Guten Tag
Habe eine Frage, vielleicht jemand kann hier helfen. Ich bekomme 300€ pro Monat Brutto als Firmenwagen zuschuss. Mit das Geld kann man eine Firmenwagen leasen fuer seine Dienstreise oder einfach behalten. Gilt diese Firmenwagen zuschuss als 100% Einkommensrelevent bezuegl. die Ehegatten, Trennungs und Kindesunterhalt oder es ist nur zu 2/3 oder 1/3 zu beruecksichtigen?
Die Firmenwagen zuschuss ist auch nicht explizit in die Arbeitsvertrag geregelt. Es ist nur geschrieben dass das "Zuschuss" nur auf Kulanz gegeben wird und die Firma behalt das Recht die Zuschuss zu reduzieren, zu erhoehen oder sogar komplett ausstreichen. Schon letztes Jahr wurde es von 350€ monatlich auf 300€ monatlich reduziert.
ich bedanke euch im Voraus.
mfg
cicero
Hallo,
also ich hatte auch einmal so eine Dienstwagenregelung und mein Verständnis war/ist das das Einkommensrelevant ist :exclam: .
In Deiner Gehaltsabrechnung wird es doch auch so ausgewiesen ?! Oder ist es eine Barzahlung (rein theoretisch) wäre aber mehr als ungewöhnlich ..
Aber vielleicht weiss jemand anderes ?
Schönen Gruß
In meine Gehaltsabrechnung steht "HP Cars Assistance" also in Englisch geschrieben...ins Deutsche "Firmen Wagen Hilfe" bzw Zuschuss. Da es Einkommenrelevant ist, ist mir schon Klar. Aber ich weiss es nicht ob es ins Gesamt beruecksichtigt ist oder ein Teil davon (z.b. 1/3 oder 2/3)
mfg
cicero
Hallo Cicero,
bei mir war es 100% Einkommensrelevant - ist aber auch schon einige Jahre her ..
Naja - ob der englische Text in der Gehaltsabrechnung daran etwas ändert wage ich zu bezweifeln .. Bei mir stand Car Policy ...
Schönen Gruß
Hallo Cicero,
ich bring mal einen anderen Gedanken ins Spiel - stehen denn diesem Dienstwagen-Zuschuss auch entsprechend astronomische Fahrtkosten gegenüber? Vielleicht hast du bessere Chancen, entsprechend hohe Fahrtkosten als berufsbedingte Ausgaben geltend zu machen. Bei deutschen Familienrichtern ist zwar im Prinzip jeder nur denkbare Unsinn möglich, aber es wäre schon einigermaßen seltsam, dir auf der einen Seite einen recht üppigen Dienstwagen-Zuschuss als Einkommen anzurechnen, dich aber auf der anderen Seite auf 'ne Monatskarte für die Straßenbahn zu verweisen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
ich sehe von Gerichtsseite halt den Aspekt des "Geldwerten Vorteils". Da dieser scheinbar schriftlich fixiert ist,
wird es schwierig sein, diesen Punkt abzuschwächen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Malachit
das ist vielleicht meinen "Nachteil". Da ich selten unterwegs bin, finde ich momentan Schade eine Auto zu leasen. Mit 300€ pro Monat kann man eine Kleine Auto leasen aber dazu kommen eine menge kosten wie Vesicherungen, Steuer usw die selten oder gar nichts von Gerichte als Berucksichtigen kosten gesehen sind.
Das andere Problem ist dass das Geld keinen Anteil von Gehalt ist und deshalb ist ausschliesslich aus Kulanz gezahlt. So bald die Firma nicht mehr zahlen will, wird die Zahlungen einstellen, ich bekomme sofort 300€ weniger die Monat aber um die KU zu abändern ist so Gut wie unmoglich. Mir war lieber wenn das Geld war fixiert in die Vertrag und ein Teil das Normales Gehalt statt als "Firmenwagen Zuschuss".
mfg
cicero
