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Das Gericht hat ein Urteil beim KU gesprochen und dieses setzt sich nach dem alten Recht aus 1100 € netto Mann und 300 € Erziehungsgeld Frau zusammen und der Mann verdient jetzt nur alleine 1400 € netto hat, Frau nichts.
Beides ergiebt 1400 €. Besteht dann eine Einkommenserhöhung?
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 19:57
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