fahrtkosten kind
 
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fahrtkosten kind

 
(@tina1)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich habe eine frage, die ich bisher im internet nicht gelöst bekam.

mein mann hat jetzt 5 jahre lang seine 170 km entfernt wohnende tochter jedes 2. wochenende am freitag geholt und am sonntag wieder zur mutter gebracht.

nun ist das kind 13 jahre alt und darf mit dem zug fahren.
allerdings verlangt die mutter 0,30 cent pro km, den sie fahren muß um das kind zum ca. 10 km entfernten bahnhof zu bringen und wieder abzuholen.

ist die forderung gerechtfertigt oder im unterhalt enthalten?

gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 13:06
(@bm-rk)
Registriert

Hallo tina1!

Hm, also grundsätzlich muss der Unterhaltsverpflichtete (also dein Mann) die Kosten des Umgangs in voller Höhe tragen. Zumindest habe ich das so verstanden...

Ob das auch bedeutet, dass wenn in eurem Fall die KM das Kind eine kurze Strecke fährt, diese Kosten auch ersetzt bekommt???? Keine Ahnung, selbst die Höhe ist fraglich, ich weiß nicht woran das festgemacht wird, evtl. ReisekostenG oder steuerliche Rückerstattung (Werbunsgkosten)...keine Ahnung!

Ist aber verdammt kleinlich von der KM *kopfschüttel*

Ich sags ja immer, wir alle gehen hier einen falschen Weg, arme Menscheit...!

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 13:15
(@newyorker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ohne mich jetzt rechtlich festlegen zu können (ich bin kein Anwalt): Es gibt bei gemeinsamen Sorgerecht und der hier offenbar vorliegenden "normalen" Umgangsregelung eine Verpflichtung beider Elternteile, dafür Sorge zu tragen und zu unterstützen, daß der jeweils andere Elternteil das gemeinsame Kind sehen kann bzw. seinem Umgangsrecht gerecht werden kann.

In einem Fall, in dem beide Elternteile nicht sehr weit auseinander wohnen (z.B. Nachbarstadt oder gleiche Stadt), erkenne meines Wissens Gerichte nicht an, daß hier besondere Aufwendungen entstehen, wenn man das Kind sehen will. Somit würde ich behaupten, daß auch eine Entfernung von 10km zum Bahnhof eine zumutbare Eigenleistung der Mutter ist, um die Wahrung und Erhaltung des Umgangsrechtes des Vaters zu unterstützen (welcher schließlich die letzten 5 Jahre komplett alleine die Kosten getragen hat). Somit hätte sie keinen Anspruch auf zusätzliche Kostenerstattung.

Leider gibt es immer wieder Elternteile, die wegen so einem Punkt tatsächlich vor Gericht gehen (auch wenn der einzig wirklich leidtragende das Kidn dabei ist).

**********************
Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 13:20
(@tina1)
Schon was gesagt Registriert

tja..... ich verstehs auch nicht.

zumal mein mann sich bei allem beteiligt. er zahlt zusätzlich die hälft der kosten für die zahnspange. die hälfte der kosten für klassenfahrten, ect. zahlt pünktlich den unterhalt....
er nimmt seine tochter in allen ferien 1-2 wochen.

und dann stellt sich die mutter so an.
anstatt das sie froh ist, so viel unterstützung zu bekommen, will sie immer noch mehr.
und am hungertuch nagt sie auch nicht. kann ganztags arbeiten gehen, wohnt im eigenen haus des freundes, fährt mehrmals im jahr in urlaub.......

mich würde eben interessieren, ob es dazu richtlinien gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 13:28
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ist die forderung gerechtfertigt oder im unterhalt enthalten?

grundsätzlich hat der umgangsberechtigte Elternteil das Kind zu bringen und zu holen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ohne die Mithilfe des betreuenden Elternteils der Umgang unmöglich ist.

Siehe BVerfG, 1 BvR 2029/00

Ab II lesen!

Das Urteil sagt allerdings "nur", dass der sorgberechtigte Elternteil ...anteilig zur Übernahme an dem für das Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwandes zu verpflichten ist

Zu den Kosten, siehe Urteil OLG Frankfurt/Main vom 03. Dezember 2002 Az.: 1 UF 236/02

Eine Beteiligung des betreuenden Elternteils an die Kosten kann in Betracht kommen, wenn ihm dies zumutbar ist und ohne eine solche Beteiligung das Umgangsrecht wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Umgangsberechtigten sonst praktisch ausgeschlossen wäre.

Ich nehme nicht an, dass das hier der Fall ist. Weil sich der Vater aber auch sonst an anderweitigen Kosten anstandlos beteiligt, finde ich das Verhalten der Mutter mehr als kleinlich.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 22:18