Hallo an alle!
Ich bin neu hier, habe aber einige Beiträge gelesen und hoffe, dass ihr mir bei meiner bzw. der Geschichte meines Freundes mit Erfahrungen weiterhelfen könnt.
Als Kurzfassung:
Er hat 1999 geheiratet, 1 Kind seit 2001, seit 2004 endgültig getrennt, seit 2006 geschieden.
Seinen Job hat er freiwillig aufgegeben (24h-Schichtdienst),dies wurde vom Gericht trotz medizinischer Gründe nicht anerkannt und er wurde zu fiktivem nachehelichen Unterhalt verdonnert (sprich 650€ HartzIV vs. 465€ Unterhalt, Kindesunterhalt noch nicht eingerechnet!!!)
Nun hat er wieder Arbeit, sogar einen gehobenen Posten UND (im Gegensatz zu damals) in seinem gelernten Beruf und klagt auf Unterhaltsabänderung, da ihm abzüglich dem Kindesunterhalt, den er regelmäßig und pünktlich zahlt, nur noch der pfändungsfreie Betrag übrig bleibt.
Das Problem: Er verdient WENIGER als in dem vorigen Job, den er UNGELERNT ausgeübt hat.
Unsere Hoffnung:
Er HAT einen guten Job, sogar in seinem Beruf.
SIE hat schon seit VOR der letzten Verhandlung einen Partner, mittlerweile 3 Jahre.
(wurde nicht anerkannt, Beziehung noch zu kurz, dass sie mit in SEINEM Haus wohnt, aber ANGEBLICH Miete zahlt, hat der Richter echt geglaubt)
Sie KÖNNTE selber arbeiten, Kind ist mindestens 5 Stunden im Kindergarten!!!
Meine Frage: Hat jemand von euch Erfahrung mit dem neuen Gesetz zur Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Partners?
Weiß jemand, ob ein fester Job im gelernten Beruf mehr wert ist, als ein Job ohne Ausbildung aber mit höherem Gehalt?
Bin für jeden Beitrag, egal um was es geht, sehr dankbar!!!!
Hallo Angel,
also es ist mehr als dumm, als Unterhatszahler nen Job zu kündigen. Selbst beim down-sizen gibt es bessere Strategien als die deines Freundes.
Fiktive Berechnungen sollen verhindern, dass der Unterhaltszahler nicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit vermindert.
Ich wurde sogar mal vom OLG Hamm fiktiv berechnet, obwohl ich mehr verdiente (aber auch mehr Abzüge ansetzen konnte). Leider wurde ich aber unverschuldet arbeitslos und da ich alles in meiner Macht stehende gegen die Kündigung gemacht habe (nix, da Probezeit), konnte ich nicht weiterhin fiktiv berechnet werden.
Hätte dein Männe also nur 3 Tage in einem anderen Unternehmen (z.B. ein Unternehmen eines Freundes) gearbeitet, mehr verdient und wäre während der Probezeit rausgeflogen, hätte er kein Problem (so macht man das nämlich).
Nun geht dein Mann aber seinem erlernten Beruf nach. Mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden kommt er dabei seiner Unterhaltspflicht nach. Ich würde mich sehr wundern, wenn Richter ihn in einen ähnlichen Job zwingen wollten, zumal, meiner Meinung nach, dargelegt werden müsste, dass ein solcher erreichbar ist.
Hat er allerdings nur gewerkschaftsfreundliche 38 oder 35h, so sollte er einen möglichst ertragsarmen Job annehmen, der ihn gerade über diese 40h hebt. Ggf. kann er diesen später wieder an den Nagel hängen.
Ich denke, dass ihr einigermaßen gute Chancen haben solltet, mit einem RA, Abänderungsklage zu stellen.
Gruß,
Michael
Hi Angel,
an welcome bei vatersein. Auch Zweitfrauen bekommen hier ihre Ratschläge. Besser wäre es jedoch mit dem Betroffenen selbst zu kommunizieren.
Also, bzgl. der Unterhaltshöhe wäre es natürlich hilfreich einige Zahlen zu erhalten. Dann können unsere hiesigen Spezis schon mal rechnen. das kommt fast immer 100% hin.
Für die Unterhaltspflicht ist es egal, ob er im erlernten oder "unqualfizierten" Job tätig ist. Geld ist dann immer zu holen und dafür ist es egal womit das verdient wird.
