Hallo Allerseits.
Ich bin neu hier und habe eine sehr aktuelles problem:
Meine Exfreundin und ich haben einen gemeinsamen sohn, welcher im dez. 3 jahre alt wird. Nachdem wir uns ostern getrennt haben, ist sie wieder in ihre alte heimatstadt gezogen, welche 300 km weiter weg ist. Wir haben uns in aller freundschaft getrennt und haben auch das gemeinsame sorgerecht.
Nun ist es so, das wir uns darauf geeinigt haben, daß ich von dem unterhaltsgeld, welches ja ca 260 hoch ist, die fahrtkosten abziehe und ihr den rest gebe. Uns ist es nämlich wichtiger das der kleine mich sieht als nur das geld auf dem konto.
Jetzt ist es aber so, das das sozialamt mich zum unterhalt verdonnern will, obwohl ich diese vereinbarung mit ihr getroffen habe. Ich habe damit auch kein problem, meine frage lautet nun: Kann ich die fahrtkosten geltend machen, ist es möglich einen zuschuss zu beantragen, diese von der steuer absetzen etc ?
Ich bin nämlich nicht in der lage den unterhalt plus fahrtkosten zu bezahlen. Und ich fände es völligst hirnrissig von unserem staat, wenn dieser sagt, das ich lieber das geld zahlen soll anstatt meine freie zeit mit meinem sohn zu verbringen.
Bin euch schonmal im vorraus für die antworten dankbar. 🙂
ps: ich fahre alle 2 wochen zu ihr und dem kleinen, das kostet mich im monat ca 200 €. (300km einfache fahrt)
Im übrigen zahle ich insgesamt mit allem drum und dran (fahrtkosten und essensgeld, sparanlage, einkäufe wenn ich da bin) ca 320 €, das ist aber auch das höchste der gefühle.
habe auch schon eine genaue aufstellung meiner ein und ausgaben gemacht und diese dem soziamt zur verfügung gestellt.
Hallo,
Nun ist es so, das wir uns darauf geeinigt haben, daß ich von dem unterhaltsgeld, welches ja ca 260 hoch ist, die fahrtkosten abziehe und ihr den rest gebe. Uns ist es nämlich wichtiger das der kleine mich sieht als nur das geld auf dem konto.
Ihr könnt Euch einigen auf was Ihr wollt, aber wenn Deine Ex Sozialleistungen beantragt, wird nicht die Allgemeinheit Eure Einigung bezahlen, und das ist auch gut so.
Du bringst einiges durcheinander. Bis zum dritten Geburtstag bist Du sowohl KU als auch BU-pflichtig. KU ist aber, nach Kindergeldverrechnung, nicht 260 Euro, sondern 196 wenn Du so nah am Mangelfall bist wie Du das suggerierst.
Die Umgangskosten (Fahrtkosten) vom KU abziehen geht nicht. Bestenfalls von Deinem Einkommen als Berechnunsgrundlage, aber bei KU auch eher unüblich.
Ausserdem klingt 200 Euro Fahrtkosten arg nach Luxus und nicht nach Mangelfall. Für 300 Euro gibts eine DB-Netz-Karte ("Bahncard 100"), und für 200 zweimal im Monat einen Mietwagen von Freitag bis Montag mit Sprit für 600km. Dann gibts da aber noch das Schönes-Wochenende Ticket der Bahn, die Mitfahrzentrale, etc.
Gruss, Arndt
hi ! danke für die antwort.
hm. luxus ist das nicht, sondern im moment noch eine notwendigkeit. mit der bahn würde ich 240 € (sicher ohne bahncard, aber die kostet 350€) bezahlen. ich will dieses auch noch machen. ich bin bisher mit dem auto gefahren um noch dies und das hochzufahren.
sind die 196 € abzüglich der 77€ (hälfte kindergeld), sprich, müsste ich dann nur 121 bezahlen oder wie oder was ? (fürs kind)
196 sind der absolute Mindestbedarf. Da gibts keine weitere Anrechnung des KG.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
mit der bahn würde ich 240 € (sicher ohne bahncard, aber die kostet 350€) bezahlen.
350 € für die Banhncard??? Mit was für nem Luxusteil fährst du? Die Bahncard 25 kostet 55 € im Jahr, dafür bekommst du immer mmind Sparpreis 25, an den Wochenenden sogar Sparpreis 50.
Romy
Und bei frühzeitiger Buchung kann man sogar die Sonderrabatte noch nutzen. Ich hab ne bahncard 25 und schau im Internet nach den Verbindungen mit Sparpreisen und komm am WE für runde 50 € von Mittelhessen nach Mittelfranken und zurück
Die BahnCard 25 kostet 53,- EUR für die 2. Klasse bzw. 106,- EUR für die 1. Klasse
Die BahnCard 50 kostet 212,- EUR für die 2. Klasse bzw. 424,- EUR für die 1. Klasse.
Die Mobility BahnCard 100 kostet 3.400,- EUR für die 2. Klasse bzw. 5.700,- EUR für die 1. Klasse und gilt ein Jahr
So steht zumindest bei der Bahn
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
340,- € wären der Monatsbetrag der Mobility Card
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
340,- € wären der Monatsbetrag der Mobility Card
"Die Mobility BahnCard 100 kostet 3.400,- EUR für die 2. Klasse bzw. 5.700,- EUR für die 1. Klasse und gilt ein Jahr. Sie erhalten die Mobility BahnCard 100 auch im Abonnement (Mindestlaufzeit ein Jahr). Sie kostet dann im Monat 310,- EUR (2. Kl.) bzw. 520,- EUR (1. Kl.) und gilt immer ab 1. des Monats, sofern die Bestellung bis zum 5. des Vormonats vorliegt."
Also entweder 3400/12 = 283 Euro pro Monat vorrausbezahlt oder 310 Euro im Abo.
ok papasorglos, du hast natürlich recht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke euch....wird wohl die für 310. wenn ich damit auch im rmv rumeiern darf...:-)
wird wohl die für 310. wenn ich damit auch im rmv rumeiern darf...:-)
Du darfst damit die "Schienenverkehrsprodukte" (ab S-Bahn aufwärts) im ganzen RMV benutzen sowie das volle Angebot in den Innenstadtbereichen, im RMV-Gebiet fallen darunter Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Mainz, Marburg, Offenbach und Wiesbaden
Als quasi alles bis auf den Bus nach Hinterhofenkuckucksheim und manche U-Bahnen.
