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auskunftspflicht der KM

 
(@sourceforge)
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soo

Hallo erst mal. Es tut gut ein Forum wie dieses gefunden zu haben.

Und nun zu meiner Frage wenn ich darf *gg*

Folgendes: Meine zuständige WBV (ich bin Soldat) hat aufgrund meiner Änderungsmeldung (ich hab geheiratet und mit meiner Frau eine wunderbare Tochter) mich angerufen und mir ein Formular geschickt. Betreff: Kinderanteil des Familienzuschlages (FZ) gem. § 40 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz für Ihr Kind. Es soll geprüft werden in wiefern ich ich berechtigt bin die Stufe 2 des Familienzuschlages zu bekommen. Unter anderem wird dort gefragt ob die KM Arbeitet/ Verheiratet (wenn ja mit wem und der Arbeitsstelle) ist/ und die Kindergeldnummer sowie die Geburtsurkunde/ Abstammurkunde. Nun hab ich die KM gefragt nach diesen Punkten. Jedoch will sie mir keinerlei Auskunft erteilen. Die zuständige Bearbeiterin des Antrages sagte mir ,als ich ihr den Fall geschildert hab, das sie mir Auskunft geben müsse da der Antrag sonst nicht geprüft werden kann.

Jetzt die Fragen..in wiefern ist die KM mir gegenüber Auskunftspflichtig? Ist es möglich Aufgrund des Antrages zum JA bzw Familienkasse bzw Standesamt zu gehen und die Angaben zu vervollständigen bzw zu erfragen? Und wie sieht das mit den Urkunden aus? Kann ich eine beglaubigte Abschrift anfordern?

Ich danke schonmal für eure Hilfe. Bei Fragen bitte fragen. Danke.

MfG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 21:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sourceforge,

willkommen in dem Forum, in dem auch Soldaten geholfen wird.

Verstehe ich es richtig, dass Du mit Deiner Frau eine Tochter hast und mit einer anderen Frau ein weiteres Kind?
So wie ich das verstehe, bekommst Du den FZ Stufe 2 weil Du verheiratet bist und ein Kind hast. Wenn Du für Dein weiteres Kind die Unterlagen nicht hast, bekommst Du den Kinderzuschlag für dieses Kind nicht. Die Kasse fragt nach, weil es ja sein könnte, dass für dieses Kind schon jemand den Kinderzuschlag bekommt (bspw., wenn die KM oder der Stiefvater im öDi arbeiten).

Also: Geht es nur um Dein Kind mit Deiner Frau, spielt das andere Kind keine Mandoline.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 21:36
(@sourceforge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sourceforge,

willkommen in dem Forum, in dem auch Soldaten geholfen wird.

Verstehe ich es richtig, dass Du mit Deiner Frau eine Tochter hast und mit einer anderen Frau ein weiteres Kind?
So wie ich das verstehe, bekommst Du den FZ Stufe 2 weil Du verheiratet bist und ein Kind hast. Wenn Du für Dein weiteres Kind die Unterlagen nicht hast, bekommst Du den Kinderzuschlag für dieses Kind nicht. Die Kasse fragt nach, weil es ja sein könnte, dass für dieses Kind schon jemand den Kinderzuschlag bekommt (bspw., wenn die KM oder der Stiefvater im öDi arbeiten).

Also: Geht es nur um Dein Kind mit Deiner Frau, spielt das andere Kind keine Mandoline.

LG LBM

Ja haste Recht. FZ Stufe 3 ^^ danke

Ich war auch mal Jung und Naiv und ja...es ist passiert....mein Sohn entstand. Nach diversen Fehltritten der KM hab ich mich von der KM getrennt. das war vor ca 5 Jahren. Seit dem Zahle ich Unterhalt. Ich habe dieses Jahr geheiratet und musste dieses auch melden (Zwecks Lohnsteuer Familienzuschlag etc). Nun kam halt den Anruf und das Schreiben das ich ausfüllen soll. Die Bearbeiterin sagte mir das es nach Prüfung der Umstände so ist das ich 1. FZ Stufe 1 (Heirat) 2. FZ Stufe 2 (eheliche Tochter geb.: 03.11.08) und 3. evtl FZ Stufe 3 wegen meinem Sohn bekomme.
Ich weiß sicher das die KM von meinem Sohn arbeitslos ist. So weit so gut. Angeblich ist sie verheiratet und er soll auch arbeitslos sein. Wie gesagt angeblich. Das gilt es ja jetzt zu überprüfen. Und ja ich habe nie irgendwelche Unterlagen gesehen die ich jetzt brauche. Lieder. Deswegen brauche ich ja die Auskunft der KM die ich von der KM nicht bekomme.

p.s.

willkommen in dem Forum, in dem auch Soldaten geholfen wird.

ironie?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 21:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sourceforge (schwieriger Name)!

Nee, das war nicht ironisch gemeint. Ich war selbst mal mit einem Soldaten verheiratet  🙂

Ich weiß allerdings nicht, ob und wie Du die Herausgabe der Informationen erzwingen kannst. 🙁

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 22:01
(@sourceforge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sourceforge (schwieriger Name)!

Ein Anhängsel aus meiner früheren i-net Zeit ^^

Nee, das war nicht ironisch gemeint. Ich war selbst mal mit einem Soldaten verheiratet  🙂

Achso *gg* Wir sind manchmal net gaaaanz so einfach wie meine Frau vorhin bemerkt hat *fg*

Ich weiß allerdings nicht, ob und wie Du die Herausgabe der Informationen erzwingen kannst. 🙁

LG LBM

Das ist echt schade das es hier keine Gesetzgebung gibt die sowas regelt. Dann muss ich doch ebend nett bei den Ämtern anklopfen und u.u. den Rechtsweg gehen. Wobei ich dann ja theoretisch beim erfolgreichen Beschreiten des Rechtsweges (Anwalt, Gericht etc) ihr die Kosten auferlegen lassen könnte. Oder ist das nur eine träumerei das soetwas geht?
Bei Nichtauskunft würden mir u.u. knapp 100Eur Monatlich durch die Lappen gehen  😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich weiß nicht, ob es das nicht gibt, ich sage nur, dass ich die Vorschrift, auf die Du Dich u. U. berufen könntest, nicht kenne.

Rechne doch mal durch, ob die KM in Form von ein paar Euro mehr KU partizipieren würde. Dann kannst Du ihr sagen: "Tja, würde auch ein paar Euro mehr KU für X bedeuten, wenn Du da so drauf verzichten kannst..."

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 22:28
(@sourceforge)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich weiß nicht, ob es das nicht gibt, ich sage nur, dass ich die Vorschrift, auf die Du Dich u. U. berufen könntest, nicht kenne.

So hab ich das auch verstanden?!

Rechne doch mal durch, ob die KM in Form von ein paar Euro mehr KU partizipieren würde. Dann kannst Du ihr sagen: "Tja, würde auch ein paar Euro mehr KU für X bedeuten, wenn Du da so drauf verzichten kannst..."

LG LBM

Das hab ich auch versucht....und wie Ich es auch gedacht habe ohne Erfolg...Frauen können manchmal sooooo...........
Ich schreib glaube ich net weiter bevor ich mich zu etwas hinreißen lasse *ggg*


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:40