Bzgl. des neuen Partners sieht es schon interessanter aus. Die beiden leben zusammen und führen seit 3 Jahren eine Beziehung. Da kann man schon von einer festen Partnerschaft ausgehen. Es gibt RichterInnen, die das dann so beurteilen. Hat Dein Freund irgendwelche Belege dafür? Gibt es Hinweise, die er definitiv belegen kann?
Sofern die Ex Miete zahlt, kann man ja mal Kopien der Kontoauszüge anfordern. Sollte sie bar bezahlen, gibt es bestimmt Möglichkeiten beim Finanzamt anfragen zu lassen, ob der Partner Einkünfte aus Vermietung angegeben hat.
Zugegebener Maßen etwas großkalibrig, aber immer wirkungsvoll. Ich hatte mal eine Betriebsprüfung veranlasst...wegen angelichem € 400,00-Job. 😡 Seit dem zahle ich deutlich weniger EU!! 😉
Also, stellt ein paar Fakten ins Netz und ihr werdet sehen was geht.
Ich drück die Daumen wegen der Verhandlung. KiGa-Platz ist vorhanden, somit kann eventuell eine TZ-Tätigkeit angenommen werden. Das Ergebnis ist für viele hier interessant!!
Gruß
SteMa
Hallo Angel,
da sich der damalige Richter ja anscheinend alle Mühe gegeben hat ihn zu triezen, wäre es vielleicht auch noch interessant raus zu bekommen, ob der immer noch zuständig ist.
Neue Richter sind vielleicht eher bereit eine Entscheidung zu ändern, die sie nicht selbst getroffen haben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke euch, mit so vielen Nachrichten in so kurzer Zeit hatte ich echt nicht gerechnet.
Hier einige Antwortenbzw. Infos zu euren Beiträgen:
Gekündigt hat mein Freund nicht leichtfertig, er war nur, wie alle anderen außer dem Richter,der Meinung, dass es unverantwortlich ist, mit fünf Kannen Kaffee intus, Schlaftablettenkonsum und selbst festgestellten Aufmerksamkeitsstörungen durch den Schlafmangel im 24h-Dienst mit einer geladenen Waffe Dienst zu schieben! Wäre was passiert, wer hätte die Verantwortung übernommen?!
Zu der Exfrau: Der Freund hat ein Haus, das von außen wie ein Einfamilienhaus aussieht, auch nicht besonders groß oder neu. ANGEBLICH hat er oben eine Wohnung eingerichtet, ursprünglich für seine Mutter. Im Haus sind wir NIE gewesen, dafür wird sie ja Gründe gehabt haben...! Als noch Kontakt zurTochter bestand, sagte diese einmal: "Als ich morgens nach UNTEN kam, hat Mama noch geschlafen." AHA????
Bei der letzten Verhandlung waren beide ca. 1 Jahr zusammen,ob eine Mietvertrag oder Zahlungen existieren hat den Richter nicht interessiert und - jetzt kommts - dass die beiden in einem Haus wohnen, aber nur 1-2 MAL PRO WOCHE die Nacht zusammen verbringen, hat der geglaubt!!!!!
Zum Richter....JA,DER GLEICHE IST ZUSTÄNDIG...SCHÖNE SCH****** :gunman:
Damit das alles etwas verständlicher wird ein paar Infos zur Frau:
Ca. 40 Jahre alt, schon ein Kind aus erster Ehe (Methoden waren wohl die gleichen), hat auch während der Ehe fast nie gearbeitet, lebt seit Jahren von HartzIV und meint, dass alleine ihre Existenz so großartig ist, dass andere dafür bezahlen sollen! Umgang mit dem Kind mußten wir mehrmals einklagen, sie hat bei jedem Treffen beschimpft, beleidigt, geschrien, während die Kleine panisch daneben stand, Jugendamt hat keine Hilfe geben können bzw. wollen (das Thema kennen bestimmt viele) und somit haben wir seit über 1 Jahr den Kontakt abgebrochen.
Mag man verurteilen können, aber ich will nicht für psychische Spätschäden des Kindes verantwortlich sein!!!!
Umgang kann man einklagen, Verstand leider nicht!!!!!!!
Hoffe, ich habe nix vergessen.....
