Dear all,
zunächst wünsche ich Euch allen ein gutes Jahr 2011 🙂
Zwischen den Jahren erreichte mich ein Brief der RA'in meiner DEF:
Sie fordert mich auf, dass ich das Einkommen meiner 1. Ex-Frau (Scheidung 2007; 2 Kinder 6 und 13 Jahre) mit Belegen nachweise?
Darf sie Belege anfordern vom Einkommen meiner Ex-Frau oder darf dies nur im Rahmen einer Unterhaltsklage passieren?
Hintergrund:
Im Rahmen der laufenden Klärung des Betreuungsunterhaltes für meine DEF (1 gemeinsames Kind; wird im Februar 3 J. alt) versucht die RA'in das Einkommen meiner 1. ExFrau "hochzurechnen", um möglichst viel für meine DEF herauszuholen....
Ich habe zu meiner 1. Ex-Frau mittlerweile wieder einen guten Draht und unterstütze ihre Versuche, wieder verstärkt auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen, in dem ich ihr nach wie vor einen Betrag x an BU zahle. Ihr auf mein Gehalt angerechnetes Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit beträgt mittlerweile 800€ pro Monat .
Diese 800€ hatte ich der RA'n meiner DEF schriftlich mitgeteilt, wobei als Antwort kam, dass mit der Qualifikation meiner 1. Ex-Frau ein höheres Einkommen zu erzielen sei...und dass sie ein fiktives Einkommen von 2000€ anrechnen will...
Meine Ex-Frau (und auch ich) sind nicht bereit, der RA'in meiner DEF entsprechende Belege auszuhändigen. Ist sie bzw. ich dazu verpflichtet?
Uns ist klar, dass ein Gericht im Rahmen einer Unterhaltsklage derRA'in von meiner Ex-Frau dies entsprechend forderkann, was auch für uns ok wäre....aber es widerstrebt mir einfach, einem Menschen, der seinen Nutzen (Unterhalt) bei gleichzeitigem minimalen Einsatz (Antrag auf alleiniges Sorgerecht; massive Einschränkung des Umganges) freiwillig auch nur 1 mm entgegenzukommen.
Auf der anderen Seite wird das gemeinsame Kind bald 3 Jahre alt...und "natürlich" versucht meine DEF alles, um zunächst nicht arbeiten zu müssen.
Kann ich Ihr umgekehrt ein fiktives Einkommen unterstellen...?
Was meint Ihr?
Danke
Wolfgang
Moin WNV,
Ihr befindet Euch derzeit ja in aussergerichtlichem Geplänkel; da kann man fordern, was man möchte - aber auch verweigern, was man will. Die Gegenanwältin ist nicht befugt, Dir Anweisungen zu erteilen.
In einem eventuellen Unterhaltsverfahren werden die Ansprüche ALLER Berechtigten überprüft. Allen voran die Kinder; erst danach kommen die Ex-Frauen (falls dann überhaupt noch etwas zu verteilen ist). Die Gegenanwältin versucht offenbar, bereits jetzt vollendete Tatsachen zu schaffen, denn natürlich kennt sie die vorgenannten Rangfolgen auch. Ganz sicher ist sie aber nicht die Instanz, die über fiktive Einkommen Deiner Ex-Frau entscheidet. Insofern würde ich mich diesbezüglich ganz geschlossen halten.
Ab dem 3. Geburtstag Deines jüngsten Kindes herrscht hier tatsächlich Gleichstand. Ich würde vorab das Verfahren mal bis über den Februar hinaus in die Länge ziehen und sowieso nur über eigene Einkünfte Auskunft erteilen. Eine der sichersten Methoden, Deine DEF möglichst bald (wieder) in Lohn und Brot zu bringen ist die fehlende Gewissheit, sich auf einem "ich habe ein Kind geboren und kann nicht mehr arbeiten" ausruhen zu können. Das hilft auch bei den zu treffenden Umgangsregelungen.
Familienrecht ist kein Wunschkonzert. Verlangen kann man viel; ob man es auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für Deine Antwort.
Ich möchte nochmal nachfragen zur "Taktik" - denn nach einer solchen suche ich...
