Einkommensauskunft ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einkommensauskunft die Zweite.....

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Community,

heute nach ca. 10 Wochen ein erneutes Schreiben vom AW der KM. In diesen Schreiben droht er, dass er nach dem 19.05. die geforderte Auskunft mit Belegen einklagen wird. Er schreibt das für die UH Berechnung ist nicht maßgeblich ist welche Unterlagen dem JA überlassen wurden und welche Berechnung diese gemacht hätten.

in diesem Thread steht alles ausführlicher  http://www.vatersein.de/Forum-topic-27961-start-msg320122.html#msg320122 .

Kurz zu den Fakten:

UH Vergleich OLG  Januar2013 zu zahlender UH 350€ für zwei Kinder (10/13).

Verpflichtung  Januar 2014 Auskunft an KM über EK 2013 zu geben.

KM erhält ergänzend UHV für  Kind (10)

Überprüfung JA Januar 2014, Ergebnis weiterhin Zahlung nach Vergleich .

Eingereichte Unterlagen ans Amt  Fragebogen, Jahresabrechnung EK mit allen Bruttobeträgen, Lohnsteuerausgleich 2012.

Alles bis auf den Fragebogen  hat er auch an KM geschickt.

Schreiben AW der KM mit dem Vorwurf LG wäre der vertraglich geregelten Auskunft über seine Einkünfte im Jahr 2013 erst nach Aufforderung der KM und dann nicht vollständig nachgekommen indem er ihr lediglich die Gehaltsbescheinigung von Dezember 2013 überließ. Forderung  monatliche Einzelnachweise von Januar 2012 bis Dezember 2013.

In seinem Antwortschreiben wies LG darauf hin dass das JA mit Rücksprache seiner Mandantin bereits gerechnet hat und er weiterhin UH nach Vergleich zahlt.

LG wies darauf hin das auf der Abrechnung  Dezember 20 13 sämtliche Bruttosummen (EK, AV,KV,RV ect.) stehen für den Zeitraum Januar bis Dezember 2013. Er schrieb, dass das  Jugendamt mit diesen Summen gerechnet hat. Und auch das OLG hat mit der Jahresabrechnung  2012 gerechnet und das diese Rechnungsgrundlage dem AW ja bekannt sein dürfte.

1o Wochen war nun Sendepause und nun das neue Schreiben.

LG hat eigentlich keine Lust mit dem AW herumzustreiten und eine Klage zu provozieren.  Nun ist aber die Fragewelche monatlichen Abrechnungen er schicken soll gefordert wurde Jan 12 - Dez 13 im Vergleich heißt es EK aus 2013 Vorlage Jan 2014.
Was denkt ihr, was schreibt man am besten zurück.
Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2014 20:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Verpflichtung  Januar 2014 Auskunft an KM über EK 2013 zu geben.

Diese Passage bitte aus dem Vergleich abtippen und hier einstellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 20:25
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep Thought,

"Der Antregsteller verpflichtet sich, im Januar 14 den Antragsgegenerinnen Auskunft über seine Einkünfte im Jahr 2013 zu erteilen und zu Belegen."


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2014 20:31
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Zunächst hatte LG nur die Jahresabrechnung 2013 mit allen Summen an KM geschickt, nicht aber den Lohnsteuerausgleich da er da kein EK erziehlte sondern nachzahlen musste. Diesen hat er nach dem ersten AW Schreiben bei der Antwort mitgeschickt mit den Hinweis das er ihnder KM nicht gleich mit der Jahresabrechnung 2013 überlies, da es keine Einkünfte waren.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2014 20:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich vermute mal, um eine monatliche Aufstellung wird er nicht herum kommen. Denke mal an Saisonarbeiter, welch z.B. nur in den Wintermonaten beschäftigt sind. Das würde aus einer Dezemberabrechnung nicht hervor gehen. Dennoch könnte von einem solchen Saisonarbeiter verlangt werden, auch in den Sommermonaten einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 21:49
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

So haben wir das gar noch nicht gesehen.  Das OLG hat von selbst damals mit der Dezemberabrechnung und den Jahresummen gerechnet. Rechenweg liegt vor. Da er noch immer beim selben Arbeigeber ist hat sich an den motalitäten nichts geändert.  Auch das JA war damit zufrieden.

