keine schulden mehr habe, kann ich die beträge meiner mutter und meinem bruder einfach so geben u bekomm dann keine probleme?
wär sehr dankbar für eine antwort, denn ich möcht wenigstens eine last von mir los werden
mitschiii