Du würdest also überhaupt keine Auskünfte zum Einkommen meiner 1. ExFrau an die RA'in der DEF machen??
Daran habe ich bisher überhaupt nicht gedacht....
Da nach Abzug des KU noch einiges an Verteilmasse da ist, war mir klar, dass die RA'in versuchen wird, über diesen Weg soviel wie möglich herauszuholen...und daher entsprechende Infos fordern wird.
Heisst also:
Nix mehr sagen zur Ex-Frau und mich im anstehenden Schriftverkehr nur noch auf den anstehenden 3. Geb. des Kindes und damit die gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einerBerufstätigkeit fokussieren?!
... Ich würde vorab das Verfahren mal bis über den Februar hinaus in die Länge ziehen und sowieso nur über eigene Einkünfte Auskunft erteilen.
Viele Grüsse
Wolfgang
Moin WNV,
Du würdest also überhaupt keine Auskünfte zum Einkommen meiner 1. ExFrau an die RA'in der DEF machen??
nö, warum? Musst Du diese Einkünfte überhaupt kennen? 😉
und damit die gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einerBerufstätigkeit fokussieren?!
diese "gesetzliche Verpflichtung" gibt es so nicht; nicht einmal für kinderlose Einzelpersonen. Es gibt nur demnächst keinen gesetzlich formulierten Ausnahmetatbestand mehr, auf den sich Madame zur Vermeidung eigener Erwerbsarbeit berufen könnte. Und da sie das zu wissen scheint, versucht sie wohl, vorab noch ein paar Pflöcke einzuschlagen.
Grüssles
Martin
(der die gegenanwaltlichen Forderungen hier nur untätig-freundlich belächeln würde)
***edit - PS: Was genau hindert eigentlich Deine DEF daran, selbst 2.000 EUR im Monat zu verdienen, wenn sie das auch ihrer Vorgängerin zutraut? Hält sie sich selbst für blöder? 😉
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Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht.
Seit 2008 hat sich ja auch der BGH der Dreiteilung angeschlossen und wenn der Unterhalt deiner 1. nicht tituliert ist oder zumindest ihr Bedarf belegt ist, könnte der Richter unterstellen, sie wäre nicht bedürftig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Seit 2008 hat sich ja auch der BGH der Dreiteilung angeschlossen und wenn der Unterhalt deiner 1. nicht tituliert ist oder zumindest ihr Bedarf belegt ist, könnte der Richter unterstellen, sie wäre nicht bedürftig.
...das ist leider auch meine - bisher nicht ausgesprochene - Befürchtung, die gegen den - zugegeben mir sehr sympthaischen Rat von martin - spricht.....
damit wären wir aber wieder bei meiner Eingangsfrage:
Hat die gegnerische RA'in das Recht, entsprechende Belege meiner Ex-Frau zu fordern...oder darf das nur der Richter, wenn es zur Unterhaltsklage kommt?
Wolfgang
Moin Beppo & Wegnachvorn,
ich bestreite ja nicht, dass bei einer gerichtlichen Klärung ein Unterhaltsbetrag für die anstehende Ex-Madame ausgeurteilt würde (wenn ich mich recht erinnere, war diese Form der "Sicherheit" ja ein Grund, überhaupt geheiratet werden zu wollen). Ich bestreite nur, dass ihr Anwalt derzeit ein Recht auf eine aussergerichtliche Einkommensauskunft der 1. Exfrau hat.
Nachdem nichts darauf hindeutet, dass Madame an einer einvernehmlichen Regelung interessiert ist (es könnte dabei ja weniger über den Tisch gereicht werden als ihr maximal "zusteht"), kann man ja auch gleich das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens abwarten anstatt in vorauseilender Resignation gleich mit Stapeln von Papier um sich zu werfen. Was den kleinen Vorteil hat, dass das Kind bis zur gerichtlichen Klärung seinen 3. Geburtstag hinter sich hat. Und dass man dort einbringen kann, dass Muddi's eigene Erwerbsarbeit nicht durch Kinderbetreuung behindert wird; schliesslich hat das Kind ja auch einen Vater.
Grüssles
Martin
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