Hallo ihr,
ich habe mal eine hypothetische Frage an die Spezialisten unter uns.
Sagen wir mal ich bin geschieden und KU/EU pflichtig. Allerdings kommt unser Kind in ein Alter, indem von der Kindesmutter erwartet werden kann, arbeiten zu gehen.
Allerdings wird sie erneut schwanger von ihrem neuen. Der kann aber gerade mal den KU bezahlen und ist dann am SB.
Zahle ich dann weiter und schminke mir die Minderung des EUs ab?
Danke,
Michael
Moin,
eher nicht, da in allg. Rechtssprechung der Verdienstausfall der KM als "Schadensersatz" angesehen wird und Du (als KV) für den neuerelichen nicht verantwortlich gemacht werden kannst ...
Aber das ist mehr die Logik und hat mit dem deutschen Recht nicht viel zu tun .... glaub ich jedenfalls.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaschperl,
Du magst ja Recht haben.
Allerdings sehe ich in der Rechtssprechung keine Schadensersatzdinger, sondern im Allgemeinen dass der Staat sich vor Sozialleistungen schützen will.
Ich habe in der Tat nichts dazu gefunden. Deshalb mal die Frage, ob es nicht Erfahrungen dazu gibt.
Gruss,
Michael