Ich brauche dringend Hilfe!!!
Die ausführliche Geschichte findet ihr unter gestern "Erwerbsobliegenheit", jetzt wirds echt übel, Schreiben vom Anwalt kam heute, in Kurzfassung:
Freund wurde für nachehel. EU fiktiv berechnet,hat jetzt neuen Job ( vorher ca. 1.700 netto, jetzt 1.130 netto), hat Abänderungsklage eingereicht (von fiktiv berechneten 465€, bis jetzt gültig mit Titel, auf 0€) und jetzt ist sie laut Anwalt PLÖTZLICH "auf unabsehbare Zeit arbeitsunfähig"!!!
Partnerschaft (beide wohnen in seinem Haus, angebliche Mietzahlungen laufen) wird nach nunmehr DREI Jahren immernoch bestritten!!!
Weiß einer von euch, wie schnell sie mit der "Arbeitssunfähigkeit" durchkommt? Um was für eine "tödliche" Krankheit sich handelt ist uns noch nicht bekannt!!!
BITTE HELFT UNS!!!!!
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn nur einer IRGENDEINEN Rat hat zu meinem letzten Eintrag, bitte antworte!!!
Sollte seine Ex mit der Geschichte durchkommen, wie lange soll er denn noch Geold bezahlen, dass er gar nicht hat???!!!
Für eine Frau, die noch nie richtig arbeiten war und das wohl nie mehr will!!!
Mein Freund reißt sich sich weit mehr als 40 Std. die Woche den Arsch auf und kann für sein Kind auch nur bezahlen anstatt sorgen, was soll er denn noch alles ertragen????
Hab trotz aller Wut noch ein paar sachliche Fragen:
Ist in diesem Fall arbeitsunfähig=erwerbsunfähig???
Falls erwerbsunfähig, wer sichert denn eine solide Kindesbetreuung??? (Ist ja schwerer als z.B. als Telefonistin arbeiten!)
Kann das sein,dass der Richter (der gleiche wiebei der erstenverhandlung, OLG!) nach DREI Jahren immernoch glaubt, dass das keine eheähnliche Beziehung ist???
Hallo Angel,
auch im weiteren Verlauf eines Thread gilt es, bei aller Verzweiflung, als höflich Grußformel zu benutzen.
Wir haben dir bereits gessagt das bei freiwilliger Aufgabe einer Arbeit udn Annahme einer weniger gut bezahlten Stelle es duchaus üblich ist ein fiktives Gehalt anzunehmen und die Berechnung von diesem aus zu führen und eben auch danach zu fordern, völlig egal ober es zahlen kann oder nicht.
Der korrekte Weg wäre gewesen sich an einen Arzt zu wenden und von diesem prüfen zu lassen, ob er den Job überhaupt nich ausführen kann. Das hat er nicht getan und dafür muß er nun leider erstmal bezahlen.
Ist in diesem Fall arbeitsunfähig=erwerbsunfähig???
Falls erwerbsunfähig, wer sichert denn eine solide Kindesbetreuung???
Diesen Denkansatz würde ich schnellstens wieder vergeßen. Er ist zuweit in der Richtung: Behinderte können keine Kinder versorgen.
Kann das sein,dass der Richter (der gleiche wiebei der erstenverhandlung, OLG!) nach DREI Jahren immernoch glaubt, dass das keine eheähnliche Beziehung ist???
Es spielt keine Rolle was der Richter glaubt oder nicht. Das einzige was zählt, ob eine eheähnliche Beziehung glaubhaft bewiesen werden kann.
Damit das alles etwas verständlicher wird ein paar Infos zur Frau:
Diese Infos interessieren aber niemanden.
somit haben wir seit über 1 Jahr den Kontakt abgebrochen.
Mag man verurteilen können, aber ich will nicht für psychische Spätschäden des Kindes verantwortlich sein!!!!
Das einzige was ich verurteile ist das "wir". Es ist die Entscheidung deines LG. Du kannst im Hintergrund als seien Stütze oder Beraterin dienen. Aber die Entscheidung hat er hganz alleine zu tragen.
Du bemängelst folgendes:
kann für sein Kind auch nur bezahlen anstatt sorgen, was soll er denn noch alles ertragen?
