ewiger Unterhalt we...
 
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ewiger Unterhalt weil a) intensive Kindesbetreuung und b) kein Job?

 
(@Areon)

Hallo,

nach längerem Mitlesen und stöbern hier (bestimmt haut mir gleich jemand den Link mit der passenden Antwort um die Ohren  :wink:) will ich mal mein Problem schildern und um etwas Rat bitten:

Ich bin seit 09/2005 getrennt, 20 Jahre verheiratet, 2 Kinder (21 und 8 ). Jüngste Tochter wird im November 9, geht in die 3. Klasse.

Ich zahle seit der Trennung freiwillig (also ohne Titel) TU und natürlich Kindesunterhalt. Die KM ist mittlerweile seit 10 Jahren nicht mehr beruftstätig. Entlassen worden, Schwangerschaft, nichts mehr gesucht.

Im Juli 2007 habe ich mit meiner RAin das weitere Vorgehen besprochen, schließlich will ich nicht ewig zahlen oder gar durch meine Zahlungen den status quo stillschweigend akzeptieren und somit eine Arbeitsaufnahme meiner zEF (zukünftigen Ex-Frau)  klaglos hinnehmen (0dulden), weil sie halt auch älter wird. Daher habe ich der zEF einen Brief geschrieben, dass ich den TU Ende 2007 einstellen werde und neu mit ihrem ab 2008 erzielten Einkommen verrechnen werde. Es wären dann über 2 Jahre vergangen, was sicherlich Zeit genug ist, um sich a) in die Situation der Trennung einzuleben und b) eine Teilzeitbeschäftigung zu suchen. Der Grund des Schreibens war, einfach den Druck etwas zu erhöhen, damit die zEF dann doch mal anfängt, ernsthaft über eine Arbeitsaufnahme nachzudenken. Die zEF ist ausgebildete Industriekauffrau und hat als Sekretärin/Sachbearbeiterin gearbeitet, ist halt schon 'ne Weile her.

Gestern kam die Antwort. "Trotz intensiver Anstrengungen" habe sie keine Teilzeitstelle gefunden. Und die kleine Tochter müsse weiterhin "intensiv beim Lernen und bei Schulaufgaben betreut werden, da sie unter der Trennung leide". Und man erwartet von mir eine Antwort bis Mitte Oktober ob ich nun weiter zahle. Andernfalls: Klage

Ich mag nun nicht gleich wieder zur RAin gehen. Was antworte ich?

a) Klag doch!  :rofl2:

b) Weise mir die intensiven Anstrengungen nach.  :yltype:

c) Na gut, dann zahle ich halt auf ewig weiter.  :knockout:

Meine Pläne sehen so aus: Einstellung der TU-Zahlung wie geplant. Streng genommen wäre es eine Reduzierung, da wir ihr ein fiktives Einkommen unterstellen würden. Ich will unter allen Umständen verhindern, dass die zEF irgendwann aus Altersgründen nicht mehr arbeiten muss. Sie ist 43, da bleibt mir nicht mehr so viel Zeit.

Eine intensive Kindesbetreuung kann doch kein Grund für eine Arbeit sein? Das Kind ist bis mindestens 13:00 Uhr in der Schule. Da sollte es, nach menschlichem Ermessen, möglich sein, sich vormittags die Zeit mit etwas Arbeit zu vertreiben.

Wenn sie klagt und ich zur Weiterzahlung verdonnert werde, muss ich dann für alle Kosten, die beim Verfahren anfallen, aufkommen?

Als allerletztes noch: Die Scheidung ist beantragt, da soll auch der nach-eheliche Unterhalt geregelt werden. Aber mehr als den Antrag gibt es nicht, keine Ahnung, wann es in dieser Hinsicht konkret wird. Das wäre noch Variante d) TU weiter zahlen bis zur Scheidung.

