Liebe Foris,
ich muss Eure Jura-Kenntnisse schamlos strapazieren...
Mit rechtskräftigem Urteil vom Januar 2008 wurde die Ex meines LG dazu verdonnert, rd. 6.500,00 € an diesen zu zahlen (sie hatte ihn nach der Trennung die Darlehen für die Ehe-Wohnung alleine zahlen lassen). Das Urteil wurde gegen Sicherheitsleistung von 115 % vollstreckbar erteilt und an das Ergebnis der Unterhaltsklage (anderer LG-Bezirk) gekoppelt.
Dieses EU-Urteil liegt nun vor, ist vom 18.11.2008, also noch nicht einmal rechtskräftig, aber - Hammer! - es ist sofort vollstreckbar. Mein LG soll angeblich rückständigen EU zahlen, insg. 9.000,00 €, sofort vollstreckbar, ein Teil von 6.500,00 € (aha!) gegen Sicherheitsleistung von 115 %. Die RAin von Ex fackelte nicht lange und schon liegt die Zahlungsaufforderung auf dem Tisch.
Wir stecken im Dilemma: wir haben ein Urteil mit 6.500,00 €, das wir nicht vollstrecken können (zum einen weil das EU-Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zum anderen, weil wir es natürlich zum OLG gehen lassen), sollen aber sofort und überhaupt 9.000,00 € rüberwachsen lassen.
Fragen zur Taktik:
Gibt es irgendein formal-juristisches Mittel, die Vollstreckbarkeit eines noch nichts rechtskräftigen Urteils zu entkräften? Einstweilige Verfügung? Mit welcher Begründung?
Falls Zahlung unumgänglich - wir würden den Betrag in einer Summe beim AG hinterlegen statt sie der gegnerischen RAin zur Verwahrung in den Rachen zu werfen. Ratsam? Blödsinn?
HILFE!!! Wir fühlen uns so was von verarscht - wir haben einen Titel, mit dem wir nichts anfangen können (Stichwort: Sicherheitsleistung) und laufen im Gegenzug Gefahr, mit Zwangshypothek, Pfändung etc. eiskalt abserviert zu werden. ;(
Wenn Infos fehlen - werden gern nachgeliefert!!!! Ansonsten muss ich mal schauen, ob's im Kühlschrank noch was zum Zudröhnen hat. Mir ist heute (auch im Namen meines LGs) danach. Punkt.
PS: Ich vergaß - ab 01.12. soll mein LG mtl. EU zahlen, gleiches Dilemma. Urteil noch nicht rechtskräftig und in die Berufung gehen wir auch - zahlen oder nicht zahlen? Das war schon immer die Frage!
Hallo FreundinvonPapa,
kannst du bitte den genauen Text hier einstellen, der in dem Urteil bzgl. Geld / Zahlung und Vollstreckbarkeit steht? Und zwar möglichst wörtlich (Namen natürlich nicht wörtlich gem. Forenregeln)?
Nur dann haben die Experten hier eine Chance, dir vernünftigen und sachdienlichen Rat zu geben.
Danke & Gruß
Martin
Hallo und danke, na, dann tippen wir doch mal ein bisschen. Background-Info: Die Ex ist selbständig und leistet sich ungestreift eine Leasingrate für ein Firmenfahrzeug, die gleich mal ein Drittel des Gewinns verschlingt. Und wir alle wissen, was mit Firmenfahrzeugen von abhängig beschäftigen Vätern üblicherweise passiert...! :rofl2:
Hier aus dem aktuellen Urteil:
"1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab 01.12.2008 Unterhalt i.H.v. 227,00 € mtl. ... zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständigen Unterhalt für den Zeitraum März 2006 bis November 2008 i.H.v. insgesamt 8.935,00 € zu bezahlen zuzüglich Zinsen ... aus einem betrag von 4.829,00 € seit 22.11.2007 und einem Betrag von 2.365,00 € seit 30.06.2008.
...
5. Das Urteil ist in Ziffer 2 i.H.v. 3.049,00 € vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H. von 3.500,00 €, im Übrigen ohne Sicherheitsleistung. Insoweit kann jede Partei die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet."
Und hier aus dem vorhergehenden Urteil:
"1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.262,92 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten ... seit 01.06.2006 zu zahlen.
2. Die Entscheidung über die Aufrechnung der Beklagten mit einer Forderung i.H.v. bis zu 6.262,92 € wegen rückständigen EU-Unterhalts für den zeitraum vom 01.03.06 - 30.11.07 bleibt dem nachverfahren vorbehalten.
..
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar."
Mir bleibt der Sinn einiger Sätze aus dem aktuellen Urteil immer noch ein Rätsel. Und Euch? Danke im Voraus!!!!
Also jetzt scheint's mir erstmal logisch, Ihr habt einen Titel über 6.500, sie über 9.000 + Zinsen = ca 9.500, und 3.000 sind vorläufig vollstreckbar.
