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Ehefrauen und Unterhaltsreform

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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Was für Rechte haben denn nun Ehefrauen die mit dem Unterhaltspflichtigen zusammen leben und noch bis ende 2007 Unterhalt(560€) bekommen haben bzw. mit den Unterhaltsempfänger(Kind) gleichgestellt wurden, weil sie Kinder unter 3 Jahren betreuen und jetzt keinerlei Einkommen mehr haben. Wenn ich das richtig verstanden habe und es ist nach den Kindern kein Geld mehr übrig für die Frau, wird sie doch zum arbeiten gezwungen, obwohl sie ein Kind unter 3 Jahren betreut. Wo bleibt denn das Recht auf den Unterhalt in der Ehe bzw. die Gegenseitige verpflichtung. Da passt das eine Gesetz doch nicht zu dem anderen.
Dann dürfte doch in solchen Fälle auch immer nur das Geld des Unterhalspflichtigen von Stk. 4 herangezogen werden oder? Dann hätte die Ehefrau wenigstens etwas davon.
Da wird doch bestimmt was passieren.
Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß Marco


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 13:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn nicht genug Geld für Alle da ist müssen die Frauen eben arbeiten gehen. Die Kinder können das nicht.
Von daher ist die neue Regelung schon nicht unlogisch.

Das mit der Steuerklasse ist dann aber, wie pappasorglos immer wieder betont, auch logisch und müsste daher vor Gericht durchgesetzt werden.
Bestandteil der Gesetzgebeung oder der OLG-Leitlinien ist das aber nicht.

Es wird also immer noch ein Ritter gesucht, der Helm, Lanze und Schild nimmt und das durch die Instanzen peitscht..

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 14:00
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Es wird also immer noch ein Ritter gesucht, der Helm, Lanze und Schild nimmt und das durch die Instanzen peitscht..

So sieht´s aus, wenn Gesetze gut gemeint und schlecht gemacht sind...

Zusätzlich sehe ich auch noch den Vertrauensschutz, für den es sich zu kämpfen lohnt. Wobei dann auch wieder dehnbar ist, wie lange der Vertrauensschutz in die alte Regelung Bestand haben soll. Im Internet liest man von einem halben bis zu zwei Jahren.

Vielleicht ist das aber auch davon abhängig zu machen, wie lange die neue Ehe bereits besteht und wie lange die neue Ehefrau schon in die (Mangelfall-)Berechnung aufgenommen ist.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 14:08
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm, habe von vielen schon gehört das die Gerichte bei ihnen nur von Stk. 4 ausgegangen sind wenn die Ehefrau z.B auch arbeitet. Andere sind der Meinung das die Gerichte unabhängig davon ob die Frau arbeitet oder nicht von Stk. 3 den Unterhalt berechnen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 15:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber wieviele davon sind aus 2008?

Mit der Unterhaltsrechtsreform hat sich einfach die Rechtsgrundlage geändert.

Wenigstens in der Frage der Stkl. 3/4 wäre ich an deiner Stelle erstmal guten Mutes.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 15:33
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal angenommen alles wir von Stkl 3 berechnet und die Ehefrau geht leer aus, was wäre denn wenn sie Verbindlichkeiten hat und diese dann nicht mehr leisten könnte.
Und wenn sie arbeiten geht, wo bleibt das Kind? Kinderbetreungskosten für unter 3 jährige sind ziemlich hoch, und wo bleibt das Recht der Frau 3 Jahre für ihr Kind zu Hause zubleiben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 19:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und wo bleibt das Recht der Frau 3 Jahre für ihr Kind zu Hause zubleiben?

Wo steht das?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 19:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: Natürlich kann sie zu Hause bleiben. Und nicht nur drei Jahre. Sogar 30 Jahre wären denkbar. Und wenn ALG-II nicht ausreicht, tja, dann halt 'ne Arbeitsgelegenheit (1 €-Job) oder, der Teufel bewahre, sogar 'n 400 € Job. Gut, davon bleiben dem ALG-II-Empfänger nur 160 €. Aber immerhin.

was wäre denn wenn sie Verbindlichkeiten hat und diese dann nicht mehr leisten könnte.

