Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt nach 10 Jahren - Kind ist 14 Jahre - usw.

 
(@xelsix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin neu im Forum und habe auch gleich eine Frage an Euch. Um die Frage nicht emotional aufzuladen, habe ich den Text anonym verfasst:

Ein Mann ist seit 10 Jahren von seiner Ex-Frau geschieden (nach 6 Jahren Ehe) und aus dieser Ehe ist ein Kind hervorgegangen, das mittlerweile 14,5 Jahre alt ist - und dieser Mann zahlt die ganze Zeit über brav Ehegatten- und Kindesunterhalt.

Weiter angenommen, dass diese Ex-Frau zu 70% berufstätig ist (nur 50% angerechnet, weil die übrigen 20% überobligatorisch sind, wie es der Leitfaden für Süddeutschland bestimmt) und sie seit kurzem offiziell angemeldet mit einem Partner zusammen lebt, (in einem wahrscheinlich gemieteten, freistehenden Einfamilienhaus) den sie vielleicht 6 Monate kennt.

Hat der Mann in diesem Fall Möglichkeiten, sich von der Ehegatten-Unterhaltslast - wenigstens teilweise - zu befreien?
Normalerweise müsste dann auch die Faustregel in Kraft treten, die besagt, dass wenn die Zeit nach der Scheidung länger ist als die Ehezeit selbst (nicht bei Langzeitehen) der Anspruch auf Ehegattenunterhalt irgendwann erlischt.

Eure Meinung dazu würde ich sehr gerne hören und danke vorab dafür!

Viele Grüße
Elsi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2007 00:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn Deine holde Ex 2 Jahre und länger mit dem neuen LG zusammenlebt, dann kannst du eine Reduzierung des des EU's anstrengen...vorher wirds schwierig.

Wie das jetzt mit dem anrechnen des Einkommens ist bei Tochter 14 Jahre kann ich nicht sagen, da dieses auch sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 11:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es wäre zu versuchen, über eine Abänderungsklage mit vorgeschaltetem PKH-Antrag den EU auf Null zu setzen. PKH deshalb, weil hierüber auch die Erfolgsaussicht durch das Gericht geprüft wird.

In Richtung der Ex gesprochen muss es doch ein mistiges Gefühl sein, sich weiterhin aushalten zu lassen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 11:53
(@neuesglueck)

*Ironie AN*

...In Richtung der Ex gesprochen muss es doch ein mistiges Gefühl sein, sich weiterhin aushalten zu lassen...

Damit haben doch wohl die wenigsten Exen ein Problem...

*Ironie AUS*


AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 12:59
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Xelsix,

da Du schreibst, dass Du den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien unterliegst wäre es vielleicht ratsam bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres deines Kindes zu warten, da man dann davon ausgehen kann, dass Deine Exe eine Vollzeittätigkeit ausüben kann.
Gleichzeitig habe ich (und eventuell viele andere Trennungsväter) die Hoffnung noch nicht aufgegeben dass zum 01.07.2007 die Unterhaltsrechtsreform in Kraft tritt und durch die darin angestrebte Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung ein weiteres gutes Argument für die Einstellung des Ehegattenunterhaltes gegeben wäre.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 13:14
(@xelsix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

da ich mich nicht sehr gut auf Abkürzungen verstehe, wüsste ich gerne, was "vorgeschaltetem PKH-Antrag" bedeutet. Der angenommene
Herr überlegt nämlich, ob er bald mal angreifen soll.  :phantom:

Die angenommene Exe hat wirklich keine Skrupel, denn der angenommene Partner ist in den 10 Jahren ca. der 6. oder 7. , den die angenommene
Tochter kennenlernen muss.  :puzz:

Danke noch für die Tipps!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2007 13:17
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

*Ironie AN*

Damit haben doch wohl die wenigsten Exen ein Problem...

*Ironie AUS*

Wieso Ironie, das steht doch den EXen zu ...  :crash: :puzz:
Jedenfalls bekomme ich immer das zu hören.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 13:21