Das hat er in dem Moment gewählt als ihr entschieden habt nicht mehr um den Umgang zu kämpfen. Und damit bist du für mitverantwortlich für die psychischen Spätfolgen. Denn dieses Kind wird sich irgendwann fragen: Warum hat papa nicht um mich gekämpft. Warum hat er aufgegeben und mein Recht auf Umgang mit den Füßen getreten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnight!
Danke für die Antwort, auch wenn ich etwas korrigieren muss.
1. Er HATTE ein ärztliches Gutachten.
2. Wie soll man das Verhältnis beweisen, wenn die bekanntlich als "Nachbarn" in einem Haus wohnen?
3. Der Zusammenhang "Papa bringt mich nach Hause - Mama schreit, schubst mich ins Haus und knallt die Tür zu" ist für KEIN Kind psychisch tragbar!
Ist nicht einmal, sondern ca. 5 mal passiert, bevor er den Kontakt abgebrochen hat!
Anfrage auf Übergabe durch eine neutrale Person wurde vom Jugendamt ignoriert!
4. Er hat alle Entscheidungen alleine getroffen, trotzdem steh ich ihm zur Seite, weil ich sein Verhalten verstehe!
Hi Angel,
zuerstmal Ruuuuuhe ! Was gegn. RA schreiben ist immer das Maximum.
Das was Tina schreibt stimmt ....ist aber der Worst Case.
KU zahlt er...EU ist shice ...klar.
Bei KU sehen´s die Richter eng....bei EU ist´s ein Kuhhandel 😡
Soll heißen, mit dem fiktiven und so, würde ich erstmal nicht unbedingt sooo ernst nehmen....steht aber im Raum, weil worst case
Dein LP sollte mal mit dem Arzt sprechen, um ein Attest vorzulegen....die fachliche Verbesserung zählt nicht...es zählt eas ehebedingt war.
Ebenso kann auch die Krankheit deines LP ehebedingt sein.
Also dein LP sollte mal mit´m Arzt reden...Attest....Belege etc.
Argumentation wäre z.B. in paar jahren währe er eh arbeitslos, weil er seinen Job -krankheitsbedingt- nicht mehr halten hätte können, und somit H4 - Empfänger geworden wäre.
etc.pp.
Das Augenmerk würde ich aber auf die Verwirkung des EU legen, da ehehähnliche Gemeinschaft.
Beweise sind gemeinsames Auftreten in der Öffrentlichkeit, Urlaube, Familienfeiern etc.
Das mit dem Umgang find ich natürlich von Euch besch...eiden.
Gruß
babbedeckel
PS: Angel du warst schneller. ich lasse es aber mal so stehen
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
HalloBabbedeckel!
Du hast das falsch verstanden, er ist damals fiktiv berechnet worden, hat jetzt wieder einen Job, ist auch kerngesund. Da er nicht zahlungsfähig ist (EU) hat er Klage gegen das fiktive Urteil eingereicht und jetzt sagt SIE, dass sie krank wäre und somit EU-berechtigt! Ganz plötzlich genau ab da wo er klagt!
Und gemeinsam waren die schon damals überall, jedes Mal wo wir da waren, sprang er auch um sie herum, die Kleine hat sogar "Papa" und seinen Namen verwechselt,das sagt doch über die Intensität der Beziehung alles aus! Aber das haben nur wir gehört und gesehen, hat damals den Richter auch nicht interessiert!
Hi,
na da bist du schonma Zeuge und der LP von der EX.
dann ist´s noch die Frage, ob die Krankheit ehebedingt ist....
Auch wenn die beiden in verschiedenen Wohnungen wohnen (würden), dann kann trotzdem eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen.
Schreibt Euch alles auf, wann wo und wie etc. Das kann u.U. wichtig werden.
Ein substantiiertes Vortragen ist hier wichtig. Also verschiedene kleine Dinge/Tatsachen können, wenn sie denn ausreichend sind, als Beweis herhalten.
Das "ausreichend" beurteilt natürlich der Richter.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
An alle, die den Graus "fiktive Berechnung" kennen,
PKH-Urteil ist gefallen, fiktive Berechnung wird aufgehoben, Antrag auf Abänderung auf EU von 0,00€ ist gerechtfertigt :thumbup:
Begründung:
- fiktive Berechnungen können nicht länger als 3 Jahre aufrecht erhalten werden
- neuer Job reicht vollkommen aus (40 Std.)