Kommt drauf an, was der Gläubiger draus macht. Ist aber nicht deine Sorge.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 19:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe ich irgenwas verpasst? Ich dachte immer das jede Frau das Recht hat und man sie nicht zwingen kann zur Arbeiten solange das jüngste Kind nicht seinen 3. Geburtstag hatte.
Bitte doch um aufklärung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 19:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

richtig, solange einer da ist, der es finanziert. Tust das also Du als Vater des Kindes - > Frau kann zu Hause bleiben.
Tut es Vater Staat, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft zu wenig Einkommen habt -> Frau kann zu Hause bleiben.

Habt ihr als Bedarfsgemeinschaft zu viel für Hartz4 und das Geld reicht nicht, für was auch immer, kann Frau nicht zu Hause bleiben.

I.d. R. rechnet ein vernünftiger Mensch sowas durch, bevor er Kinder bekommt und ein verantwortungsbewußter Mensch überlegt sich das besonders gut, wenn das nur mit der 2. oben genannten Variante geht.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 19:37




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ah ja, jetzt habe ich es auch verstanden. 😉 😉
Bei mir ist es alles auch halb so tragisch. Aber andere (Bekannte)die 3 Kinder aus erster Beziehung haben und die neue Ehefrau voher mit 560€ berücksichtigt wurde kann es schon mal anders aussehen. Und die konnten auch nicht die neue Unterhaltsreform erahnen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 19:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Unterhaltsreform greift aber erst ab jetzt. Das heißt, ist der Unterhalt tituliert, bleibt alles beim Alten. Da müsste erst eine Klage her, die von der Gegenseite gewonnen wird, dass der Unterhalt geändert wird und die Ehefrau plötzlich rausfällt.

Besserwissende mögen mich korrigieren.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 20:04
(@sealjet)
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Denke das stimmt mal, aber wenn die KM aufgepasst hat und sie sofort im Januar ne Abänderungsklage einreicht.
Oder geht das nicht so schnell? Gibts da Fristen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 20:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Denke das stimmt mal, aber wenn die KM aufgepasst hat und sie sofort im Januar ne Abänderungsklage einreicht.
Oder geht das nicht so schnell? Gibts da Fristen?

In Wiederholung: Das neue Unterhaltsrecht allein ist kein Grund für Abänderungsklagen. Fristen gibt es nicht.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 20:14
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber das JA schreibt mich z.B. anfang diesen Jahres an, war zumindestens den ihre aussage. Die werden doch bestimmt dann mehr von mir verlangen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 20:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber das JA schreibt mich z.B. anfang diesen Jahres an, .... Die werden doch bestimmt dann mehr von mir verlangen.

Vielleicht auch nur, um dir ein gesundes Neues Jahr zu wünschen. Ich denke, darüber wird geredet, wenn das Schreiben vorliegt. Alles andere ist Spekulation und wenig dienlich. Weiterhin: >Hier< die Antwort 457 lesen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 06.01.2008 20:37
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal kurz gefragt: Wann bekommt man denn einen Unterhaltsbeistand vom JA.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 21:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach seal,

wenn die Km dies für das midnerjährige Kind beantrag. Allerdings ist dann ein Anwalt außen vor. Entweder gehen alle Unterhaltsdinge über einen RA oder über die Beistandschaft des JA. Parallel geht es nicht. Ggf. wird das JA bei einer Beistandschaft im Namen des Kindes klagen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.01.2008 21:51
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Aha, das hat aber nichts mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2008 21:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Aha, das hat aber nichts mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun oder?

Nein...

Unterhalsvorschuß bedeutet nicht automatisch das eine Beistandschaft besteht..die muß gesondert beim JA beantragt werden u hat den Vorteil das es keine Kosten verursacht wie ein RA um die Unterhaltsansprüche geltend zu machen..

Besteht allerdings keine Beistandschaft so wird dennoch auch das JA an dich herantreten, schon wegen dem Unterhaltsvorschuß...aber eben nicht wegen KU ansich...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2008 22:37




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