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 AJA
(@aja)
Registriert

... wegen gestern Abend im Chat...

Der KV hat mir heute den Dauerauftrag gezeigt. KU wird ab September jeweils zum 17. gezahlt.

Über den 17. könnte man streiten, aber was solls. Ich bin froh, dass er überhaupt zahlt und den halben Monat kann auch ich mal in Vorleistung gehen. Irgendwie werde ich auch das hinkriegen.

Ob ich das Ding mit der Unterhaltsabänderungsklage durchziehen soll, ich bin unsicherer denn je ;( .

Gruß AJA


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2005 23:38
 AJA
(@aja)
Registriert

Nur mal gefragt - wegen dem 17.

Ich will deswegen keinen Ärger machen, aber es würde mich als Argument gegen die giftige Verwandschaft interessieren, die mich als kalt, herzlos und geldgierig hinstellt:

Im Titel steht: Ich verpflichte mich dem vorgenannten Kind monatlichen Unterhalt monatlich im Voraus, spätestens bis zum 5. eines Monats - die rückständigen Beträge sofort - zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters des Kindes wie folgt zu zahlen: und so weiter...

Als er mir das so selbstverständlich den Dauerauftrag unter die Nase gehalten hat mit der Begründung, sein Gehalt käme ja erst am 15., habe ich ihm das oben geschriebene gesagt. Das, meinte er, wäre bedeutungslos, der Urkundenbeamte hätte ihm gesagt, dass sei so vorgegeben und das müsse man so schreiben, wenn er aber sein Gehalt erst am 15. bekommt, so sei es kein Problem erst so spät zu bezahlen.

Davon abgesehen, dass bei mir auch alles am 1. abgebucht wird und meine beiden Minigehälter erst am 9. bzw. 10. kommen (ich also auch schauen muss, wie ich diese Tage überbrücke): stimmt das so?

Gruß AJA


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2005 17:33
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, AJA,

also das wage ich doch heftig zu bezweifeln, dass der urkundsbeamte sowas tatsächlich gesagt haben soll!! :knockout:

formal gilt natürlich das, was geschrieben steht. 'er' hätte ja vor erstellung des titels was sagen können, dann hättet ihr euch sicher irgendwie geeinigt.

im übrigen (vor kurzem stand es in einem anderen topic bereits): er muss doch nur einmal in 'vorleistung' gehen, danach braucht er sich immer nur den unterhaltsbetrag vom gehalt auf seite zu legen und kann dann ganz bequem zum nächsten 5. überweisen.

mein fazit: juristisch eine 'faule ausrede' (frag' doch mal selbst den urkundsbeamten 😉 ), ob ihr euch irgendwie 'zusammenraufen' und einen kompromiss finden könnt (evtl. gibt jeder eine woche nach? dann wärt ihr beide ca. beim 11.), ist eine andere sache ....

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2005 17:45
 AJA
(@aja)
Registriert

im übrigen (vor kurzem stand es in einem anderen topic bereits): er muss doch nur einmal in 'vorleistung' gehen,

🙂 das war ich, die das geschrieben hat.

Ich will auch gar nicht lange rumreiten auf diesem Datum, wobei eine Einigung in der von dir vorgeschlagenen Richtung natürlich super wäre.

Aber dann kann ich der Verwandtschaft wenigstens sagen: WENN ich so geldgierig und herzlos wäre, dann würde ich aber spätestens am 6. des Monats den GV schicken :puzz:

Gruß AJA

P.S.: Vielleicht läuft mir der Beamte mal über den Weg, oder macht das einen blöden Eindruck, wenn ich den tatsächlich mal anrufe?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2005 18:01
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AJa,

mein Mann hat jahrelang Titel gehabt, nach denen er erst zum 18. oder 20. des Monats KU zahlen mußte. Er bekam damals immer am 15. sein Geld. Sowohl beim JA als auch bei Gericht wurde das so anerkannt. Allerdings hat er auch immer drauf geachtet, dass der Zahlungstermin so im Titel, bzw. Urteil drin steht.

Nun bekommt er zum Ende des Monats Geld und er zahlt pünktlich zum 3. des Monats.

Macht doch auch irgendwie Sinn. Wenn ihr zusammenleben würdet, dann hättest du das Geld auch erst zur Verfügung, wenn er es ausgezahlt bekommt. 🙂

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2005 18:07
 AJA
(@aja)
Registriert

Wenn ihr zusammenleben würdet, dann hättest du das Geld auch erst zur Verfügung, wenn er es ausgezahlt bekommt.

Das ist schon klar, Eskima, deswegen sag ich ja nichts. Mich ärgert halt nur die Selbstverständlichkeit, mit der so verfahren wird und auf der anderen Seite die Vorwürfe (nicht vom KV!), ich wäre hart und geldgierig.
Was ich aber nicht verstehe: warum hat er den Titel dann nicht gleich so gemacht? Warum hat der Beamte angeblich gesagt, es ginge nur zum 1., bzw. 5.?

Wobei das an der Selbstverständlichkeit nichts ändern würde 😡

Gruß AJA


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2005 19:00
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AJA,

Was ich aber nicht verstehe: warum hat er den Titel dann nicht gleich so gemacht? Warum hat der Beamte angeblich gesagt, es ginge nur zum 1., bzw. 5.?

Ich war einmal mit beim JA, als die Titel erstellt wurden. Mein Mann wurde gefragt, welches Datum als Zahltag eingetragen werden soll, das ist allerdings schon einige Jahre her. Auf deine Fragen an sich weiß ich auch keine Antwort.

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2005 19:20