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Fahrkostenberechnung

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(@fonzi)
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Huhu zusammen,

ich nochmal.

Aufgrund meines Jobwechsels ab 01.01.2023 verdiene ich nun ein wenig mehr, habe aber auch 100 km am Tag mehr zu fahren.

Ich hab ein bisschen was gefunden zum Fahrkostenberechnen

0,30 bis 30km danach 0,20 bzw. 0,42 bis 30km danach 0,28

Wechle Zahlen sind hier richtig?

 

Und zum berechnen noch eine Frage:

wenn ich einen einfachen Fahrtweg von 57km habe rechne ich dann

(30 x 0,3 + 27 x 0,2) x 2? oder nehme ich die Tageskilometerzahl?

30 x 0,3 + 84 x 0,2

 

Kann mir das Jugendamt (Beistandschaft) die Kilometeranrechnung verweigern wenn ich dadurch von 105% auf 100% abrutsche?

Der Job umfasst 38,5 Stunden vorher 44 Stunden, kann das Jugendamt hier eine Hochrechnung auf 40 Stunden vornehmen?

 

Viele Fragen aber das sind Dinge die mich schlecht schlafen lassen, denn jedes mal wenn ich was mit dem Jugendamt zu tun habe, kommt was neues und ZACK darf ich wieder mehr zahlen...

 

Grüße

 
Geschrieben : 30.11.2022 12:15
82Marco
(@82marco)
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Benutzer Moderator
 

Servus Fonzi,

Geschrieben von: @fonzi

Wechle Zahlen sind hier richtig?

Schau doch mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Euer Kind zuständigen OLG nach, dort müsste es stehen.

Zu Deinen anderen Fragen:
Das JA kann vieles (versuchen), nur müssen deren Vorgaben/Berechnungen/Aussagen oder was auch immer für Dich nicht zwingend bindend sein; letzteres und das mit Rechtskraft kann nur ein Gericht. 
Du musst auch nicht beim JA einen Unterhalstitel unterzeichnen, wenn Du unsicher bist oder mit dem Inhalt nicht einverstanden bist, das könnest Du auch beim Notar Deines Vertrauens gegen eine Schreibgebühr erledigen.

Wenn Du willst. kannst ja Deine Zahlen hier anonymisiert reinstellen, unserer Spezialisten hier im Forum können Dir dann vielleicht konkreter Hilfe leisten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

 
Geschrieben : 30.11.2022 14:28
(@fonzi)
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Themenstarter
 

@82marco sehr sehr nett, vielen Dank dafür.

 
Geschrieben : 30.11.2022 15:10
Kakadu59
(@kakadu59)
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Hallo @Fonzi,
 
Geschrieben von: @fonzi

Kann mir das Jugendamt (Beistandschaft)

und:

Geschrieben von: @82marco

Du musst auch nicht beim JA einen Unterhalstitel unterzeichnen, wenn Du unsicher bist oder mit dem Inhalt nicht einverstanden bist, das könnest Du auch beim Notar Deines Vertrauens gegen eine Schreibgebühr erledigen.

So wie es im esrten Zitat steht (und ich es vorsichtig herauslese -> Beistandschaft), habe ich den (leisen) Verdacht, dass schon ein Unterhaltstitel über 105% besteht...(?)

Wenn ja, ist die erneute Titulierung bei einem Notar (über die angedachten/ vermuteten 100%) nicht zielführend, da ja immer noch der alte Titel existiert und in Folge dann 2 Titel existieren würden.

Existiert bereits ein Unterhaltstitel?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

 
Geschrieben : 30.11.2022 15:54
(@fonzi)
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@kakadu59 

Ich muss glaube ich mit den Bezeichnungen aufpassen.

Ich habe einen Titel unterschreiben der vollstreckbar ist, mit 100 %.

Nach der Neuberechnung kamen 105% raus und diesen sollte ich dann wieder unterschreiben kommen.

Dies habe ich bis heute nicht gemacht, weil das mir nach Bitte aussah und nicht nach muss.

 

 

 
Geschrieben : 30.11.2022 16:08
Kakadu59
(@kakadu59)
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Geschrieben von: @fonzi

Nach der Neuberechnung kamen 105% raus und diesen sollte ich dann wieder unterschreiben kommen.

Dies habe ich bis heute nicht gemacht, weil das mir nach Bitte aussah und nicht nach muss.

 

Hast Du diese neuerliche Berechnung auf Richtigkeit überprüft? Wie lange ist es her, dass Du wegen Neutitulierung (auf 105%) angeschrieben wurdest?