Die Frage ist jetzt nur ob er nun Jan13-Dez 13 kopiert  oder jetzt April 13 - April 14 schicken muss. Ab Jan 12 auf keinen Fall denn für das Jahr hatte ja das OLG gerechnet. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2014 22:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo anfree,

um die Rechnung für den UH geht es doch gar nicht mehr.

Es geht ausschliesslich daraum, was im Vergleich vereinbart wurde. Darauf kann die KM bzw. ihr AW rumreiten und die Forderung kann sinnfrei sein, wenn es aber im Vergleich steht, dann ist es so.
Ob dieser Satz so zu interpretieren ist, dass das Einkommen monatlich nachzuweisen ist, weiss ich nicht, aber offensichtlich geht der AW davon aus.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 23:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es geht um die Einkünfte im Jahr 2013. Also sind alle Nachweise beizubringen, aus denen Geldzugänge in 2013 erkennbar sind. Dies ist z.B. auch der ESt-Bescheid aus 2012, weil dieser erst in 2013 erlassen wurde.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 23:55
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi 64,

danke für deine Antwort.  Wir gehen schon davon aus das der AW neu berechnen möchte um zu sehen ob mehr gezahlt werden kann. Im Schnitt hatte LG ca.40€ mehr EK monatlich.

Es ist schon klar das LG nur laut Vergleich zahlen muss und das KM falls sie mehr will klagen muss. Im Prinzip ist wieder reine Schikane LG hat auch keine Große Lust mitzuspielen aber auf das AG hatfer auch keine Lust.  


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2014 00:00
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

@Deep diesen hat er ja bekommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2014 00:02




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

LG geht es ja nicht darum keine Auskunft zu erteilen. Hat er ja im Prinzip schon. LG hat nur vereinfacht gedacht und sich die Kopien gespart.  Zahlt man die zwölf Einkommensnachweise zusammen kommt man rechnerisch auf das Gleiche wie mit der Jahresabrechnung insbesondere mit der Vorgabe des OLGs. Aber wenn er meint soll er sie haben. Hoffen nur wenn wir von Jan 13 bis Dez 13 schicken er dann nicht die letzten 12 haben will. Ab Jan 12 schicken wir auf keinem Fall.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2014 00:14
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

wir sind ja rechtliche Laien möchten aber noch keinen AW hinzuziehen. Kann man das so schreiben ohne sich Ärger einzuhandeln falls er Klage erhebt. Stimmen unsere Behauptungen mit dem Auskunftsanspruch und der Berechnung.

Sehr geehrter Herr ....

ich habe keine Probleme damit Ihnen monatliche Gehaltsnachweise für den Zeitraum Januar 2013 bis Dezember 2013 zukommen zu lassen. Der Einkommensteuerbescheid 2012 liegt ihnen bereits vor. Auf Gehaltsnachweise  Januar 2012 bis Dezember 2012 besteht kein Anspruch.

In meinen letzten Schreiben wies ich sie lediglich darauf hin das Unterhalt bereits berechnet wurde und das alle Informationen die zur Unterhaltsberechnung relevant sind auf der Dezember,- Jahresabrechnung 2013 zu finden sind die ich Ihrer Mandantin schickte. Da das OLG Dresden die Summen aus der Jahresabrechnung 2012 bei der Berechnung annahm und diese Berechnung  ja maßgeblich ist, bin ich davon ausgegangen das dies so ausreicht.

Da sie aber weiterhin auf monatliche Abrechnungen bestehen, schicke ich diese natürlich zu. Dazu braucht es keine Klage, ein simples „ ich möchte sie deshalb dennoch bitten“ wäre ausreichend gewesen.