Gruß Areon


Zitat
Geschrieben : 18.09.2007 07:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du mit was Anderem als c) durchkommst sag bitte bescheid!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 08:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Areon,

Ihr seid 20 Jahre verheiratet und deine Frau hat wegen der Kinder nur in der Anfangszeit der Ehe gearbeitet, ist das so richtig? Euer 1. Kind war demnach 13 als euer 2. auf die Welt kam. Daraus könnte man schließen das euer gemeinsames Lebensbild beinhaltete das sie dauerhaft daheim bei den Kindern bleibt, sonst hätte sie ja zwischendurch auch stundenweise arbetien können. Das und die lange Zeit der Ehe könnte duchaus ein Grund sein, das eine Einstellung des Eu oder TU nicht in Frage kommt. Dazu die Problematik eine Arbetisstelle zu finden.  Von Arbeitgeberseite aus gesehen hat er eine Bewerberin die

a, bereits 43 ist,
b, über kaum Beruferfahrung verfügt,
c, mit den neueren Medien wahrscheinlich nicht genug vertraut ist und
d, eine AE Mutter eines Grundschulkindes

Das macht sie für den Arbvetismarkt nicht wirklich attraktiv.

Eine Teilzeitbeschäftigung wird meist erst ab dem 10. Lebensjahr bzw. dem Übergang von Grund- zur weiterführenden Schule "zugemutet". Also auch hier würde ein derzeit erzieltes Einkomen eher nicht mit eingerechnet oder nur zu geringen Teilen. Auch der Einwand der "aufwendigeren" Betreuung infolge der Trennung wird gerne herangezogen und lässt sich meist nur schwer widerlegen.

Als Gesamtsituation betrachtet würde ich derezit auch eher sagen das du kaum um den EU herumkommen wirst.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 09:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,,

Eine Teilzeitbeschäftigung wird meist erst ab dem 10. Lebensjahr bzw. dem Übergang von Grund- zur weiterführenden Schule "zugemutet".

Hierzu bitte die sensationelle Entscheidung des OLG Bremen beachten (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 12:15
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Mal zu Deiner Situation - was zahlst Du? Wieviel verdienst Du? Habt ihr gut verhandelt? Ist es sinnvoll, ein Fass aufzumachen?
Geht es an Deine Einkommensgrenzen? Sehr wenig Info´s.
ad1: klag doch: wird sie tun, wenn sie nix mehr bekommt, dafür sorgt schon ihr anwalt!
ad2: kannst dir sparen, kopier Dir selber 30 Stellenanzeigen aus der Zeitung und schreib sie auf eine Excel-Liste - recht viel mehr braucht sie net tun.
ad3: wenn Du gut dabei wegkommst, warum denn nicht?
ad4: das wirst Du wohl müssen, Du zahlst ja schon 2 Jahre und sie kann sich drauf verlassen - auch eine freiwillige Zahlung über einen längeren Zeitraum kann einen TU in der von Dir gezahlten Höhe begründen.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 12:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Mal zu Deiner Situation - was zahlst Du? Wieviel verdienst Du? Habt ihr gut verhandelt? Ist es sinnvoll, ein Fass aufzumachen?
Geht es an Deine Einkommensgrenzen? Sehr wenig Info´s.

Es geht nicht darum, wie wie viel jemand weswegen verdient oder wie viel ihm verbleibt. Es geht schlicht nicht an, dass sich jemand lebenslang alimentieren lässt!

ad1: klag doch: wird sie tun, wenn sie nix mehr bekommt, dafür sorgt schon ihr anwalt!

Damit war Klageerhebung seitens der Ex gemeint.

ad2: kannst dir sparen, kopier Dir selber 30 Stellenanzeigen aus der Zeitung und schreib sie auf eine Excel-Liste - recht viel mehr braucht sie net tun.

Die Gericht ebestehen vermehrt auf etwas mehr. Hierzu gehören dann das Bewerbungsschreiben und Antwortschreiben/Absage.

ad4: das wirst Du wohl müssen, Du zahlst ja schon 2 Jahre und sie kann sich drauf verlassen - auch eine freiwillige Zahlung über einen längeren Zeitraum kann einen TU in der von Dir gezahlten Höhe begründen.

Dieses Problem sehe ich durchaus auch; wird allerdings durch die anstehende Scheidung minimiert.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:05
(@Areon)

Danke schon einmal für die vielen Antworten.

