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Erbschaft-und was dann?

 
(@spoon10)
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Hallo zusammen.
Habe ein dringende Frage an euch.
In nächster Zeit steht wahrscheinlich ein Erbe vor der Tür.
Habe im Jahre 2005 mit meiner Ex-Freundin einen Unterhaltsstreit vor Gericht ausgefochten.Aus der Beziehung ging ein kleiner Mann hervor.Vom gericht wurde mir PKH zu gesagt ohne Rückzahlung.
Jetzt zu meiner Frage.
Muß ich die PKH zurückzahlenund kann die KM Geld von mir verlangen.
Um eure Antwort würde ich mich freuen
Gruß spoon10 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2007 20:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Spoon,

ich kenne das jetzt nicht von PKH, aber der Bescheid müßte enthalten, dass wenn bei erneuter Überprüfung eine auflösende Bedingung eintritt, Du zur Zahlung verpflichtet bist. Bsp: Finanzamt stundet Dir die Einkommensteuerschuld und du erbst, dann ist das ein Grund Dir die Stundung zu widerrufen, weil Du nicht mehr stundungsbedürftig bist.

Was den Unterhalt angeht, denke ich, dass Dein Erbe nur insoweit herangezogen werden kann, als es Erträge abwirft. Kassierst Du also eine Summe x durch die Du monatlich 500 Euro Zinsen bekommst, ist das monatliches Einkommen und wird berücksichtigt. Der Vermögensstock hingegen wird aber nicht angetastet. (Haus, Aktie, Auto, etc.) Also Du bist nicht gezwungen, das zu versilbern, um Unterhalt zahlen zu können.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2007 20:26
(@spoon10)
Schon was gesagt Registriert

Liebe LBM.Ich muß nur noch für meinen sohn Unterhalt zahlen.Für die KM ist alles bezahlt was bezahlt werden mußte.
Gruß spoon10


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2007 20:31