Danke für das darüberlesen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2014 10:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mein Vorschlag wäre ein wenig subtiler:

Sehr geehrter Herr ....

auch wenn der Gehaltsnachweis für den Dezember 2013 den ganzen Jahreszeitraum erfasst, übersende ich Ihnen gerne zur eigenen Nachvollziehbarkeit die Einzelnachweise von Jan ~ Dez 2013. Der Einkommenssteuerbescheid 2012 liegt Ihnen bereits vor.
Für weitere Auskünfte und Berechnungen verweise ich auf den Beschluss des OLG Dresden. Das Jugendamt hat meine nachvollziehbare Einkünfte als unverändert angesehen, somit hat der Beschluss des OLG weiterhin gültig.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Restleben und verbleibe mit freundlichem Gruß
....

Nicht zuviel Blabla, interessiert die Anwälte sowieso nicht soviel, da sie dies von Ihren Kollegen mit ellenlangen Schriftsätzen her kennen, und wie sagte mir mal mein Anwalt ... Ab der zweiten Seite liest es keiner mehr richtig.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 10:27
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper,

sehr sachlich geschrieben vielen Dank.

Eigentlich sollte man an das drohende Geblubber des AW mitlerweile gewöhnt sein, aber man ärgert sich immer noch darüber. Insbesondere bei diesm AW der sehr anmaßend und arogant ist. Hat sich beim OLG mit seine Art auch keine Freunde gemacht.

Sollte man noch darauf eingehen das er ab 2012 gefordert hat ? Kann aber auch ein Versehen beim schreiben gewesen sein.

Am liebsten würde man Ihn darauf hinweisen das seine Berechnung genausowenig maßgeblich ist wie die vom JA.

Wenn er nun berechnet muss er sich an den Rechenweg des OLGs halten in Bezug auf die abzugsfähigen Posten, richtig?

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2014 11:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sehe es doch mal so. Dem RA fehlt es offenbar an kreativen Ideen, mehr KU zu fordern. Daher greift er auf jeden Strohhalm zurück, welcher sich findet, und sei es Bürokratie. Seid nicht verärgert, nur weil er sich ärgert.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 13:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

gerade wenn man persönlich involviert ist, hat man das Problem sich über alles mögliche Aufzuregen, zumal man im Extremfall die Wahrheit kennt ... wobei auch diese subtil sein kann. Aufregen, das ist genau das was die AW wollen, damit man überzogen antwortet und der Richter keine Chance mehr hat, überhaupt eine Idee davon zu bekommen, wer der Wahrheit am nächsten sein könnte.

Wegen der Nachweise für 2012 würde ich nicht einmal versuchen auf die Idee zu kommen, den gegn. Anwalt auf Richtigkeit oder Unrichtigkeit hinzuweisen. Der Verweis auf den Beschluss des OLG reicht völlig aus, denn der liegt ihm vor und wird er hoffentlich auch gelesen haben. Wenn nciht, dann ist das auschließlich sein Problem, nicht Eures.
Selbst wenn er wegen der Differenz von vielleicht 20 Euro klagen sollte, was ich nciht einmal glaube, so ist der Streitwert recht gering. Wenn er so sein Geld verdienen möchte ... auch seine eigene Entscheidung. Es macht keinen Sinn sich über alles aufzuregen ... einmal kurz, ok, aber dann abheften und gut sein lassen.

Lasst ihn rechnen, er wird mit sicherheit mit einer Forderung um die Ecke kommen. Aber die muss nachvollziehbar sein und wenn sich nichts zum Beschluss geändert hat, dann wird es schwer für ihn.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 13:13
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich finde Kasper´s Antwort gut, aber ich würde nur den ersten Satz davon nehmen.

Den zweiten Satz würde ich mir aufheben als Antwort, wenn in der Richtung nochmal was nachkommt.

Gruß

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 14:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Den zweiten Satz würde ich mir aufheben als Antwort, wenn in der Richtung nochmal was nachkommt.

Wenn man denn lust hat, eine "never-ending-Story" daraus zu machen, KANN man das tun. Ich würde mich lieber mit schöneren Dingen im Leben beschäftigen wollen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 15:28
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

So,

die Gehaltsabrechnungen sind kopiert. Das Schreiben geht dann dämnächst raus.
Sind gespannt was dem AW dann einfällt  :knockout: .

Vielen Dank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2014 23:39