Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zum Zivildienst - erstmal ein paar Infos:
Bin das zweite mal verheiratet. Habe 2 Kinder aus 1.Ehe, meine Frau hat auch 2 Kinder (21,4 Jahre). zusammen haben wir Zwillinge bekommen (3 Jahre).
Wir wohnen in einer 4 Zimmerwohnung.
Der Sohn ist vor ein paar Monaten zur Freundin (wohnt bei ihren Eltern) gezogen. Er leistet jetzt seit Oktober Zivildienst. Dadurch das er bei der Freundin wohnt braucht er nur 5 Minuten
zu Zivistelle. Von uns aus bräuchte er ca 50 Minuten.
Der Sohn hat 2 Monate nach der Ausbildung gearbeitet und Gehalt bekommen.
Jetzt im Zividienst bekommt er ca. 400,00 Euro monatlich.
Die Freundin hat Schluß gemacht - jetzt wohnt er unweit von der Zivistelle entfernt bei einem Freund.
Meine Frau verdient 500,00 Euro Netto im Monat, Der Vater ihres Sohnes ist arbeitslos.
Nun zu den Fragen:
Hintergrund ist, das ich zu sehen möchte für den "Bengel" eine Wohnung zu bekommen die staatlich gefördert wird.
Die 3 kleiben Kinder haben 2 Zimmer zusammen, der Sohn könnte sicher erstmal bei uns schlafen und vorrübergehend wohnen, lehnt das aber ab.
Zurückziehen ist sicher auch bei der Menge an Kleinkindern nicht drin, ein eigenes Zimmer hätte er ja auch nict mehr.
- In wie fern ist meine Frau dem Sohn gegenüber unterhaltsverpflichtet
- Ist es dem Sohn zuzumuten, wieder bei uns zu wohnen? wie oben erwähnt fehlt im sein Freiraum (Zimmer) bei uns.
- Kann man zumindest staatliche Unterstützung für die Miete bekommen um ihm eine Wohnung zu beschaffen,
und welche Stellen sind hierfür zuständig?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gruß Mabe
Hallo Mabe,
Hintergrund ist, das ich zu sehen möchte für den "Bengel" eine Wohnung zu bekommen die staatlich gefördert wird.
(...)
der Sohn könnte sicher erstmal bei uns schlafen und vorrübergehend wohnen, lehnt das aber ab.
Da der junge Mann es freundlichst ablehnt, bei euch zu wohnen - warum willst du dich dann um seine Bleibe kümmern? Ich behaupte mal, wenn er euer Angebot ablehnen kann, dann kann er sich auch selbst um eine Alternativlösung kümmern ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi mabe,
während des Zivieldienstes erlischt ruht ja die Unterhaltspflicht, da die Jungs in der Zeit Anspruch auf Kost und Logis von Vater Staat haben. Normalerweise muß der Dienstherr ein Zimmer anbieten.
Was danach kommt ist dann halt die Frage, was der Junge dann tut. Wenn sich nahtlos eine Ausbildung anschließt kann er sicher Bafög oder BAB bekommen.
Die ARGE kann auch die Wohnkosten übernehmen ,wenn es ihm nicht zuzumuten ist, weiter mit euch zusammenzuleben. Aber da muß eben er tätig werden, nicht du.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Warum ich mich darum kümmern möchte?
Weil ich der Meinung bin das man nicht warten kann bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Alleine macht er das bestimmt nicht.
Die Ausbildung hat der Junge hinter sich und muss nun den Zivildienst leisten. Sein Arbeitgeber stellt ihn danach wieder ein. Das hat er schriftlich.
Es geht also erstmal darum eine kleine Wohnung für den Zeitraum des Zivildienstes zu finanzieren und zu sichern.
Wenn 6 Leute in einer 4 Zimmerwohnung leben müssen, so sehe ich aufgrund des Platzes schon eine Notwendigkeit für eine eigene Wohnung.
Er braucht denke ich schon mal Freiraum für sich.
Da das ganze jetzt nicht mehr ganz hier rein passt - die Sache mit dem Unterhalt wäre geklärt.
Hätte jemand einen Tip für ein entsprechendes Forum?
Bzw. Wo wende ich mich nun mit dem Jungen hin? Zivildienststelle, Arbeitsamt? Welche Behörde?
Die Zivistelle wird im wahrscheinlich aus kostengründen ein Zimmer anbieten....