Was das gemeinsame Lebensbild angeht: Bei der ersten Tochter war sie berufstätig, war in der ddr so üblich.  Sie hat bis 1998 gearbeitet, voll. Wurde dann schwanger und während dieser Zeit arbeitslos. Und hat seit dem nie wieder gearbeitet. Ich wollte das so nicht, irgendwann war ich dann aber die unendlichen Diskussionen über den Sinn der Berufstätigkeit Leid und habe sie gewähren lassen. Letztlich kann man man den Ehepartner schließlich nicht zwingen, arbeiten zu gehen. Diese Diskrepanz in einem so wichtigen Teil des Lebens hat auf jeden Fall zum Ende der Beziehung beigetragen. Allerdings ohne größeres Risiko für sie, so wie es aussieht.  :exclam:  Nun muss ich mir wohl mindestens Duldung, wenn nicht gar "das war exakt unser gemeinsames Familienmodell" unterstellen lassen.  😡

Was auch noch ärgerlich ist: Da ich nun schon fast 2 Jahre ohne Not zahle, dann kann mir das auch noch negativ angelastet werden? Überrascht mich nicht. Deswegen hatte ich sie ja im Juli in Kenntnis gesetzt, nur noch bis Jahresende zahlen zu wollen.

Die Höhe des TU ist offenbar korrekt, ihr Anwalt hat gerechnet, ich habe es getan und meine Änwältin auch. Die Berechnungen der Rechtsgelehrten deckten sich ziemlich, meine eigene Berechnung hätte mich schlechter gestellt. Um die Höhe de Zahlung geht es mir auch gar nicht so sehr. Grob überschlagen würde alles was sie nicht bekommt ans Finanzamt gehen, oder wenigsten wesentliche Teile davon. Davon abgesehen bleiben mir jetzt so ca. 1300,- €. Mehr wäre natürlich besser. Nur, wem geht das nicht so?

Ist es sinnvoll ein Fass aufzumachen?
Ja, aber immer! Wenn ich damit bewirken kann, dass ihr mal jemand sagt, dass sie gefälligst ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen hat, dann kann das Fass gar nicht groß genug sein. Mich nervt weniger der Umstand an sie zahlen zu müssen, als diese ewige Abhängigkeit. Und noch mehr ihre Einstellung, dass es sich so wie es jetzt ist ganz gut leben lässt.

Gruß Areon


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:19
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Areon,

die einzige Hoffnung was dir bleibt ... hoffe das sie bald einen Freund hat, den EX am besten heiratet, oder zusammen ein Kind bekommen  😉
Hat sie denn einen Lover ?

Edit: Ach ja, versuche die EU - Zahlungen befristen zu lassen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:27
(@Areon)

Hat sie denn einen Lover ?

Sie hat. Ich nehme es mit Wohlgefallen zur Kenntnis und nehme, wann immer möglich, meine kleine Tochter, damit Mama ihre Beziehung pflegen und weiter entwickeln kann. Man macht gemeinsam Urlaub, besucht Freunde und nimmt gemeinsam an Familienfesten teil. Lebt aber nur am Wochenende zusammen.

Gruß Areon


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, das ist doch super. Damit ist die Verwirkung gegeben.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:51




(@Areon)

Na, das ist doch super. Damit ist die Verwirkung gegeben.

Na, noch nicht ganz. Die Beziehung gibt es erst seit Anfang des Jahres. Selbst die wohlwollendsten Richter setzen wohl 2 Jahre an, um von einer Beziehung auszugehen. Aber es entwickelt sich.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:56
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Sie hat. Ich nehme es mit Wohlgefallen zur Kenntnis und nehme, wann immer möglich, meine kleine Tochter, damit Mama ihre Beziehung pflegen und weiter entwickeln kann. Man macht gemeinsam Urlaub, besucht Freunde und nimmt gemeinsam an Familienfesten teil. Lebt aber nur am Wochenende zusammen.

Na, Areon, dann ist doch alles klar.   😉  Und das erwähnst du erst jetzt  😉
Ich gehe mal davon aus, daß die beiden Turteltäubchen es nicht verheimlichen.

Dann laß dich mal so schnell wie möglich scheiden  😉

Edit: @Areon du warst schneller. Mußt halt die Füße stillhalten, vielleicht ziehen sie auch gleich zusammen, oder heiraten  😉
Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:59
(@Areon)

Bevor die Wogen der Freude zu hoch schlagen: Von meinen ursprünglichen Fragen sind wir etwas abgekommen. Wie reagiere ich auf ihr Schreiben?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 15:04