Hallo an alle,
ich habe mal wieder eine Frage, dieses Mal für meinen Bruder.
Er verdient ca 1900 Euro netto und zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe 356 Euro Mindestunterhalt. Er fährt jeden Tag mit seinem Auto ca 45 km zur Arbeit. Darf er nur die Hinfahrt vom Einkommen abziehen, oder auch die Rückfahrt? Wir finden im Netz nichts konkretes.
Vielen Dank 🙂
Moin,
Hin- und Rückfahrt
90km am Tag = (30x0,30€ + 60x0.20€) x 220 Arbeitstage / 12 = 385€ pro Monat
Es gibt aber glaube ich auch einen Pauschalabzug von 5% für berufsbedingte Aufwendungen.
Was genau in diesem Fall angenommen wird? Keine Ahnung.
Grüsse!
JB
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Hallo zusammen,
ich würde ein bißchen anders rechnen:
Die anzusetzende Kilometerpauschale beträgt nach den meisten Leitlinien der OLG 0,30 für jeden gefahrenen Kilometer, vgl. Eschenbruch/Klinkhammer*/Wohlgemuth Unterhaltsprozess 5. Aufl. 2009 Kap. 3 Rn 172. Bei Entfernungen ab 30 km einfache Fahrstrecke sollen für die Mehrkilometer nur 0,20 EUR/km oder weniger berücksichtigt werden. Diese Rechtsprechung hat der BGH ausdrücklich gebilligt, vgl. BGH FamRZ 2006, 1511.
Es ergibt sich folgende Berechnung: (2 x 30 km x 0,30 x 220 Tage geteilt durch 12 Monate = 330,00) + (2 x 15 km x 0,20 x 220 Tage geteilt durch 12 Monate = 110,00) zusammen 440,00.
LG PP