Wie schon von @82Marco vorgeschlagen: wenn du willst, kannst Du ja mal die Zahlen hier einstellen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

 
Geschrieben : 30.11.2022 16:21
(@fonzi)
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@kakadu59 

 

Letzte "Bitte" ist von Anfang November diesen Jahres.

Ich bezahl auch beide Kinder mit 105% jeden Monat.

 

Wenn ich jetzt der KM stecke das ich einen neuen Job habe, setzt Sie mich sowieso wieder in Verzug und lässt über das JA eine Neuberechnung veranlassen. Wäre ja dann ein doppelter Vorteil, 1. wegen der Titulierung und 2. weil nach meiner Berechnung wieder auf 100% zurückfallen würde.

 
Geschrieben : 30.11.2022 16:39
(@tacheles)
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@fonzi 

Im anderen Thread schreibst du, dass 100% tituliert sind und du schon im Mai aufgefordert wurdest, 105% zu titulieren. Hier schreibst du von einer Bitte des Jugendamtes, was ich für ziemlich ungewöhnlich halte. Was trifft denn nun wirklich zu? Und wurde dir keine Frist zur Titulierung gesetzt?

 
Geschrieben : 30.11.2022 17:10
(@tacheles)
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@fonzi 

Im anderen Thread schreibst du, dass 100% tituliert sind und du schon im Mai aufgefordert wurdest, 105% zu titulieren. Hier schreibst du von einer Bitte des Jugendamtes, was ich für ziemlich ungewöhnlich halte. Was trifft denn nun wirklich zu? Und wurde dir keine Frist zur Titulierung gesetzt?

 
Geschrieben : 30.11.2022 17:11
(@fonzi)
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@tacheles 

Geschrieben von: @fonzi

ich habe im Mai 2022 eine Aufforderung erhalten einen neuen Titel zu unterschreiben.

Da mein alter Titel auf 100 % pro Kind ausgestellt worden ist und ich nun bei 105% bin.

Muss ich der "Bitte" nachkommen? bislang habe ich 2 Schreiben erhalten mit der "Bitte" einen Termin zu vereinbaren.

 

Das hatte ich im anderen geschrieben...

Wenn ich mit Begrifflichkeiten vertan habe tut mir das Leid, aber für mich ist das beides (Threads) das gleiche.

2 Schreiben eins im Mai und eins im November, ich kann den Text auch mal grob abschreiben wenn ich zuhause bin.

 
Geschrieben : 30.11.2022 17:23
(@fonzi)
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So da steht:

Unterhaltsberatung für … und …

sehr geehrter Herr …..

Mit Schreiben vom 20.05.2022 haben wir sie über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ab 01.10.2021 informiert und sie gebeten die Unterhsltsverpflichtung beurkunden zu lassen.

Die Mutter hat mitgeteilt, dass Sie die Zahlungen umgestellt und die Rückstände ausgeglichen haben.

Leider haben wir keine Nachricht über eine Beurkundung Ihrer Unterhaltsverpflichtung ab dem 01.10.2021 erhalten und bitten Sie, die noch nachzuholen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, am besten in unsere Außenstelle in …. und bringen dieses Schreiben und Ihren Ausweis mit.

Die Beurkundung beim JA ist kostenfrei. Sie können einen Termin bei unserer Außenstelle über das Terminbuchungsportal auf unserer Homepage machen.

mit freundlichen Grüßen

….

nachrichtlich: Frau ….

und dann sind da pro Kind je ein schrieb

mit:

beistandschaft für … geb. ….

Aufforderung zur Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung 

unterhaltberechtigter….

Mutter….

unterhaltverpflichteter…

bisheriger Unterhaltstitel:

Urkunde des Landkreises …. vom … Urk.-Reg.-Nr. ….

neu zu beurkundender Unterhalt

bla bla bla 105%

 

 
Geschrieben : 30.11.2022 19:14
(@susi64)
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Hallo,

es ist natürlich keine "Bitte" sondern eine Aufforderung. Da der Unterschied in den Stufen aber gering ist wird das JA erst einmal bitten.

Wichtig, wie schon gesagt, ist die richtige Berechnung.

Hochrechnen darf das JA erst einmal nicht. Wichtig ist aber, dass Du nicht unter den Mindestunterhalt fällst, denn dann gelten andere Regeln.

Wieviele Cent Du pro Kilometer Fahrtweg absetzen kannst ergibt sich aus den aktuellen Leitlinien des zuständigen OLG.

Das JA muss durchaus von den aktuellen Fakten ausgehen, auch wenn Du dann wieder in die 100% rutschst. Bei der Höherstufung waren sie auch schnell!

VG Susi

 

 
Geschrieben : 01.12.2022 10:36