- Kind geht vor, für Ex bleibt dem entsprechend nichts
- ihr LG, ihre Arbeitsunfähigkeit sowie Erwerbsobliegenheit somit irrelevant
Güteverhandlung folgt in 3 Wochen, sind frohen Mutes!!!
Und...sie kriegt keine PKH (Chance zur Verzichtserklärung hatte sie) und darf endlich mal bluten :rofl2:
Gruß von einer zufriedenen Angel
Hallo Angel,
erstmal herzlichem Glückwunsch zu eurem Sieg!
hat er wirklich 3 jahre EU auf der Basis von fiktivem Einkommen bezahlt?
Da wird mir ja ganz anders!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für den Glückwunsch, das hat mein LG auch eeendlich mal verdient, bisher hat er nur A****tritte vor Gericht kassiert und mußte auch noch aufgrund etlicher blödsinniger Aktionen der Ex ständig Anwälte bezahlen, jetzt merkt sie mal wie das ist!!!
Zu deiner Frage:
EU-Verpflichtung:
April 05 - Juli 06 ca. 800 € (Einkommen ca. 900€ ALGI)
Juli 06 - März 08 ca. 500 € (Einkommen bis Juli 07 ca. 700€ ALGII, seit Juli 07 1.100€ netto))
Wie du siehst hätte er gar nicht zahlen können und hat es natürlich auch nicht, mit ALGII hat er sogar noch vollen KU abgedrückt, da blieb ca. -0,000 über :knockout:
Zum Glück wurde seit Einreichung der Klage (März) alles auf Eis gelegt und der Rest von früher (ca. 25.000, wenn man das "Rest" nennen kann) läuft über eine Privatinsolvenz. Kann ich auch nur jedem raten, der EU- oder KU-Schulden hat (bei KU nur, wenn das JA geleistet hat), sonst werden die Betroffenen ihres Lebens ja nicht mehr froh (sprich: Kaffeebecher für den Gerichtsvollzieher).
Falls einer zur PI Fragen hat, beantworte ich gerne, kenne mich da ganz gut aus (beruflich bedingt).
LG, Angel
Moin,
das Urteil würde ich gern veröffentlichen mit Rechtskraft.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
das geht bestimmt! Wenn es vorliegt (denke in 4-6 Wochen, mit Güteverhandlung ist ja vermutlich schon Feierabend) melde ich mich!
Apropos, gehen wir recht in der Annahme, dass sie bei der Güteverhandlung verzichten wird?
Laut PKH-Urteil gibt der Richter ihm ja Recht und alles andere würde doch nur Kosten für sie bedeuten, oder?!
Sind nur nicht 100% sicher, da sie ja schon im Vorfeld nicht verzichtet hat, obwohl ihr Anwalt ihr ja bestimmt ihre Chancen bzw. das Kostenrisiko erklärt hat!
Sein Anwalt meinte, dass er noch nie eine sogierige und hinterf****"Frau" kennengelernt hat, insofern trauen wir ihr alles zu!
Aber besteht echt noch ein Risiko? Das war immernoch der gleiche Richter und es war sein eigenes Urteil, dessen Abänderung er für berechtigt erklärt hat! Aber PKH-Urteil ist ja nur der halbe Weg....
LG, Angel
Moin nochmal,
Güteverhandlung heißt nur, dass der Unrechtsprecher den Parteien aufgibt, lieb zueinander zu sein und einen Vergleich auszuhandeln, bevor er im Namen des Volkes seine ganz persönliche Rechtsauffassung aufpresst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zurück,
das heißt doch, dass er ihr raten wird,da es ja laut PKH-Urteil seine Auffassung zu sein scheint, aufzugeben, oder nicht?!
Wen er eh schon deutlich gemacht hat, dass er die Klage akzeptiert, wäre es doch nur dumm von ihr, noch weiter gegenan zu gehen, wenn er gegen sie entscheiden will! Bezahlen kann sie eh nichts, weder ihren, noch seinen Anwalt, noch das Gericht!
Ach, wird das eine Genugtuung für meinen LG, zum 1. Mal seit 9 Jahren wird sie nachgeben müssen!!!
An alle Gepeinigten, in dem Moment werden wir an euch denken!!!!!!!!!
Angel