Hallo Ihr Besten!
Am 4.11.10 sollte ich geschieden werden. Bis zum 11.12. konnte Einspruch eingelegt werden.
Ich nehms vorweg; Exe hat Einspruch eingelegt. Hat ja auch bisher immer schön VKH bekommen.
Die Konditionen, zu der Sie nicht geschieden werden wollte waren:
Ab 1.1.11 bis Ende Juni 2011 563 Euro EU, dann nichts mehr.
Sie selbst kein Einkommen, studiert noch mit 42 (ist jetzt ihr zweites Studium) und arbeitet seit 3 Jahren am Diplomfilm, oder warens 5? Keine Ahnung.
Richter gestand ihr zu, dass sie im Januar fertig sein müsste und dann noch 6 Monate für Bewerbung.
KU zahle ich, stand aber nicht zur Debatte, ging nur um EU. Kind (6) betreut, Kita usw.
Ich war jetzt lange Arbeitslos und fange zum 1.1.11 einen neuen Job an mit 2750 Brutto. Das müssten so um die 1750 netto sein.
Für KU käme ich dann auf 303 Euro. Bleiben ca. 1450 Euro. Davon sind noch keine Versicherungen weg und keine Berufsbedingte Aufwendungen, Miete am Arbeitsort und was weiss ich.
Da Ex jetzt Einspruch eingelegt hat, geht das ganze jetzt ans OLG. Die prüfen jetzt ob es Sinn macht dem Einspruch meiner Ex stattzugeben. So habe ich es zumindest verstanden.
Mal angenommen, es kommt zu einer neuen Verhandlung, kann ich dann mein neues Gehalt geltend machen und dann bekommt sie vielleicht noch weniger Unterhalt als im jetzigen Urteil zugestanden?
Als damals das Urteil rauskam, meinte mein Anwalt zwar, wir könnten den EU neu berechnen lassen, aber das würde Zeit, Nerven und Geld kosten, daher dachte ich, komm pfeiff drauf. Aber jetzt nachdem meine liebenswürdige, tolle Ex Einspruch eingelegt hat....
Jetzt noch ne ganz dumme Frage; ich bin immernoch nicht geschieden oder??
Gruß Charlie
Moin,
nein, das kannst du nicht.
Die Berufung kann nur abgewiesen oder im Sinne der Berufungsführerin geändert werden.
Du kannst, nach Ablauf der Frist nur noch Anschlussberufung einlegen, die zwar auch eine Verbesserung für dich bringen könnte, nur könnte deine Ex dann ihre Berufung zurück ziehen und damit würde deine auch zusammen krachen.
Und ob du geschieden bist oder kann theoretisch aus der Berufungsschrift abgelesen werden, wogegen Berufung eingelegt wurde.
Bei mir war das auch nicht klar und ich wusste lange nicht, ob und wann ich geschieden wurde.
Irgendwann nach über 2 Jahren bekam ich Post von der Rentenkasse, aus der ein Scheidungstermin hervorging.
Völlig willkürlich zwischen der Scheidung und dem Berufungstermin.
Warum gerade an dem Tag?
Keine Ahnung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ah okay, verstehe. Naja schön wärs gewesen.
Die Berufung kann nur abgewiesen oder im Sinne der Berufungsführerin geändert werden.
Verstehe ich das Richtig; meine Ex ist die Berufungsführerin und entweder wird Ihr Einspruch abgewiesen oder ihrer Vorstellung von EU bis ans hohe Lebensende (Achtung Ironie) wird stattgegeben?!
Gruß und Danke.
Charlie
Oder irgendwas dazwischen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
