Moin!
Habe als juristischer Laie oder laienhafter Jurist mal ne dumme Frage zu den sogenannten Leidlinien der verschiedenen OLG_te. Welche gelten denn bei Unterhaltsfragen? Wohnort des Kindes oder der des Unterhaltszahlers? Für Niedersachsen gibt es nach meinen Recherchen nur Celle und Oldenburg oder gibt es noch mehr? Was ist mit Hannover?
Letzte Frage. Gelten Bremer Leitlinien auch in Niedersachsen? Hier geht es mir um die dortigen anerkannten Umgangskosten, wenn ich das richtig interpretiert habe.
Danke für die kleine Nachhilfestunde.
Mit Gruß Roman
Moin roman3,
es kommen die Leidlinien zur Anwendung, die am Gerichtsort erfunden wurden.
Niedersachsen hat übrigens auch noch Braunschweig. Hannover ist zwar Landeshauptstadt, hat jedoch kein eigenes OLG. Ist in Schleswig-Holstein auch so.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin und ergänzend:
mit den Umgangskosten ist das so eine Frage, ich vermute, es geht um eine Mangelfallberechnung?
Bis zur Reform waren Umgangskosten im Mangelfall ggfs. anrechenbar, aber seit der Reform ist grundsätzlich das halbe Kindergeld im Unterhalt enthalten, wenn ich das richtig verstanden habe. Und von diesem hälftigen Kindergeld soll der Umgang bestritten werden.
eskima
Ja danke schonmal! Der Gerichtsort, wenn es denn soweit kommt, ist doch der Wohnort des Kindes oder? Der gehört nun irgendwie zum Großraum Hannover, aber noch mit 100 km Entfernung. Gilt dann Braunschweig oder Celle?
Mit Gruß Roman
Danke Beppo!
Schöne Landkarte, aber ich lese nur Strafsenate. Gehöre ich jetzt bald zu denjenigen, die sich mit eben diesen auseinandersetzen müssen, weil ich mich ja möglichst ungestraft gerade einer Unterhaltsprüfung unterwerfe, dessen Reichtum an Zauberformeln ich gerade zu überprüfen versuche.
Mit Gruß Roman
Die Karte drückt in bunten Farben die OLG aus und in Zahlen die Strafsenate.
Vielleicht findest du unter dem 2. Link deinen Weiler und kannst darauf auf dein Tribunal schließen.
Edit: Oder du folgst einfach den Hinweisen von Deep 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bin jetzt schlauer. Danke Deep!
Mit Gruß Roman
Moin!
Habe nun doch noch eine ergänzende Frage dazu. In meiner Berechnung zum Unterhalt (KU) bezieht man sich auf das OLG meines Strandortes / Wohnsitz. Ich hingegen dachte jetzt das der Standort meines Kindes ausschlaggebend ist oder ist das völlig egal, weil die Leitlinien eh fast alle gleich sind?
Mit Gruß Roman